Da hier ausdrücklich von einer Probezeitkündigung gesprochen wird ist es ersichtlich das ein Tipfehler vorliegt.

Die ordentliche Kündigung zum 08.05.25 wäre auch gar nicht möglich da kein Monatsende.

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Da eine Rücknahme nur aus Kulanz erfolgt kann der Händler auch sagen Nur mit Kassenbon!

Ob die Kulanz auch ohne funktioniert wirst du probieren müssen.

Eigentlich ist es keine Rücknahme sondern ein Tausch, klappt also eventuell.

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Ich würde es erst einmal nachmessen. Ansonsten ändert sich auch die Mieterhöhung.

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Manchmal wird in Arbeitsverträgen eine Kü vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen.

Ansonsten wäre eine fristgemäße Kündigung immer möglich. Wenn Probezeit dann meist 14 Tage Frist.

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Wenn ich mich in den Finger schneide kommt ein Pflaster drauf und weiter geht es. Trotzdem ist es ein Arbeitsunfall.

Anhand der Dokumentation im Betrieb kann ich auch nach 3Tagen zum Doc gehen und es wird als Arbeitunfall behandelt, vom Arzt und auch von der BG.

Wenn Du es als Arbeitsunfall im Betrieb gemeldet hast dann war nix falsches.

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Das steht dir natürlich noch zu. Ausgezahlt wird es zum Zahltag.

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Wenn sie in der Hirarchie über euch steht - es geht euch nix an!

Ihr dürft ihre Stunden nicht kontrollieren, ihr habt andere Arbeitsverträge, ihr habt kein Recht sie auszustempeln!

Kann es sein, das ihr euch die Finger gerade verbrennt?!

Kein Vorgesetzter, der relativ neu ist, macht einen derart plumpen Arbeitszeitbetrug.

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Auf dem ersten Bild: Topf für Balkongeländer, mit dem Abstandshalter wird er gerade und etwas von der Wand weg gehalten.

Auf dem 2. Bild?? Schlecht zu erkennen, da war der Abstandshalter drin?!?

Es ist ein Übertopf, also Erde nicht direkt rein.

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Tut mir leid, ich bin leider verplant.

Der Samstag war nach Absprache Arbeitsfrei also Freizeit. Also Deine Zeit!

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Es besteht in einem Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Freistellung wenn Du einen anderen Arbeitsplatz suchst bzw sogar dort arbeiten willst.

Deinen Urlaub mußt du sowieso vor dem Kündigungstermin nehmen, also Urlaub.

Das mit den Eltern weiß ich nicht.....

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Hatte denn der AG die Informationen das eine weitere AUB vorliegt?

Der Betrieb wird die Lohnabrechnung doch erklären können.

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Aber ganz bestimmt muss dein AG dich bezahlen wenn er dich in den Betrieb holt. Es ist doch schon sehr entgegenkommend von Dir, das Du an einem freien Tag zusätzlich gehst.

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Eine Straftat ist es ganz bestimmt nicht! Für eine Verletzung des Arbeitsvertrages durch den AN interessiert sich kein Staatsanwalt.

Wenn der Chef dich als A Loch bezeichnet ist es ein Grund für eine Fristlose Kündigung.

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Du wirst mEn genauso eine Sperre bekommen.

Der Lohnverzug von noch nicht einmal 10 Tagen ist kein akzeptabler Grund, das AV zu lösen. Der Ag muß angemahnt werden Lohn zu zahlen, das wäre der allererste Schritt.

Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden wird euch der Verwalter des Verfahrens sagen Wie es weitergeht.

Wenn Du eine andere Arbeitsstelle hast steht es dir natürlich frei zu kündigen.

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Du hast jederzeit die Möglichkeit Sozialgelder zu beantragen, egal ob Vollbeschäftigt oder Kurzarbeit.

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