Dürfen mir 2 Wochen Leistungen vom Jobcenter gestrichen werden, wenn ich im Ausland Probe arbeite?
Liebe Gemeinde,
ich bin recht verzweifelt und hoffe hier auf einen guten Tipp.
Ich bin ALGII-Empfängerin und seit 2 Jahren auf intensiver Jobsuche, auch im Ausland. Nun habe ich durch meine Eigenbemühungen zwei Vorstellungsgespräche in Spanien erwirkt und von einem Arbeitgeber gleichzeitig die Einladung 2 Wochen gegen freie Logis zu bleiben, um mir den bestmöglichen Überblick über die Arbeit zu verschaffen. Es geht um eine sozialversicherungspflichtige Stelle ab kommendem Jahr. Daraufhin habe ich meinen Jobvermittler beim Jobcenter informiert und versucht eine Reisekostenunterstützung zu erhalten (Reisekosten gesamt gerade mal 110€). Hierfür wurde mir zunächst Hoffnung gemacht, bis sich dann herausstellte, dass sowohl der Zeitraum von 2 Wochen sowie die Tatsache der Probearbeit für das Jobcenter problematisch sind. 2 Wochen wären zulang, wenn es rein um ein Vorstellungsgespräch ginge und unbezahlte Probearbeit sei nicht gesetzmäßig. Entweder, hieß es, der spanische Arbeitgeber bezahlt mir diese 2 Wochen nach dem spanischen Mindestlohn, welcher mir dann nachträglich von meinen Leistungen abgezogen wird oder mir werden 2 Wochen die Leistungen gestrichen (fast 400€), die ich dann ratenweise abzahlen muss und zusätzlich einen neuen ALG-Antrag zu stellen habe.
Der Jobvermittler hat sowohl mit seinem Teamleiter, dem stellvertretenden Teamleiter und der ZAV gesprochen und behauptet, es gebe keine andere Lösung des Problems. Einen Antrag auf Ortsabwesenheit könnte ich angeblich nicht mehr stellen bzw. dieser müsste mir abgelehnt werden, da ja alle bereits wissen, dass ich die 2-wöchige Reise antrete und mir ebenfalls bei abgelehnter Ortsabwesenheit die Leistungen gestrichen werden.
Ich kann nicht damit einverstanden sein, dass ich in diesem Maße benachteiligt werde... zum einen die Reisekosten selber zu tragen und zum anderen 2 Wochen Leistungen gekürzt zu bekommen nur weil ich händeringend einen Job suche und nun endlich dank meiner eigenen Bemühungen ein solch attraktives Angebot erhalten habe. Ich habe nie Unterstützung erhalten bspw. einen Bildungsgutschein, um den ich mich mehr als einmal bemüht habe.
Ich hoffe sehr, jemand weiß, wie ich jetzt vorgehen kann. Ich kenne einen Fall bei dem der Jobvermittler den genau gleichen Sachverhalt akzeptiert und die Reisekosten übernommen hat. Ist es eine willkürliche individuelle Entscheidung oder welche Grundlagen hat das Jobcenter, festzulegen, dass 2 Wochen für ein Vorstellungsgespräch mit Kennenlernphase zu lang sind? Macht sich der spanische Arbeitgeber tatsächlich strafbar, indem er mich 2 Wochen Probe arbeiten lässt? Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz innerhalb der 2 Wochen? Und welche Grundlage hätte der Jobvermittler meinen jetzigen Antrag auf Ortsabwesenheit abzulehnen... nur weil er jetzt weiß, dass ich fliege? Wenn ich 2 Wochen Urlaub machen würde, stünde es mir ja auch frei zu verreisen und die Reise mit Vorstellungsgesprächen zu verbinden. Ich bräuchte dringend was stichhaltiges.DANKE
5 Antworten
Hi,
ich halte das Angebot des spanischen AG für unseriös und würde dir von dieser Aktion abraten. Vermutlich hast du in Spanien auch kein Versicherungsschutz.
Den spanischen Arbeitgeber kenne ich bereits persönlich und stehe seit 6 Monaten mit ihm in Kontakt. Ich halte ihn für seriös und vertrauenswürdig.>
Irgendwie klingt das ein bischen nach nem abgekarteten Spiel. Bischen Urlaub, Chillen und dann dem "Onkel" mal für paar Tage bischen zur Hand gehen. Und dann die Flugkosten noch vom Amt bezahlt bekommen, das wäre doch ideal, oder?
Wenns nicht so ist, dann sei mir bitte nicht böse.
Wenn der Job erst im nächsten Jahr beginnen soll, geht es dann nicht, dass du mit dem Arbeitgeber einen anderen Termin für die Probearbeit vereinbarst? Dann fährst du eben nicht jetzt, sondern erst in 3 Wochen und beantragst für diese Zeit Ortsabwesenheit (sofern du diese Zeit nicht schon verbraucht hast).
