Schule Datenschutz?

1 Antwort

Auch Schläger haben Persönlichkeitsrechte und in diesem 'behinderten' Staat musst du leider unterscheiden zwischen tatsächlichen Schlägern und rechtskräftig verurteilten Schlägern. Soviel ich weiß sind in WhatsApp Gruppen alle Teilnehmerhandynummern einzeln anschreibbar.

Wenn du davon ausgegangen bist, dass der Gruppendruck hilft und dir Macht verschafft ist das abhängig davon wer du bist und ob die anderen Teilnehmer Respekt (~Angst) vor dir haben. Schnell bist du bei einer Beschuldigung einem Boomerang ausgesetzt (Verleumdung, üble Nachrede, Rufschädigung). Ich denke aber nicht, dass das unter Persönliche Daten fällt, wenn wirklich nur Schüler Eltern in der Gruppe sind, die kennen sich doch untereinander, wobei wahrscheinlich die Gruppe gegründet wurde um allgemeine Themen nicht auf eine Person bezogene Daten zu behandeln. Auf der sichersten Seite bist du, wenn du direkt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehst, deenen gegenüber kannst du die Daten der mutmaßlichen Schläger gewissenvoll angeben. Persönlichkeitsrechte stehen weit oben in den Grundrechten (Art 2), sie beissen sich mit dem von dir benutzen freien Meinungsfreiheitsrecht für den Fall dass du deine Meinung abgegeben hast zu dem Vorfall und die Täter öffentlich betitelt hast. Persönlichkeitsrechte stehen im Spannungsfeld zu Straftataufklärung, bekannt zum Beispiel aus dem Zeugnisverweigerungsrecht in manchen Fällen.