Aufhebungsvertrag bekomme anstatt fristlose Kündigung?

5 Antworten

Definitiv nicht unterschreiben!

Der Aufhebungsvertrag wird deshalb vorgelegt, weil der Arbeitgeber sich darüber im Klaren ist, dass er im Falle einer Kündigungsschutzklage durchaus den Kürzeren ziehen kann und ggf. unnötige Kosten hat.

Ganz wichtig: gehe zur Arbeit und Versuche, zu arbeiten. Wenn man dich dann wegen des Hausverbots an der Arbeit hindert, dann Versuche, dir das schriftlich geben zu lassen.

Derzeit ist dein Ausbildungsvertrag noch gültig und die IHK wird sehr daran interessiert sein, dass der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung verweigert. Du solltest nachweisen können, dass du deine Arbeitskraft angeboten hast.

Lass' dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Das Erstgespräch ist oft kostenlos und wenn es etwas kostet, dann ist das eine geringe, aber lohnende Investition. Frag' parallel bei der IHK nach, wie die dir helfen können.

Sollte man dir sollte man dir doch noch eine Kündigung zukommen lassen, dann musst du dich sofort mit einem Widerspruch und einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren. Alles schriftlich.

Halte sofort Kontakt zum Betriebsrat und versuche mit ihm etwas zu erreichen. Falls der Betriebsrat sagt, man könne nichts machen, dann ist der Betriebsrat auf der Arbeitgeberseite und lügt.

Außerdem solltest du beim BR nachfragen, ob bei der BR bezüglich deiner Kündigung informiert und nach §102 Betriebs-Verfassungsgesetz angehört wurde. Sollte dies nicht geschehen sein, dann ist die Kündigung schon unwirksam. Dein Anwalt würde diese Info auch beim BR abfragen.

Das, was du getan hast, ist kein schwerwiegendes vergehen, da du dem Unternehmen ja damit nicht geschadet hast. Diebstahl ist es laut Definition, aber wenn die Kasse stimmte, dann wird es Arbeitsrichter geben, die da ein "milderes Mittel" vom Arbeitgeber sehen wollen.

Kämpfe für dein Recht und deine Ausbildung! Ich wünsche dir viel Erfolg!

PS: Ich war bis vor kurzem Betriebsrat bei einem echt großen Drecksunternehmen und habe schon selbst sehr viel erlebt.

Asmar88  20.11.2022, 10:59

Ich habe mich schriftlich gekündigt bis Ende des Vertrages dann habe ich Aufhebungsvertrag (vor das Datum der Ende des Vertrages)angefragt und habe ich ihn erhalten. Kann ich nicht unterschreiben ohne Probleme zu bekommen? Weil ich kein neues Job bis Jetzt habe.

Die Beziehung zwischen mir und Chef ist nicht gut

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JensingerB  21.11.2022, 12:19
@Asmar88

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass dir öfter übel ist, wenn das Verhältnis nicht stimmt. So etwas schlägt ja auf den Magen. Das kann ja auch öfter vorkommen. Manchen macht ein schlechtes Arbeitsklima ja Kopfschmerzen. Gesundheit ist wichtig und damit muss man dann mal zum Arzt. Könnte sein, dass der einen krankschreibt.🤷🏻‍♂️

Wenn der Chef dann glaubt, dass er dich nicht länger beschäftigen will, als zum Ende der Probezeit, dann ist das ein bedauerlicher Umstand.

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Hab es mündlich gesagt das ich weg bin aber den Aufhebungsvertrag hab ich nicht unterschrieben nur das Datum hingeschrieben.

Dann gibt es keinen Aufhebungsvertrag

Die Gebietsleitung hat mir Hausverbot erteilt.

Warum?

Was soll ich jz machen Betriebsrat anrufen

Ja, auf jeden Fall. Der muss sowieso eingeschaltet werden, sollte sich der Betrieb zur (fristlosen) Kündigung entscheiden.

