Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen?
Sagen wir mal, der Ort des Vorstellungsgesprächs ist rund 40 km vom Wohnort des Bewerbers entfernt und der Arbeitgeber lädt ein, ohne einen Hinweis auf Reisekosten zu geben.
Ist es dann üblich, dass der Arbeitgeber als Einladender die Reisekosten des Bewerbers übernimmt? Kommt es hin, dass diese bei PKW-Anreise etwa 30 ct. pro Kilometer betragen?
Hat der Bewerber einen Anspruch darauf, wenn der Arbeitgeber eingeladen hat und nicht Gegenteiliges über die Übernahme der Reisekosten mitgeteilt hat?
6 Antworten
Ist es dann üblich, dass der Arbeitgeber als Einladender die Reisekosten des Bewerbers übernimmt?
Nein. Reisekosten zu übernehmen ist heute eher unüblich.
Hat der Bewerber einen Anspruch darauf, wenn der Arbeitgeber eingeladen hat und nicht Gegenteiliges über die Übernahme der Reisekosten mitgeteilt hat?
Ja, siehe § 670 BGB.
Nein, wenn nichts dazu gesagt wird, will dir AG da nichts erstatten. Das ist heute auch nicht üblich. Am Ende ist es deine Entscheidung, dich so weit weg zu bewerben. Würdest du bei uns bei einem Bewerbungsgespräch nach der Erstattung von Reisekosten fragen, würde deine Bewerbung sofort auf dem Nein-Stapel landen.
Nein, ist nicht üblich.
Wäre auch irgendwie komisch, du müsstest ja dann später auch dorthin fahren oder umziehen.
Solange du also nicht unerwartet weiter weg fahren musst (z. B. Vorstellungsgespräch findet in weiter entfernter Firmenzentrale statt), würde ich das Thema tunlichst vermeiden.
Grundsätzlich hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung seitens des (zukünftigen) Arbeitgebers. Manche Firmen machen dies natürlich als Anreiz.
In der Regel werden diese Kosten nicht übernommen.
Heutzutage erwarten es die Arbeitgeber einfach das Bewerber (M/W/D) diese Kosten tragen.
Letztlich möchten Sie ja genau dort den Job. Ich würde auch dort nicht nachfragen.