Wie falsche Wohnungsgröße für Abrechnung korrigieren lassen?

3 Antworten

  1. Dein Vertragspartner ist der Vermieter und nicht die Hausverwaltung. Oder ist die HV vom Vermieter bevollmächtigt?
  2. Bei den warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) gibt es eine Aufteilung nach Grundkosten und Verbrauchskosten. Der Schlüssel steht in der Abrechnung. Nur die Grundkosten können nach Wohnfläche abgerechnet werden.
  3. Für eine Reklamation benötigst Du natürlich die tatsächliche Wohnfläche nach WFlV. Kennst Du die?
  4. Gibt es eine aktuelle Abrechnung? Dann reklamiere diese beim Vermieter mit dem Hinweis auf die tatsächliche Wohnfläche und bitte um korrekte Erstellung der Abrechnung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ich denke die Frage kann dir jemand beantworten der deinen Mietvertrag, das Gebäude und die bereits erfolgte Abrechnung kennt

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-muss-heizkosten-korrekt-verteilen_258_483956.html#:~:text=Die%20Vermieterin%20rechnet%20die%20Heizkosten,Prozent%20nach%20der%20Wohnfl%C3%A4che%20abzurechnen.

Sofern die Abrechnung falsch - und der Vermieter dies anders sieht, bleibt ohnehin nur die gerichtliche Klärung.

Wenn deine Wohnfläche falsch berechnet - wirkt sich die ja auch auf deine Kaltmiete aus.

Ich würde es erst einmal nachmessen. Ansonsten ändert sich auch die Mieterhöhung.

HamaSmith 
Fragesteller
 27.04.2024, 13:22

Messen muss ich nicht unbedingt. Ich wohne im Dachgeschoss die ist definitiv kleiner als die Wohnung unter mir.

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