Probearbeit von 4-5 Stunden danach direkt Vorstellungsgespräch. Muss man die Probearbeit dem Jobcenter melden?
Folgende Frage. Sie auch oben Titelfrage.
Ein Freund wurde für den kommenden Freitag zur max. 4-5 Stunden Probearbeit eingeladen, danach wird direkt ein Vorstellungsgespäch stattfinden.
Die Frau am Telefon (Geschäftsführerin) meinte am Telefon auf Frage meines Freundes, dass es nicht nötig sei es dem Jobcenter die Probearbeit zu melden.
Die Probearbeit wäre ein Teil des Vorstellungsgespäches, so zu sagen alles wird als Vorstellungsgespäch angesehen.
Bekommt man welche Probleme vom Jobcenter wenn die es mitbekommen?
Muss der Arbeitgeber eigentlich nicht es auch dem Jobcenter melden?
Ist man nach der Probearbeit, wenn sie nicht meldet nicht mehr arbeitssuchend gemeldet wenn die Arbeit nicht annimmt oder keine Zusage bekommt.
Kann das Jobcenter dann danach die berechtigten Leistungen die man danach erhalten hat zurückfordern habe ich gehört.
5 Antworten
Also, zumindest zu deiner Frage nach dem "Erzähle ich dem Jobcenter vom Probearbeiten" kann ich dir sagen, dass es aus versicherungstechnischen Gründen notwendig ist, die Agentur zu informieren. Außerdem hat man Anspruch auf Fahrtkosten und das entsprechende Formular bekommt man dort ausgehändigt mit den genauen Daten für den Probetag.
Und man bleibt arbeitssuchend bzw. arbeitslos, bis man ein neues Beschäftigungsverhältnis vorweisen kann.
Was wegen Stunden macht?
Wenn was passiert und die Agentur davon erfährt, hat man mehr Probleme, als wenn man sich vorher meldet und diesen Probetag anmeldet. Ich wusste das vorher auch nicht und hab meinen Berater VORHER gefragt, ob das okay ist, dass ich einen Tag Probe arbeite. Und dann wurde ich belehrt, wie wichtig das ist, vorher Bescheid zu sagen und was passiert, wenn man es nicht tut und dann "erwischt" wird. Daher würde ich niemandem freiwillig raten, sich NICHT zu melden, wenn ich weiß, was passieren KANN.
Ich habe im Internet von einem Fall gelesen. Da hatte einer eine Probearbeit ca. 3 Tage nicht Arbeitsamt gemeldet. Nach einigen Monaten hat das Jobcenter erfahren das er Probearbeit hatte und das Jobcenter hat für diesen zeitraum das ganze Geld (Arbeitslosegeld) zurück gefordert weil er nach der probearbeit nicht mehr arbeitssuchen war.
3Tage ist was anderes als 4 Stunden. In der Regel ist man nach der Probearbeit weiterhin auf Ausbildungssuche, da meist mehrere eingeladen werden.
Vielleicht war auch nur ein ganzer Tag bin mir nicht sicher.
Nein ein Tag hat kein Einfluss
Das Jobcenter muss sowieso es erstmal raus bekommen.
Muss ja garnicht es dem Jobcenter melden dass ich mich bei der Firma beworben habe.
Ich würde es auch nicht riskieren, mich mit dieser Behörde anzulegen. Auch nicht für einen einzigen Tag. Deren Arm ist länger und man hat in der Zeit nun mal nur dieses eine, legale Einkommen.
@herzilein35 (nicht für wetterwind!) Genau, und mit dieser Einstellung kommen dann hier Fragen wie: "Meine Leistungen wurden gestrichen, weil ich dem Jobcenter eine Info vorenthalten haben. Hilfe, wie komme ich an mein Geld?".....
Also es der Probarbeit 4-5 Std. dem Jobcenter melden.
Ja. Damit wäre dein Bekannter auf der sicheren Seite. Sein Berater wird ihm dann auch sagen, ob und wie er das künftig handhaben soll, wenn er den Job nicht bekommt, aber mal wieder einen Probetag wahrnehmen möchte.
