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was kostet die Reparatur bzw Austausch eines Unterbau-Spülkasten?

ich bin Mit-Eigentümerin einer Wohnung (und wohne auch selbst darin), und es gibt keinen Vermieter, also ist mir bewusst, alles müssen wir selbst zahlen. (die Wohnung ist Teil einer Gebäudes mit 20 weiteren Wohnungen).

Wir haben letzte Woche bemerkt, dass in der Toilette im Bad immerzu ein kleiner wasserstrahl runterfließt, deswegen haben wir den Hausmeister kurz angerufen, und gefragt, ob er sich das angucken kann.

er kam, öffnete den Unterbau-Spülkasten und meinte , dass das Schwimmerventil oder so , defekt sei, und ausgetauscht werden müsse.

er wusste auch gleich von einem Klempner/Installateur/Handwerker, der am Samstag sowieso bei uns im Gebäude sei, für die Heizung in einer anderem Wohnung, der könnte dann diesen Austausch gleich für uns zwischendurch mit vornehmen.

Gefragt nach den Kosten, sagte er Material 80 EUR + Arbeitszeit vom Klempner.

Nun haben wir wirklich absolut keine Ahnung von diesen Dingen, und , und ich hab schon versucht zu googlen, was denn so ein Handwerker /Klempner kostet. bzw so ein Schwimmerventil Austausch kostest, aber bin nicht wirklich erfolgreich gewesen, vllt waren meine Suchwörter auch falsch. und es gibt leider keine Handwerker Kalkulationsseite, oder?

Ich weiß, wenn ich ganz alleine einen Handwerker herbestellen müssten, dann würde das auch nicht billig sein, weil Anfahrt etc.

aber kennt sich einer mit solchen Kosten aus, und kann sagen, ob das sich noch im Rahmen bewegt, oder absolut überzogen ist? (ich hab nichts dagegen, dass der Hausmeister auch die Hand aufhält, und vermutlich immer einen Obulus von den Handwerkern bekommt, die er mit kleineren und grösseren Aufträgen "versorgt", aber wenn das quasi doppelt oder mehrfach teurer ist, als ein "Markpreis", dann würde ich doch eher auf myhammer.de oder so suchen..)

Toilette, Kosten, Reparatur, Handwerker, Installateur, Klempner, spuelkasten, toilettenspuelung

Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel