Ist der Transport von Materialien Arbeitszeit?

Moin Moin ihr Lieben!

Ich habe nun schon viel recherchiert und keine aussagekräftigen Gesetze/Urteile im Arbeitsrecht diesbezüglich gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

Vorab ist zu erwähnen, dass das meine erste Geschäftsreise ist (insgesamt über 5 Tage mit einschließlich Sonntag) und das nur eine Ausnahme ist, da diese nicht zu meiner regelmäßigen Arbeit gehören. 

Ich reise über 6 Stunden zum Zielort mit dem Taxi, Zug sowie Bus und muss dabei Arbeitsmaterialien bestehend aus einem Handgepäckkoffer und einer großen, länglichen und sehr unhandlichen Tasche mit mir führen. Dieses Arbeitsmaterial ist nicht für mich gedacht, sondern für meine Chefin die mich am Zielort trifft. Ich transportiere sozusagen für Sie ihre Arbeitsgerätschaften. Ich bin eine sehr kleine zierliche Frau und ein 15kg Koffer, für mich persönlich eine kleine Reisetasche und eine weitere große unhandliche Tasche mit mir zu führen sind ein enormer Kraftaufwand. 

Zusätzlich hat meine Chefin um möglichst viel Geld zu sparen, die absolut günstige Zugverbindung rausgesucht - und nimmt dabei sehr lange Wartezeit und Laufwege in Kauf. Schließlich reise ja ich und nicht Sie :) Entgegen meiner eindringlichen Bitte. 

Nun war die Anreise die absolute Hölle für mich, ich bin total ins Schwitzen gekommen vor lauter Anstrengung und wären mir auf dem Weg nicht einige hilfsbereite Herren begegnet, wäre ich schlicht nicht in der Lage gewesen Ihre Arbeitsmaterialen von A nach B zu bekommen.

Natürlich wird laut Chefin die Anreise nicht als Arbeitszeit gewertet, ich fahre ja mit öffentlichen Verkehrsmitteln und könne mich dementsprechend während der gesamten Fahrtzeit erholen :-)

Vielleicht könnt ihr mir ja dazu eure Meinung bzw Erfahrung mitteilen? (Bitte spart euch abwertende Äußerungen, mir ist jetzt schon klar, dass das ein absolutes Unding von meiner Chefin ist und möchte einfach auf der richtigen Seite mit meiner Rechtsansicht sein bevor ich sie damit konfrontiere) So wie ich das sehe, ist die Anreise ganz klar Arbeitszeit, da ich ja ihre persönlichen Arbeitsmaterialen transportiere. Würde ich Sie nicht mitnehmen, müssten Sie anderweitig geliefert werden.

Liebend dank euch!

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Fahrkostenbeihilfe? Reisekostenbeihilfe? Arbeitsamt bzw. ALG1

Hallo! Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tip geben, wie ich weiter vorgehen kann. Ich beginne am 25.8. eine neue Arbeitsstelle, bekomme also nur bis zum 24.8. anteilig Arbeitslosengeld 1. Habe den Arbeitsvertrag gestern unterschrieben. Zum Antritt des neuen Jobs muss ich für 2 Wochen in den 290km entfernte Hauptsitz der Firma zur Einarbeitung. Danach bin ich ortsnah in der Filiale eingesetzt. Jetzt muss ich aber die Fahrtkosten dorthin vorstrecken, d.h. jeweils 2 Montage hin und 2 Freitage wieder zurück. Bin alleinerziehend und meine Kinder sind für diese zwei Wochen fremdbetreut. Ich kann diese Fahrtkosten leider nicht aus eigener Tasche vorstrecken. Grob gerechnet sind das Kosten mit dem PKW (wenn ich 0,30€ pro Kilometer zu Grunde lege) knapp 350€, mit der Bahn locker das Doppelte. Zum einen eben wegen dem nur anteiligen ALG1 (was eh nur sehr niedrig war und gerade so über den Monat gereicht hat) und das erste Gehalt des neuen Jobs bekomme ich auch erst Ende September, wo auch diese eine Woche im August jetzt mit vergütet wird. Hab im Internet was wegen Reisekostenbeihilfe bzw. Fahrtkostenbeihilfe gelesen, verstehe das aber nicht. Meine zuständige Bearbeiterin vom AA ist wenig entgegenkommend und auch absolut nicht auskunftsbereit, um nicht zu sagen auskunftsunfähig. Da ich nun in einer guten Woche ja anfange, müsste ich jetzt doch sehr schnell da eine Regelung finden. Kann mir bitte jemand einen Tip geben? Danke schön! :) Achja, bin keine Langzeitarbeitslose, sondern war nur 3,5 Monate auf Suche, falls das eine Rolle spielt.

