Kurzarbeitergeld?
Hallo zusammen,
ich hatte hier ja schonmal geschrieben wegen unserer Firma, die seit Oktober in der Insolvenz und seit 1. Januar in der Kurzarbeit ist. Ich bräuchte bitte mal jemanden der besser rechnen kann als ich 😬. Ich habe knapp 2300 € brutto. Im Januar fing die Kurzarbeit an, sollten 24 Stunden die Woche sein, meist waren es nur 18 Stunden. Es gibt ja 65% Kurzarbeitergeld. Die Firma hat auf 95% aufgestockt. Normalerweise hatte ich so 1620€ netto. In der Kurzarbeit hatte ich ca 1550€ netto. Also 70 € netto weniger. Das war zu verschmerzen. Wie sieht es denn jetzt aus? Die Kurzarbeit wird ab Mai noch mal verlängert, aber die 95 % kann die Firma nicht mehr zahlen. Wir haben zwei Geschäftsführer und beide sagen was anderes. Der erste sagte, wir hätten ca. 200 € netto weniger. Der andere sagte, durch die nur noch 65 % hätten wir in etwa so viel wie ALG 1 ca 950€ . Wer hat denn da recht? Und falls es wirklich auf Höhe von ALG 1 sein sollte, hat man dann Möglichkeit Aufstockungen wie beispielsweise Wohngeld zu beantragen oder sonstiges?
Vielen Dank
Glg
2 Antworten
65 % Kurzarbeitergeld gibt es nicht. Entweder Du hast Kinder dann sind es ca. 67 % oder Du hast keine Kinder dann sind es ca. 60 %. Der genaue Betrag ergibt sich aber aus der Kurzarbeitergeldtabelle.
Die Austockung kommt oben drauf aber um Dein genaues Kurzarbeitergeld ohne die Aufstockung zu berechnen bräuchte ich Dein Sollentgelt und Dein Istentgelt sowie Deine Steuerklasse
1000 Dank schon mal ❤️, ich kann dir nur sagen, dass ich 2290 € brutto habe, aktuell ca. 1560 € netto. Lohnsteuerklasse 1. Wir haben seit wir in Kurzarbeit sind noch keine Lohnabrechnungen erhalten, weil unser Personalbüro chronisch unterbesetzt ist. Wir haben noch nicht mal unsere jährliche Bescheinigung erhalten. Das soll alles Mitte Mai kommen. Es geht halt momentan alles drunter und drüber
Das netto nutzt mir nichts.
Zum brutto: da kommt dann nichts mehr dazu oder? VWL oder sonst irgendwas also sind pauschal 2290 €
So und dann kommt es ja darauf an wie viele Kug-Stunden Du hast und ich muss noch wissen wie Deine Sollarbeitszeit ist. Daraus kann ich dann das Istentgelt ermitteln mit dem ich wiederum das Kurzarbeitergeld ermitteln kann.
Nein, da kommt nichts mehr dazu. Sind 2290€ brutto.Normalerweise hatten wir eine 40 Stunden Woche, es sollten 24 Stunden werden in der Kurzarbeit, sind aber tatsächlich nur 18 Stunden . Ab 1. Mai geht die Kurzarbeit weiter und dann haben wir nur eine 18 Stunden Woche
Ok dann rechne ich es morgen mal durch. Du arbeitest Mo bis Fr?
Das ist unterschiedlich. Bei uns wird auch samstags gearbeitet , aktuell von 10 bis 16 Uhr von Montag bis Freitag
Für die Kurzarbeitergeldbetechnung brauche ich die feste vertragliche reguläre Arbeitszeit. Ich nehme jetzt maönan diese ist Mo bis Fr
Also wenn Du sagst 18 Stunden in der Woche gehe ich jetzt mal davon aus Ihr arbeitet jeden Tag 3.6 Stunden der Rest ist Kug. Feiertage können nicht über Kug abgerechnet werden die gelten wie gearbeitet (Ausnahme Ihr arbeitet normalerweise auch an Feiertagen) dann komme ich auf 88 Kug Stunden im April
Dann komme ich sofern bei Dir also Gehaltsempfänger mit durchschnittlichen Arbeitszeisstubden von 173.33 im Monat gerechnet wird auf ein Istentgelt von 1.102,77 € im April.
Damit bekommst Du ein Kug in Höhe von 452,35 € mit Leistungssatz 2 (60 % da keine Kinder)
Sollte mit tatsächlichen 176 Stunden im April gerechnet werden hast Du ein Istentgelt von 1.120 € und bekämst 442,75 € Kug
Guten Morgen, vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin jetzt fleissig am Bewerbungen schreiben und habe so gut wie alles Streamingdienste gekündigt, das wird sonst zu knapp. Nochmals ❤️ lichen Dank
Ja gerne :-) aber Kurzarbeit soll ja fazu dienen Deinen Arbeitsplatz zu erhalten und Kurzarbeit ist immer nur vorübergehend sonst werden die Vorraussetzungen nicht erfüllt. Daher sollte eigentlich der Plan sein dass danach wieder alles normal läuft und somit Du auch keine Bewerbungen schreiben müsssen. So sollte es zumindest sein. Klar dass das nicht immer funktioniert.
Vielen Dank für die Auszeichnung!
Du hast jederzeit die Möglichkeit Sozialgelder zu beantragen, egal ob Vollbeschäftigt oder Kurzarbeit.
Es sind 65 %, weil die Firma doch 5 % aufstockt. Sorry hatte mich falsch ausgedrückt