Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen?

6 Antworten

Ist es dann üblich, dass der Arbeitgeber als Einladender die Reisekosten des Bewerbers übernimmt?

Nein. Reisekosten zu übernehmen ist heute eher unüblich.

Hat der Bewerber einen Anspruch darauf, wenn der Arbeitgeber eingeladen hat und nicht Gegenteiliges über die Übernahme der Reisekosten mitgeteilt hat?

Ja, siehe § 670 BGB.

Nein, wenn nichts dazu gesagt wird, will dir AG da nichts erstatten. Das ist heute auch nicht üblich. Am Ende ist es deine Entscheidung, dich so weit weg zu bewerben. Würdest du bei uns bei einem Bewerbungsgespräch nach der Erstattung von Reisekosten fragen, würde deine Bewerbung sofort auf dem Nein-Stapel landen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Nein, ist nicht üblich.

Wäre auch irgendwie komisch, du müsstest ja dann später auch dorthin fahren oder umziehen.

Solange du also nicht unerwartet weiter weg fahren musst (z. B. Vorstellungsgespräch findet in weiter entfernter Firmenzentrale statt), würde ich das Thema tunlichst vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bauleiterin mit B. Sc. Bauingenieurwesen

Grundsätzlich hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung seitens des (zukünftigen) Arbeitgebers. Manche Firmen machen dies natürlich als Anreiz.

In der Regel werden diese Kosten nicht übernommen.

Heutzutage erwarten es die Arbeitgeber einfach das Bewerber (M/W/D) diese Kosten tragen.

Letztlich möchten Sie ja genau dort den Job. Ich würde auch dort nicht nachfragen.