Darf der Geschäftsführer mit im Betriebsrat sitzen?

7 Antworten

Ein Geschäftsführer ist leitender Angestellter gem. § 5 Betriebsverfassungsgesetz - daher ist er kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes und kann auch nicht im Betriebsrat sein; er besitzt auch kein Wahlrecht bei der Betriebsratswahl - allerdings muß der Geschäftsführer nicht auch gleichzeitig leitender Angestellter nach dem Kündigungsschutzgesetz sein.

Wenn er eingeladen ist JA. 

Ansonsten hat der BR das Sagen und wenn ich richtig informiert bin während einer Sitzung und einer Belegschaftsversammlung auch das Hausrecht.

Eine Beschlussfassung findet ohne den GF statt.

Wählbar ist er auf keinen Fall.

Hexle2  19.02.2016, 12:48

Max, Deine Antwort ist korrekt bis auf eine "Kleinigkeit".

Eine Belegschaftsversammlung oder Mitarbeiterversammlung wird vom AG einberufen. Hier hat der BR keine Rechte.

Was Du meinst ist die Betriebsversammlung. Das ist die Veranstaltung des BR der dann auch das Hausrecht hat.

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Maximilian112  19.02.2016, 22:43
@Hexle2

Unser BR lädt immer zur Belegschaftsversammlung ein :-)

Muss ich den Kerlen mal sagen.....

aber Danke.

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Hexle2  20.02.2016, 07:21
@Maximilian112

Muss ich den Kerlen mal sagen.....

Sind die "Kerle" schon mal auf einer Schulung gewesen? Lernt man eigentlich in der Grundlagenschulung zum BetrVG. Lass sie mal nach "Belegschaftsversammlung" googlen. 

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Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung. Prinzipiell ist ein Geschäftsführer auch ein Arbeitnehmer.

Allerdings kann ein Geschäftsführer auch der Inhaber bzw. Mitinhaber der Firma sein. So kommt es zwangsläufig zu einem Interessenkonflikt. Auch als reiner Angestellter ergibt es einen Interessenkonflik, denn mit dem Führen des Geschäftes ist er in erster Linie dem Inhaber verpflichtet.

Schon aus diesen Gründen ist der Geschäftsführer als Teil der Inhaberebene vom Betriebsrat auszugrenzen.

Darf der Geschäftsführer mit im Betriebsrat sitzen?

Nicht als Betriebsratsmitglied.

Der GF darf aber durchaus mit dem BR zusammen sitzen. Einmal im Monat sollte er das sowieso beim Monatsgespräch machen.

Unser GF kommt einmal im Monat zu den festgelegten Zeiten und außer der Reihe, wenn er sich angemeldet hat oder eingeladen wurde.

Wenn Du wissen willst, ob ein GF in den BR gewählt werden kann, so ist die Antwort ein eindeutiges NEIN. Er ist kein AN im Sinne des Gesetzes und damit weder wählbar noch wahlberechtigt.

Dazu kannst Du mal im Netzt u.a. den § 5 Betriebsverfassungsgesetz googlen.

Eine Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung. Dies kann der Geschäftsführer nicht sein.