Ich ziehe ich Kürze um und möchte mir einen Tiefgaragenstellplatz mieten, da meine neue Bleibe keinen Parkplatz beinhaltet. Der Makler, über den ich via Internet den Stellplatz gefunden habe, verlangt allerdings eine Provision von zwei Monatsmieten für das Anmieten des Parkplatzes. Ist dies zulässig? Gibt es einen Unterschied bei der Anmietung von Wohnraum und Parkplätzen? Kann ich einfach die entsprechende Provision einfach nicht bezahlen? Vielen lieben Dank!
Ist eine Mieterprovision bei der Anmietung eines Stellplatzes zulässig?
Miete,
Mietrecht,
Mietvertrag,
Jura,
Stellplatz
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.