Kurzarbeitergeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

65 % Kurzarbeitergeld gibt es nicht. Entweder Du hast Kinder dann sind es ca. 67 % oder Du hast keine Kinder dann sind es ca. 60 %. Der genaue Betrag ergibt sich aber aus der Kurzarbeitergeldtabelle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Carmen19723 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:41

Es sind 65 %, weil die Firma doch 5 % aufstockt. Sorry hatte mich falsch ausgedrückt

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allocigar78  24.04.2024, 16:23
@Carmen19723

Die Austockung kommt oben drauf aber um Dein genaues Kurzarbeitergeld ohne die Aufstockung zu berechnen bräuchte ich Dein Sollentgelt und Dein Istentgelt sowie Deine Steuerklasse

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Carmen19723 
Fragesteller
 24.04.2024, 17:36
@allocigar78

1000 Dank schon mal ❤️, ich kann dir nur sagen, dass ich 2290 € brutto habe, aktuell ca. 1560 € netto. Lohnsteuerklasse 1. Wir haben seit wir in Kurzarbeit sind noch keine Lohnabrechnungen erhalten, weil unser Personalbüro chronisch unterbesetzt ist. Wir haben noch nicht mal unsere jährliche Bescheinigung erhalten. Das soll alles Mitte Mai kommen. Es geht halt momentan alles drunter und drüber

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allocigar78  24.04.2024, 18:53
@Carmen19723

Das netto nutzt mir nichts.

Zum brutto: da kommt dann nichts mehr dazu oder? VWL oder sonst irgendwas also sind pauschal 2290 €

So und dann kommt es ja darauf an wie viele Kug-Stunden Du hast und ich muss noch wissen wie Deine Sollarbeitszeit ist. Daraus kann ich dann das Istentgelt ermitteln mit dem ich wiederum das Kurzarbeitergeld ermitteln kann.

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Carmen19723 
Fragesteller
 24.04.2024, 19:16
@allocigar78

Nein, da kommt nichts mehr dazu. Sind 2290€ brutto.Normalerweise hatten wir eine 40 Stunden Woche, es sollten 24 Stunden werden in der Kurzarbeit, sind aber tatsächlich nur 18 Stunden . Ab 1. Mai geht die Kurzarbeit weiter und dann haben wir nur eine 18 Stunden Woche

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Carmen19723 
Fragesteller
 24.04.2024, 20:08
@allocigar78

Das ist unterschiedlich. Bei uns wird auch samstags gearbeitet , aktuell von 10 bis 16 Uhr von Montag bis Freitag

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allocigar78  24.04.2024, 20:58
@Carmen19723

Für die Kurzarbeitergeldbetechnung brauche ich die feste vertragliche reguläre Arbeitszeit. Ich nehme jetzt maönan diese ist Mo bis Fr

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allocigar78  25.04.2024, 10:13
@allocigar78

Also wenn Du sagst 18 Stunden in der Woche gehe ich jetzt mal davon aus Ihr arbeitet jeden Tag 3.6 Stunden der Rest ist Kug. Feiertage können nicht über Kug abgerechnet werden die gelten wie gearbeitet (Ausnahme Ihr arbeitet normalerweise auch an Feiertagen) dann komme ich auf 88 Kug Stunden im April

Dann komme ich sofern bei Dir also Gehaltsempfänger mit durchschnittlichen Arbeitszeisstubden von 173.33 im Monat gerechnet wird auf ein Istentgelt von 1.102,77 € im April.

Damit bekommst Du ein Kug in Höhe von 452,35 € mit Leistungssatz 2 (60 % da keine Kinder)

Sollte mit tatsächlichen 176 Stunden im April gerechnet werden hast Du ein Istentgelt von 1.120 € und bekämst 442,75 € Kug

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Carmen19723 
Fragesteller
 03.05.2024, 09:53
@allocigar78

Guten Morgen, vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin jetzt fleissig am Bewerbungen schreiben und habe so gut wie alles Streamingdienste gekündigt, das wird sonst zu knapp. Nochmals ❤️ lichen Dank

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allocigar78  03.05.2024, 10:22
@Carmen19723

Ja gerne :-) aber Kurzarbeit soll ja fazu dienen Deinen Arbeitsplatz zu erhalten und Kurzarbeit ist immer nur vorübergehend sonst werden die Vorraussetzungen nicht erfüllt. Daher sollte eigentlich der Plan sein dass danach wieder alles normal läuft und somit Du auch keine Bewerbungen schreiben müsssen. So sollte es zumindest sein. Klar dass das nicht immer funktioniert.

Vielen Dank für die Auszeichnung!

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