Ist betriebsrat und aufsichtsrat das selbe?

5 Antworten

Hi! Wie schon gesagt wurde vertritt der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer - er ist auch von Arbeitnehmern, die nicht mit der Geschäftsführung betraut sein dürfen besetzt. Der Aufsichtsrat ist das oberste interne Kontrollorgan innerhalb einer EG. Er stellt sogar den Vorstand für die EG ein und muss verschiedene Kontroll- und Verwaltungspflichten wahrnehmen. Das hat nichts mit Arbeitgebervertretung zu tun. Gruss Don

  • Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen des Arbeitgebers, bzw. der Investoren und Anteilseigner. Rechtsform! des Unternehmens!
  • Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer - zumindest sollte er das. Es ist bereits vorgekommen, dass der einzelne Betriebsräte, oder sog. "Freie Listen" vom Arbeitgeber "gekauft" wurden, z.B. beim Fall Siemens.
Familiengerd  27.11.2015, 23:31

Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen des Arbeitgebers, bzw. der Investoren und Anteilseigner.

Das ist falsch!

Im Aufsichtsrat sitzen auch Arbeitnehmervertreter. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Kontrolle der Geschäftsführung eines Unternehmens (das ergibt sich eigentlich auch schon aus dem Namen!).

Wenn Du schon zwei Links anführst, dann solltest Du sie auch lesen, verstehen und nicht nur einfach abschreiben (die - falsche - Antwort von Wackernagel aus https://answers.yahoo.com/question/index?qid=20090323131352AAzsO01 ).

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verreisterNutzer  27.11.2015, 23:50
@Familiengerd

ach Du schon wieder, 

hast de wieder den "Abendbesen bekommen zum mal Durchfegen bei Gutefrage"  😂💐🌟

Pensionierter Oberstudienrat?

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Familiengerd  28.11.2015, 01:25
@verreisterNutzer

Was heißt "ach Du schon wieder"?!?! Kennen wir uns??

Übrigens sehe ich eine "ach Du schon wieder" inzwischen als Kompliment an, weil das in der Regel diejenigen sagen, die sich bei einer Fehler unangenehm "ertappt" fühlen" - aber nimm's nicht persönlich!

Spaß beiseite: Schreib nicht solch einen aus dem Internet unüberprüft abgeschriebenen Unsinn wie "Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen des Arbeitgebers, bzw. der Investoren und Anteilseigner. Rechtsform! des Unternehmens!", dann muss ich auch nicht dazwischen haken!

Pensionierter Oberstudienrat?

Schön wär's. das gäb' eine schöne Pension - nein: ganz normaler Arbeitnehmer und Mitglied im Betriebsrat!

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verreisterNutzer  28.11.2015, 13:40
@Familiengerd

Dennoch, deine Einlassung ist falsch:

ich habe selber viele Jahre im Vorstandssekretariat einer Aktiengesellschaft gearbeitet. Von daher ist mir wohl bekannt, was der Aufsichtsrat für Aufgaben hat. 

Als Pflichtorgan einer AG hat der Aufsichtsrat einen Überwachungs auftrag. Er war lange Zeit allein als Vertretung der Anteilseigner ausgestaltet. Denn nach dem gesetzlichen Typus der Aktiengesellschaft als Publikumsgesellschaft besteht diese aus einer Vielzahl von Aktionären, die sehr unterschiedliche Interessen verfolgen. Diese sind indes kaum in der Lage, die unternehmerischen Entscheidungen des Vorstands sachgerecht zu prüfen und zu beurteilen. Wohl deshalb hat der Aktiengesetz- geber der Aktionärshauptversammlung wenig Einsichts- und Auskunftsrechte sowie Kontroll- und Mitwirkungskompetenzen zugebilligt. Letzteres beweist vor allem der sehr schmale Kompetenzkatalog in § 119 Abs. 1 AktG. Stattdessen war und ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, im Interesse der Aktionäre und des Unternehmens den Vorstand bei der Führung der Geschäfte zu überwachen. Freilich ist heute anerkannt, dass sich im Aufsichtsrat nicht nur Anteilseignerinteressen widerspiegeln, sondern auch weitere Interessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt zwingend für die der Arbeitnehmer, wenn in einem Unternehmen mehr als 500 (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG) oder mehr als 2.000 Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 MitbestG) beschäftigt sind. In diesen Fällen sind neben den von der Hauptversammlung gewählten Anteilseignervertretern auch solche der Arbeitnehmer Mitglieder im Aufsichtsrat. 