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Beihilfe, Fahrtkosten, Probezeit, Reisekosten, Dienstreise
Rückerstattung eines Fluges bei verwehtem Boarding?

Hallo,

vor circa 3 Monaten hatte ich früh morgens einen Flug von WizzAir gebucht. Beim Boarding wurde ich und einige weitere Personen raus gezogen und wir durften nicht ins Flugzeug einsteigen.
Grund dafür: Der Flughafen wo das Flugzeug ursprünglich abgehoben ist hat leider ein zu kleines Flugzeug losgeschickt (Mir stellt sich bis heute die Frage wie sowas passieren kann) und somit passten die ursprünglich geplanten letzten drei Reihen nicht mehr ins Flugzeug, darunter auch auch.
Wir wurden auf unsere Fluggastrechte aufmerksam gemacht und durften nicht mitfliegen.
Da ich an dem Tag noch zum Zielort musste, habe ich mir den einzigen Flug der noch am selben Tag ging gebucht und musste somit einige Stunden am Flughafen warten.
Der ursprünglich gebuchte Flug von WizzAir kostete mich ca. 20€ und der spontan gebuchte Ersatzflug von RyainAir 210€.
WizzAir bat mir leider nur einen Flug am nächsten Nachmittag als Ersatz an, daher buchte ich eigenständig den Flug von RyainAir.

Nun zu meiner Frage: Ich reichte unverzüglich noch am gleichen Tag alle Unterlagen für eine Entschädigung bei spontanem Flugausfall (nach EU Fluggastrechteverordnung) bei WizzAir ein, denn bei einem Kurzstreckenflug standen mir immerhin 250€ zu.
WizzAir antwortete nach exakt einem Monat und lehnte den Antrag mit der Begründung "(...) der Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes verspätet war/storniert wurde" ab.
Ich beauftrage unverzüglich das Unternehmen Flightright mit dem Fall.
Nun dabei geht es aber nur um die pauschale Entschädigung.

Kann ich weiterhin noch die Rechnung für den Ersatzflug bei WizzAir einreichen und mir zusätzlich zu den 250€ Pauschale (nach EU Fluggastrechteverordnung) noch die Kosten (210€) vom Ersatzflug wieder holen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

Flugzeug, Flughafen, Flug, Fluggesellschaft, Rechtsstreit, Reisekosten, Rückerstattung, Ryanair, Flugausfall, Wizz Air
Projektwohnung und nun keine Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber

Hallo Leute,

in unserem Unternehmen gibt es eine Reisekostenrichtlinie an der wir uns orientieren können, wann wir Reisekosten geltend machen können, wieviel und was wir nehmen können.

Nun steht dort einmal drin, dass wir auch nach den ersten drei Monaten eine Verpflegungspauschale von 24 Euro bekommen, wobei diese nicht steuerfrei ist. Außerdem steht drin das wir uns auch anstelle von einem Hotel ein angemessene Projektwohnung (möbliert eben für die Zeit des Projektes nehmen können)

Nun kommt die Geschichte (die selbst meine Kollegen im Projekt nicht verstehen) ich habe diese Wohnung nun schon seit Feb. 2013. Heute habe ich eine E-Mail erhalten in der mir die Buchhaltung geschrieben hat "Da du eine Projektwohnung hast können wir dir keine Verpflegungspauschale mehr geben, es ist bisher einfach nur nicht aufgefallen (und ist deswegen durch gegangen) weil wir den Mietvertrag hier in der Buchhaltung erst jetzt erhalten haben"... Dann habe ich kurz mal mit der Hauptverantwortlichen dort telefoniert und die hat mir gesagt "Ja, der Gesetzgeber sieht eben die Wohnung wie eine normale Wohnung an, deswegen geht das nicht"...

