Darf man mit einem Sondernutzungsrecht für den Garten die Terrasse ohne Genehmigung überdachen?
Wir leben in einem Haus mit 3 Eigentumswohnungen. Der Besitzer der Wohnung im EG hat gleichzeitig auch ein Sondernutzungsrecht für den Garten.
Kann der Eigentümer - ohne Abstimmung bei der Eigentümerversammlung - einfach eine Überdachung für seine Terrasse (ca. 30-40m²) errichten? Oder die Mauer zum Nachbarn hochziehen auf 2m?
Laut meiner Auffassung hat man durch das Sondernutzungsrecht zwar die Befugnis, Hecken, Pflanzen etc. nach seinen Vorstellungen zu verpflanzen, alles nach seinen Vorstellungen einzurichten und den Garten alleine zu nutzen.
Es handelt sich aber immernoch um ein Gemeinschaftsgrundstück, womit für alle baulichen Veränderungen auch Genehmigungen der Gemeinschaft notwendig werden.
Liege ich damit denn richtig?