Sind Menschenrechte tatsächlich universell gültig?

Zurzeit diskutieren wir in der Schule das Thema Menschenrechte und Menschenwürde. Auf die Frage wieso wir denn eigentlich Menschenrechte besitzen lautete die Antwort "weil wir Menschen sind".

Da stellst sich mir jedoch die Frage, dass wenn die Menschenwürde so allgegegnwärtig und Menschenrechte eigentlich unantastbar sind und dabei für ALLE Menschen überall gelten, wie es denn sein kann, dass es in manchen Ländern wie etwa China oder den USA noch die Todesstrafe gibt, zumal dies ja eine Verletzung der Menschenrechte ist, wenn das Recht auf Leben als solches aufgefasst wird. Es scheint ja fast so, als sei die Menschenwürde und das Recht auf Leben staatlich gebunden und je nach Aufenthaltsort veränderlich.

Da stimmt die Philosphie, dass wir Menschen aufgrund unseres Menschseins diese unabsdingbaren Menschenrechte besitzen, doch gar nicht mehr damit überein.

Selbstverständlich kommt es immer wieder dazu, dass gegen Menschenrechte verstoßen wird, doch derartige Verstoße wie die Todesstrafe sind ja soweit ich mir denken kann kaum einklagbar und es erscheint mir demnach so, dass in gewissen Verfassungen der Menschenrechtsgedanke keine Zentrale bzw. gar keine Stellung findet.

Ich hoffe, jemand kann etwas Licht in meine Gedanken bringen und erläutern, ob der Menschenrechtsgedanke eben doch nur ein Produkt des jeweiligen Staates ist und eben doch kein angeborenes, natürliches, unantastbares und vorstaatliches Recht in allen Teilen der Welt darstellt, sondern nur gesondert in manchen Ländern zum Vorschein kommt.

Geschichte, Menschen, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenrechte, Menschenwürde, Sozialkunde, Verfassung

Meistgelesene Fragen zum Thema Sozialkunde