Gewohnheitsrecht wohnwagen stellplatz?
Wir wohnen seit zehn Jahren in unserer Eigentumswohnung zu der ein Stellplatz gehört. Es hatte keiner der Miteigentümer etwas dagegen. Deit drei Jahren wohnt ein Mieter in einer der Wohnung eines Miteigentümers der mehrfach ohne Mehrheitsbeschluss veränderungen vor genommen hat und das Gemeinschaftsgrundstück vermüllt und in seinem Garten Sperrmüll hortet. Wir haben uns beschwert und es bei der letzten Eigentümerversammlung angesprochen. Der Miteigentümer hat zugesagt sich darum zu kümmern. Ausser den Gemeinschaftskeller zu entrümpeln ist nicht passiert. Jetzt fällt diesem Miteigentümer auf einmal auf, dass unser Wohnwagen so nicht stehen darf. Haben wir nach so vielen Jahren nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht ?
6 Antworten
Haben wir nach so vielen Jahren nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht ?
Nein - maßgebend ist, was in der Hausordnung steht, bzw. in der Teilungserklärung.
Aber du könntest ja eine Eigentümerversammlung beantragen und dann diesen Punkt zur Abstimmung vorbringen.
Dies mag sein, nur wissen wir beide nicht in welchem Bundesland sich die Geschichte abspielt.
Und außerdem kommt es auch oft auf die Entscheidung der Gemeinde (Bauamt) an, was man als zulässigen Rahmen versteht.
Welche Landesbauordnung ist das?
IMHO gilt dies normalerweise nur für erforderliche Stellplätze. Alle Stellplätze, die nicht auf Grund der Stellplatzsatzung erforderlich sind dürfen auch anders genutzt werden, solange keine weiteren Beschränkungen vorliegen, wie z. B. Grenzabstände.
Nein, ein Gewohnheitsrecht habt ihr nicht.
Aber wenn es Euer Stellplatz ist, auf dem der Wohnwagen steht, wo ist das Problem?
Oben schreibst du, das zur Wohnung ein Stellplatz gehört, unten Schreibst du, das du den Stellplatz nicht mit deinem Wohnwagen zustellen darfst.
Warum nicht? welches Argument führt der Miteigentümer auf? Ist dein Wohnwagen größer wie dein Stellplatz?
Hallo Berlina76, der Wohnwagen steht auf dem Stellplatz und unser PKW steht davor, da das die Zufahrt zu unserem Stellplatz ist kann da auch kein anderer parken.. Wir dürften laut Teilungserklärung eine Garage auf unseren Stellplatz aufstellen. In der nächsten Woche ist unser Eigentümerversammlung da werde ich mehr erfahren. Wollte nur schon mal Erfahrungen austauschen. Manchmal ist es gut die Meinung anderer zu hören. Danke
.... Stellplatz für was?
Wenn denn in der TE nichts weiters steht, darf dort ein zugelassenes Kraftfahrzeug abgestellt werden, Wohnwagen sind keine Kraftfahrzeuge.
Wenn denn in der TE nichts weiters steht, darf dort ein zugelassenes Kraftfahrzeug abgestellt werden, Wohnwagen sind keine Kraftfahrzeuge.
Nein, auch Wohnwagen und anderen Anhänger dürfen auf einem Stellplatz abgestellt werden, solange die Teilungserklärung nicht ausdrücklich diese nur für KFZ vorsieht. Voraussetzung ist natürlich, das niemand Anderer behindert wird, und das Fahrzeug nicht größer als der Stellplatz ist.
.... nicht so ganz, bei uns gilt zudem die Bauordnung.
In vielen Landesbauordnungen ist festgeschrieben, dass Stellplätze fürs Auto nur im zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Das bedeutet konkret: In erster Linie sollte dort das Auto seinen Platz finden - um die Straßen zu entlasten, der Parkplatznot entgegenzuwirken und Fahrzeuge vor Diebstahl zu schützen
Sorry, aber würdest du mir mal diese Landesbauordnung mit § nennen, wo auf einem Privatgelände Stellplätze für Wohnwagen nicht erlaubt sind?
... das hast du vor Stunden noch gewusst, überprüfe einfach deine Kommentare oder lasse googlen.
nein, gibt es nicht, es war bis Dato nur geduldet
.... bei uns gilt auch die Bauordnung,
In vielen Landesbauordnungen ist festgeschrieben, dass Stellplätze fürs Auto nur im zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Das bedeutet konkret: In erster Linie sollte dort das Auto seinen Platz finden - um die Straßen zu entlasten, der Parkplatznot entgegenzuwirken und Fahrzeuge vor Diebstahl zu schützen