Abzug Verpflegungsmehraufwand (Reisekosten) von Flugzeugessen
Hallo,
also konkret geht es darum, wann ich eine Mahlzeit im Flugzeug bei den Reisekosten in Abzug bringen muss.
Es gibt hier ja inzwischen einige Unterschiede in der Qualität und dem Umfang des Essen. z.B. Snack innerhalb Europas bei LH, Sandwich bei GW, Mahlzeit bei Interkontinental LH (Qualität und Menge eher gering), Mahlzeit bei INterkontinental LH Business Class (Qualität und Menge auf Restaurantniveau).
Kann mir jemand verbindlich sagen, was ich angeben muss, um rechtlich sicher zu sein? Es heißt ja Verpflegungsmehraufwand, wenn ich einen Snack bekomme – dann muss ich um Satt zu werden nochmal was Essen, somit habe ich erhöhte Kosten ggü. zu Hause (also nicht angeben, kein Abzug).
Ich glaube hierzu gibt es sogar ein Urteil (Arbeitsgericht oder Finanzgericht), aber das finde ich nicht wieder…
Hilfe & Danke Tobias
3 Antworten
Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale die man täglich bekommt sie hängt ab von den Stunden der Abwesenheit und in welchem Land du dich befindest das hat nichts mit dem Essen zu tun.. kann es sein das du etwas anderes meinst ? oder die frage ist komisch gestellt
Verpflegungsmehraufwand ist von Zeit und Land abhängig. Wenn du das Hotel mit Frühstück schon bezahlt bekommst ist das doch OK. Der Verpflegungsmehraufwand wird mit einem Bestimmten Betrag abgegolten und fertig. Ob du jetzt drei Portionen ist und fünf Bier dazu ist deine Sache wenn der Betrag den du bekommst dafür nicht ausreicht. legst du drauf.
Isst du statt dessen nur eine Currywurst mit Pommes und du Sparst dabei, hast du verdient. Es sei das du alles mit Rechnung abrechnen musst, dann gibt es auch kein Geld für Verpflegungsmehraufwand.
z.B. du erhältst als Tagessatz 20€ Verpflegungsaufwand. Von diesen 20€ verbrauchst du nur 12€, so bekommst du zwar 20€ ausbezahlt, kannst aber 8€ als dein Verdienst rechnen. Wenn das über mehrere Tage geht kannst du dir zusammenrechnen was dabei raus kommt.
So haben es bei uns früher viele gemacht, Hotel mit Frühst. war bezahlt, auf der Messe gab es tagsüber jede Menge zu essen (umsonst) und so brauchte man nur noch am Abend Geld für ein zwei Bierchen. So kam nach gut einer Woche ein schönes Sümmchen zusammen.
Hallo Sariwa1989,
ja Du hast Recht, aber die Verpflegunsmehraufwendungen werden gekürzt, wenn eine unentgeldliche Mahlzeit (z.B. Frühstück im Hotel oder Geschäftsessen) eingenommen wurde. Bei Frühstück -20%, Mittag und Abendessen jeweils -40%.
Wie verhält es sich jetzt mit Flugzeugessen...?
Hallo.. Flugzeugessen gehört nicht dazu da es sich nicht um das essen im Hotel handelt dadurch werden die Kosten durch eine Malzeit im Flugzeug nicht gekürzt!!