Aufhebungvertrag zeigt, daß man anscheinend slebst nicht sicher ist.

Diebstahl dürfte es soweiso nicht sein, wenn dann unterschlagung. Du hast Dich ja auch nicht bereichert und in der kasse hat es nicht gefehlt.
Selbstverständlich Betriebsrat kontaktieren, sofort.

Jetzt sind 3 Monate vergangen, ich hoffe, Du kamst da raus und hast da raus gelernt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Aufhebungsvertrag hat aus Arbeitgebersicht den Sinn, dass die fristlose Kündigung nicht mehr anfechtbar ist, sofern du ihn unterzeichnest.

Da du in deinem Fall den Diebstahl zugibst und er tatsächlich stattgefunden hat, kannst du den Vertrag guten Gewissens unterschreiben.

GutenTag2003  30.10.2022, 13:44
 kannst du den Vertrag guten Gewissens unterschreiben.

Warum sollte er ... und dann auch noch guten Gewissens?

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Mikromenzer  30.10.2022, 13:46
@GutenTag2003

Weil jeder, der solche Fehler macht dazu stehen sollte und auch die Verantwortung zu tragen hat.

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GutenTag2003  30.10.2022, 13:47
@Mikromenzer

Das ist etwas anderes.

Habe 5 Euro plus aus der Kasse in die spendenbox gemacht. Ist halt Diebstahl.
  • das kann man so nennen, muss es aber nicht
  • Ausbildung = Ausbildung, dies beinhaltet zwangsläufig auch Fehler sonst bräuchte man keine Ausbildung.
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Mikromenzer  30.10.2022, 13:49
@GutenTag2003

Es geht nicht um normale Fehler, die sich ereignen. Es geht um den vollständigen Vertrauensverlust und Straftatbestand Diebstahl.

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GutenTag2003  30.10.2022, 13:51
@Mikromenzer
Ach, dann bist du auch jemand, der seinen Kopf aus jeder selbst erlegten Schlinge ziehen will, traurig.

Du solltest lesen und verstehen lernen.

 in die spendenbox gemacht.

Es war ein Fehler und keine persönliche Bereicherung.

Wäre der Betrieb so sicher, würde er mit einem Aufhebungsvertrag nicht den Betriebsrat übergehen wollen.

Nochmal: Er ist in der Ausbildung. Dazu gehört in erster Linie "Anweisung und Anleitung"

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Mikromenzer  31.10.2022, 11:36
@GutenTag2003

Mach dich bitte nicht noch lächerlicher.

Das Geld wurde aus dem Betriebseigentum in eine Spendenbox gelegt, das ist Diebstahl. Und von persönlicher Bereicherung habe ich kein Wort geschrieben. Also unterlasse solch unverschämten Unterstellungen.

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GutenTag2003  31.10.2022, 12:47
@Mikromenzer
Mach dich bitte nicht noch lächerlicher.

Stimmt, es reicht wenn Du es machst. 😉

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Verlorenes Vertrauen bleibt eben verloren. Dass man auf die fristlose Kündigung verzichtet hat, geschah ja bereits zu deinen GUNSTEN.

GutenTag2003  30.10.2022, 13:55
Dass man auf die fristlose Kündigung verzichtet hat,

Nun, er hat nicht verzichtet sondern sieht möglicherweise rechtliche Risiken damit durchzukommen.

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DerHans  30.10.2022, 13:58
@GutenTag2003

Unbestritten hat er Geld aus der Kasse genommen und zweckentfremdet. Das nennt man eben Vertrauensbruch.

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GutenTag2003  30.10.2022, 14:00
@DerHans

Ja. Aber nicht persönlich bereichert. Dass dies ein Fehler war ist unbestritten. Welche Folgen er (in einer Ausbildung) haben muss ist eine andere Frage.

Möglicherweise liegt auch ein Unterlassen der Anleitung/Anweisung wie in solchen Fällen zu verfahren ist, vor.

Schließlich gibt es an vielen Kassen solche "Spendenboxen".

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