Tja, werde zwar morgen mit meinem Vorgesetzten drüber sprechen, aber mal ehrlich... Ist das überhaupt rechtens, wir haben schließlich ganz klare Reisekostenrichtlinien in denen nicht steht, dass dies auf Hotel beschränkt ist... Besonders schlimm ist die Tatsache das die mir jetzt dadurch 2,5 Monate offene Reisekosten ohne Verpflegungspauschale auszahlen wollen... Auch unverständlich vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt, den durch Hotel würde ich ca. 500-1000 Euro mehr im Monat ausgeben und wäre alles andere als zufrieden...

Was würdet ihr mir empfehlen? Was sollte ich nun machen? Habt ihr sowas auch schonmal erlebt? Haben die etwa wirklich recht, ist ja schließlich für mich nichts anderes als ein Hotelzimmer mit Küche und der Vertrag läuft auf das Unternehmen nicht auf mich...

Beruf, Recht, Gesetz, Reisekosten, Dienstreise, Verpflegungspauschale
Muss eine Zeitarbeitfirma für Reisekosten und Fahrtzeit aufkommen?

In meinem Zeitarbeitsvertrag steht § 1 Der Arbeitsort ist im Raum "Stadt"... § 2 Der Arbeitsort wird von der Zeitarbeitsfirma zugewiesen.

nach meinem Wissen:

Für die Fahrtkosten von Leiharbeitern gibt es seit 2014 eine neue Regelung. Wie der Bundesfinanzhof bestätigte, haben Leiharbeiter in den Räumlichkeiten des Kunden ihrer Arbeitgeber keine regelmäßige Arbeitsstätte, selbst wenn das Leihgeschäft über mehrere Jahre läuft (BFH, Urteil v. 15.5.2013, Az. VI R 18/12; veröffentlicht am 4.9.2013). Befindet sich ein Leiharbeiter als auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, gelten steuerlich folgende Vorteile:

Fahrtkosten: Für die Fahrten zur Einrichtung des Kunden seines Arbeitgebers (Entleiher) dürfen bei Nutzung eines Pkws 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer geltend oder die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber kann dem Leiharbeiter die Fahrtkosten anlässlich dieser Fahrten im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit auch steuerfrei erstatten.

Was selbstverständlich klingt, führt immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten: Die Fahrten, die Arbeitnehmer im Außendienst zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Es würde dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zuwiderlaufen, wenn diese Fahrten keine Arbeitszeit wären, heißt es in einer Pressemitteilung weiter

Arbeitszeit, Reisekosten, Zeitarbeit
Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung von Reisekosten?

Hallo zusammen, ich habe nach ca 4 Monaten nach dienstreise meine Reisekosten bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Ich bekam die Antwort , dass gem. Reisekosten Richtlinie ich verpflichtet bin, innerhalb von 3 Monaten Reisekosten abzurechnen, also mein Anspruch bereits verfallen sei. Ich bin seit +5 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, einem gut florierendem börsennotierten Unternehmen. Die Reisekostenrichtline wurde vor ca 1,5 jahren geändert und um die genannte Frist ergänzt.

Diverse Recherchen im Internet und hier im Forum haben mich leider nicht zu 100% weitergebracht. Mein Arbeitsvertrag beinhaltet einen Paragraphen, der "Insider, publizitäts- und Unternehmensrichtinien" betrifft. (... "Diese sind einzuhalten , Arbeitgeber muss sich 1x im Monat darüber informieren..") Eine Reisekosten Richtlinie ist aber nicht explizit erwähnt.

Hat jemand einen Rat für mich?

Als Ergänzung, aber für den Sachverhalt nicht wichtig :-)  Mir geht es weniger um meine persönlichen 150€ dieser Reise , als mein Gefühl, dass diese Richtlinie wenig Wertschätzend bzw ungerecht ggü. den Mitarbeitern ist,die sich mit Herzblut für den Arbeitgeber einsetzen,  Privates/Erholungsurlaub oft hinten anstellen, gerne unbezahlte Überstunden für den Erfolg des Unternehmens leisten und in Kriesensituationen den Fokus auf die Unternehmensziele richten, statt die Zeit mit Ausfüllen von Reisekostenanträgen zu verbringen..

Reisekosten