Davon mal abgesehen hat eine Meldung keinen negativen Einfluss.
Für Probearbeit bekommt man kein Geld, also hätte das JC auch keinen Grund für etwaige Kürzungen oder Rückforderungen. Daher kann man das ruhig mitteilen, um allen Problemem aus dem Weg zu gehen.
Das “Schlimmste“ was passieren kann, ist daß das JC nachfragt, ob man den Job bekommen hat und einen Arbeitsvertrag vorlegen kann.
Wenn man ihn bekommen hat, muß man das dann dem JC mitteilen, damit es nicht zu Überzahlungen kommt.
Ja wenn bekommt muss man sowieso erstmal einen Arbeitsvertrag unterschreiben und dann dem Jobcenter vorlegen.
Sag ich doch😊
Das ist klar das man es dann melden muss wenn man die stelle bekommt.
Seit wann bekommt man fürs Probearbeiten kein Geld? Natürlich muss Probearbeit ebenso wie eine normale Tätigkeit vergütet werden. Alles andere wäre wohl illegal. Niemand muss umsonst arbeiten und ich muss sagen, dass ich so etwas auch noch nie gehört habe.
Dann hast Du bis jetzt Glück gehabt. Probearbeit muß nicht bezahlt werden, und schon gar nicht, wenn es nur 4-5 Stunden sind. Das ist eine freiwillige Leistung des AG. Aber unabhängig davon, sollte man es dem JC mitteilen.
Das war ja die Frage, melden, ja oder nein.
Habe es nie gemeldet ist wegen 4-5 Stunden nicht notwendig. Die pfuschen einem nur ins Handwerk und du bekommst dafür auch keinen Cent!
Wer pfuscht ins Handwerk? Das Jobcenter?
Natürlich das Jobcenter, die hatten mir schon öfters sowas kaputt gemacht. Kein Arbeitgeber möchte was mit dem Jobcenter zu tun haben. Wenn die erfahren Jobcenter, ist es gleich vorbei.
Inwieweit kaputt wenn ich Fragen darf?
Wieso?
Mit deren ganzen Bürokratiezettel wegen paar stündchen und immer die Nachfragen. Irgendwann hat es dem Arbeitgeber gereicht. Folglich Absage!
Ahso. Danke.
Nur weil du es nie gemeldet hast, bedeutet das nicht das man es nicht machen muss, auch bei 2 oder 1 Stunde Probearbeit kann etwas passieren oder mal unverhofft der Zoll eine Kontrolle machen, auf der sicheren Seite ist man nur nach einer Meldung !
Stell dir vor du rutschst aus und brichst dir "in den paar Stündchen' das Bein. Und dann? Wie willst du das dann erklären? Wie es dann mit dem Versicherungsschutz aussieht will ich gar nicht wissen....
Es ist ein Unterschied ob ich ein Vorstellungsgespräch habe oder auf Probe arbeite, selbst wenn die Probearbeit nur 1 oder 2 Stunden ginge, kann in dieser Zeit etwas passieren, deshalb sollte er zur eigenen Sicherheit eine Meldung machen, es könnte ja durch Zufall auch mal eine Kontrolle des Zolls stattfinden und da wäre es sicher besser wenn das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit über das Probearbeiten informiert ist !
Was kann geschehen wenn der Zoll zur Kontrolle da ist?
Dann kann das ganze als Schwarzarbeit gesehen werden, alleine deshalb sollte jedes Probearbeiten gemeldet werden und erst wenn es bewilligt wird auch arbeiten !
wenn er sich dort während Probearbeit Finger abschneidet oder mit Kopf an die tür rennt.
Bei der Probefirma ist er nicht gemeldet als arbeiter somit ist er auch nicht versichert.
Die Dame am telefon hat keine Ahnung
Wer das wegen-Stunden macht ist einfach nur dumm! Sorry! Versichert ist man über den Betrieb. Bei einer Woche oder länger würde ich dir zustimmen. Aber nicht bei einem halben Tag