Hier noch mehr dazu:http://www.publicgovernance.de/docs/PG_I_2006_Rechte_und_Pflichten_AR_neu.pdf

p.s.

der "Lehrer" korrigiert nach bestem Wissen und Gewissen, allein das war meine Aussage. 😊😊🎄

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Familiengerd  28.11.2015, 14:59
@verreisterNutzer

Dass Deine Aussage: Gegensatz Aufsichtsrat als Interessenvertretung der Anteilseigner usw. und Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer falsch ist, hast Du nicht widerlegt (kannst Du ja auch nicht) - da hilft auch Pöbeln wie "ach du schon wider " und "pensionierter Oberstudienrat" nichts!

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WimpernKlaus  28.11.2015, 16:28
@Familiengerd

auch hier habe ich mir das gut durchgelesen, tamanka redet lediglich vom Aufsichtsrat und seinen Aufgaben, den anderen Bezug stellst alleine Du her, damit die Aussage des Users zu desavouieren ist ebenso schwach wie hilflos.

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Familiengerd  28.11.2015, 17:09
@WimpernKlaus

Dass Deine Aussage: Gegensatz Aufsichtsrat als Interessenvertretung der Anteilseigner usw. und Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer falsch ist

Bist Du auch in der Lage, das sachlich zu widerlegen? Wenn ich die Aussage (Aufsichtsrat als Interessenvertretung der Anteilseigner - Betriebsrat als Interessenvertreter der Arbeitnehmer) dahin gehende korrigiere, dass der Aufsichtsrat keine Interessenvertretung ist, sondern ein Aufsichts- und Kontrollgremium, dann hat das nichts mit "desavouieren" zu tun - jedenfalls nicht im Sinne von "bloßstellen"!

Dein Kommentar geht völlig an der Auseinandersetzung vorbei - Du musst noch viel lernen!

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Es ist nicht dasselbe. Erst einmal ist der Betriebsrat die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb, gleich welcher Rechtsform. Er wird von den Arbeitnehmern gewählt und hat Mitwirkungs-und Mitestimmungsrechte am Betrieb. Der Aufsichtsrat wid bei einer AG gebildet und hat die Aufgabe, den Vorstand zu "überwachen", hat also eine gewisse Kontrollfunkion. Auch im Aufsichtsrat sitzen Arbeitnehmervertreter.

Nein, Betriebsrat und Aufsichtsrat sind NICHT dasselbe! Ganz im Gegenteil! Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer (also der Angestellten) und der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Inhaber der Firma.

Familiengerd  27.11.2015, 23:32

der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Inhaber der Firma

Das ist falsch!

Im Aufsichtsrat sitzen auch Arbeitnehmervertreter. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Kontrolle der Geschäftsführung eines Unternehmens (das ergibt sich eigentlich auch schon aus dem Namen!).

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reblaus53  27.11.2015, 23:38
@Familiengerd

Okay, ist in Ordnung. Aber die Fragestellung lautete doch, ob Betriebsrat und Aufsichtsrat das selbe seien. Und wir sind uns doch soweit einig, dass das nicht der Fall ist, oder ?

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Familiengerd  27.11.2015, 23:44
@reblaus53

Und wir sind uns doch soweit einig, dass das nicht der Fall ist, oder ?

Das ist so selbstverständlich, dass die Frage fast schon "komisch" ist! :-)

Aber der Betriebsrat ist nicht der "Gegenpart" des Aufsichtsrats; eigentlich haben beide - abgesehen von der Tatsache, dass im Aufsichtsrat auch Arbeitnehmervertreter Sitz und Stimme haben - nichts direkt miteinander zu tun.

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Nein, sind nicht das gleiche. 

fragendesg 
Fragesteller
 27.11.2015, 23:16

und worin liegt denn der ubterschied? der aufsichtsrat ist kontrollorgan und kontrolliert den vorstand. und der betriebsrat?

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Familiengerd  27.11.2015, 23:36
@fragendesg

Eigentlich ist es ein Klacks, das im Internet in nullkommanichts zu recherchieren!

Wie Du schon selbst schreibst, ist der Aufsichtsrat (zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) ein Organ zur Kontrolle der Geschäftsführung/des Vorstand eines Unternehmens.

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG.

Kopfschüttel ... ...

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fragendesg 
Fragesteller
 27.11.2015, 23:51

für mich war es, aus welchen gründen auch immer, bis eben nicht klar was der Unterschied war. Muss wohl am mangelndem Schlaf liegen :-) die langen texte im internet gingen nicht in meinen Kopf rein :D aber danke für deine Erklärung. ist ja auch logisch.

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