Ist es eine Straftat wenn man auf die Sekunde seine Arbeit kündigt und aus welche Gründen auch immer die Arbeitsstelle sofort verlässt?

5 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Hallo poppedelfoppe!

Ein Straftatbestand ist das nicht, allerdings kann es -wenn es unbegründet ist- zu Problemen zwecks Arbeitsvertrag und anderen Gesetzen kommen.

Diverse Dinge sind nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch im Recht genau geregelt. Auch, wenn man fristlos oder außerordentlich kündigt oder gekündigt wird. Insofern gilt das für beide Seiten!

Na, das mit dem Schimpfwort ist so eine Sache. Das müsste man erst einmal beweisen. Und, wenn jeder Mensch wegen Unstimmigkeiten oder Schimpfwörtern gleich fristlos kündigt oder gekündigt werden würde, hätten Gerichte viel zu tun.
Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn ich einen cholerischen CHef hätte und sich dieser im Ton vergreift, dann würde ich nicht sofort den Job kündigen. Da hängt ja viel (Einkommen, Mietzins, Zahlungen etc.) daran.

Ich sehe das als Arbeitsverweigerung.

Wenn der Chef Dich beleidigt, es in der Firma eben bescheiden zu geht, dann kündige normal oder lasse Dich krankschreiben, kündige dann währenddessen. Zumindest kann man so noch den Lohn mitnehmen. Krankschreibung und Resturlaub bzw. Urlaub.

Einfach so fristlos kündigen würde ich nie. Wenn, dann würde ich es schlau machen.

Schaue auch einmal ins BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

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(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Beispiel:

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Arbeit, Leben, Welt)  - (Arbeit, Leben, Welt)

Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich. Also entweder du schleppst ständig ein vorformuliertes Kündigungsschreiben mit dir herum oder du kannst nicht "sofort" kündigen und gehen.

Möglicherweise sind dem Chef solche Details aber gar nicht wichtig und er sieht dich sowieso lieber gehen als kommen.

Eine Straftat ist es ganz bestimmt nicht! Für eine Verletzung des Arbeitsvertrages durch den AN interessiert sich kein Staatsanwalt.

Wenn der Chef dich als A Loch bezeichnet ist es ein Grund für eine Fristlose Kündigung.

Nein, das ist arbeitsverweierngund ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Für nichterbrachte Leistung (ohne Krankmeldung) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet den Angestellten zu entlohnen. Der Arbeitnehmer macht sich Kündbar. Ggf. kann vom AG zusätzlich Schadensersatz gefordert werden. DerAG wäre slso nicht sonderlich schlau in seinem Vorgehen.

Ist es eine Straftat wenn man auf die Sekunde seine Arbeit kündigt 

Nein, es ist keine Straftat. Nur ...

... wenn dies ohne - berechtigten - Grund geschieht, kannst Du Schadensersatzpflichtig, Deinem Arbeitgeber gegenüber, werden.