Wie falsche Wohnungsgröße für Abrechnung korrigieren lassen?
Hallo zusammen,
aufgrund eines Exklusivvertrages (Mietheizung) zwischen meiner Hausverwaltung und den örtlichen Stadtwerke, kann ich mir meinen Gasversorger nicht selber aussuchen.
Mit der jährlichen Gasabrechnung wird mein Verbrauch durch Wärmezähler und der Wohnungsgröße berechnet. Laut Abrechnung der Stadtwerke soll meine Wohnung 69,92qm groß sein. Hier ist einfach die Gesamtwohnfläche des Hauses durch die 8 Mietparteien geteilt worden.
Jetzt habe ich vor kurzem eine Ankündigung zur Mieterhöhung erhalten, in der meine Wohnung mit nur 62,69qm angegeben wird. Im Mietvertrag hat die Hausverwaltung keine Größe angegeben.
Also ist meine Wohnung etwas mehr als 7qm kleiner als in der Heizkostenabrechnung als Grundlage, angegeben wird.
Jetzt meine Frage:
Da zur Berechnung meines Wärmeverbrauches auch die Größe meiner Wohnung als Grundlage genommen wird, kann ich das bei meiner Hausverwaltung reklamieren und diese dazu auffordern, eine Änderung Rückwirkend zum Tages meines Einzuges vorzunehmen?
Ich wohne bereits seit Mai 2019 in dieser Wohnung und seit dem musste ich 2x nachzahlen.
Meine Erwartung ist hier, dass durch eine Rückwirkenden Änderung meine Nachzahlungen verringert werden und ich Erstattungen erhalte. Auch von Gutschriften die ich schon bekommen hatte, die dann aber größer ausfallen müssten.
Ist das Möglich und kann ich das Durchsetzen?
Gruß und Dank!
3 Antworten
- Dein Vertragspartner ist der Vermieter und nicht die Hausverwaltung. Oder ist die HV vom Vermieter bevollmächtigt?
- Bei den warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) gibt es eine Aufteilung nach Grundkosten und Verbrauchskosten. Der Schlüssel steht in der Abrechnung. Nur die Grundkosten können nach Wohnfläche abgerechnet werden.
- Für eine Reklamation benötigst Du natürlich die tatsächliche Wohnfläche nach WFlV. Kennst Du die?
- Gibt es eine aktuelle Abrechnung? Dann reklamiere diese beim Vermieter mit dem Hinweis auf die tatsächliche Wohnfläche und bitte um korrekte Erstellung der Abrechnung.
Ich denke die Frage kann dir jemand beantworten der deinen Mietvertrag, das Gebäude und die bereits erfolgte Abrechnung kennt
Sofern die Abrechnung falsch - und der Vermieter dies anders sieht, bleibt ohnehin nur die gerichtliche Klärung.
Wenn deine Wohnfläche falsch berechnet - wirkt sich die ja auch auf deine Kaltmiete aus.
Ich würde es erst einmal nachmessen. Ansonsten ändert sich auch die Mieterhöhung.
Messen muss ich nicht unbedingt. Ich wohne im Dachgeschoss die ist definitiv kleiner als die Wohnung unter mir.