Allerdings empfinde ich 2 Wochen unbezahlte Probearbeit auch als zuviel. Das JobCenter kennt sich ja sicher mit Arbeitgebern aus, die ihre Arbeit von Praktikanten oder eben Probearbeitern kostenlos erledigen lassen und möchte diese Praktiken nicht noch unterstützen.
Wenn sie dir 2 Wochen die Regelleistung sperren wollen, kommst du besser weg, wenn du die Reise einfach ohne Genehmigung antriittst. Dann kann der Jobvermittler dir nur eine 10% Sperre wegen nicht zum Termin erscheinen bzw. 30%. für eine nicht angetretene Arbeitsstelle reinwürgen. Beidem kann man aber widersprechen. Eine andere Möglichkeit wäre ein Krankenschein kurz vor antritt der Reise. Da kann der Jobvermittler dir gar nichts. Ein Arzt hat dir ja eine Krankheit bescheinigt!
Ich würde mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen und lieber auf die 110 Euro Reisekosten verzichten. Die kriegst du wieder rein, indem du Bewerbungskosten für 22 schriftliche Bewerbungen beantragst.
Dann kann der Jobvermittler dir nur eine 10% Sperre wegen nicht zum Termin erscheinen bzw. 30%.
Nö.
Kommt es raus, gilt Folgendes:
§ 7 Abs. 4a enthält einen Leistungsausschluss. Hieraus folgt, dass nicht genehmigte Abwesenheiten grundsätzlich zu einer Aufhebung der Bewilligungsentscheidung (§ 40 i. V. m. § 330 SGB III i. V. m. § 45 bzw. § 48 SGB X) mit Verpflichtung zur Erstattung überzahlter Beträge (§ 40 i. V. m. § 50 SGB X) führen.
D.h. es gibt möglicherweise nicht nur eine Sanktion, sondern die gesamte Leistung ist für die Dauer der Ortsabwesenheit futsch.
Ist es eine willkürliche individuelle Entscheidung oder welche Grundlagen hat das Jobcenter, festzulegen, dass 2 Wochen für ein Vorstellungsgespräch mit Kennenlernphase zu lang sind?
Jein.
In der Regel werden da jobcenterinterne Vorgaben greifen, wobei es m.W. - und Vermittlerkram ist nicht mein Ding, sondern Leistungsrecht - heutzutage Konsens ist, dass 2 Wochen kostenloses Probearbeiten unüblich und unnötig sind ... zumindest wenn es keine hochkomplizierten Jobs betrifft.
Macht sich der spanische Arbeitgeber tatsächlich strafbar, indem er mich 2 Wochen Probe arbeiten lässt?
Das muss nach spanischem Recht beurteilt werden; und das kenne ich nicht einmal ansatzweise - und dein Vermittler mutmaßlich auch nicht.
Und welche Grundlage hätte der Jobvermittler meinen jetzigen Antrag auf Ortsabwesenheit abzulehnen... nur weil er jetzt weiß, dass ich fliege?
Eine Grund wäre, dass du die drei Wochen schon weg hast; ein anderer Grund wäre, dass du frisch arbeitslos geworden bist oder er eine Maßnahme oder einen Vermittlungsvorschlag für dich hat. Letztlich liegt es - wie es so schön heißt - im pflichtgemäßen Ermessen.
Und selbstredend werden bei einer normalen Ortsabwesenheit keine Reisekosten getragen.
Die Rechtslage bei Probearbeit sieht in etwa so aus:
A) Dein Chef zahlt den Mindestlohn oder das ortsübliche Gehalt (oder das Tarifgehalt, so er muss) - wenn nicht, holt das Jobcenter sich das Geld direkt von deinem Chef laut
SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen und
SGB X § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber (1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.
B) Die einzige Ausnahme steht in SGB III § 45, Maßnahmen zur Erprobung von Wackelkandidaten auf dem Arbeitsmarkt. Hier muss der Chef die Maßnahme (Praktikum, Arbeitserprobung, Anlernen) aber beim Jobcenter beantragen!
Ein Praktikum für lau kannst du zwar versuchen auf dem Rechtsweg durchzusetzen - aber wie will die Widerspruchsstelle des Jobcenters das begründen? Oder das Sozialgericht danach?
Aber du kannst auf diesem Rechtsweg deine Ortsabwesenheit versuchen durchzusetzen - was allerdings nicht einfach ist, wenn der Rechtsweg hört, dass du in der Zeit schwarz arbeiten wolltest (was es de facto ist ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Mein Tipp: Abwesenheit melden, hinfahren, Arbeiten, Job kriegen, viel Geld verdienen! Und wenn es keinen Job gibt, freut sich sicher ein spanischer Anwalt, vom Chef das übliche Gehalt für die zwei Wochen Arbeit einzuklagen ;-).
Immer daran denken: in Spanien gilt spanisches Arbeits- und Sozial-Recht.
Danke für die Rückmeldung. Den spanischen Arbeitgeber kenne ich bereits persönlich und stehe seit 6 Monaten mit ihm in Kontakt. Ich halte ihn für seriös und vertrauenswürdig. Mein Problem liegt leider beim Jobcenter...