Wie kündige ich?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Aufhebungsvertrag 100%
Krankengeld 0%
Unentschuldigt Fehlen 0%
Fristlos Kündigen 0%

8 Antworten

Selber kündigen ist das dümmste, was du machen kannst. Zumindest, wenn du noch nichts neues in der Tasche hast.

Wenn du weißt, dass du den Job nicht mehr machen kannst, sprich mit deinem Vorgesetzten und lass dich kündigen. Wenn du unbedingt selbst kündigen willst, ist es ratsam den neuen Ausbildungsvertrag schon unterschrieben zu haben. Sprich am besten auch mit deiner Lehrerin darüber.

Unentschuldigt fehlen und damit auf längere Sicht die Kündigung riskieren, wäre so ungefähr die schlechteste Idee. Fristlos kündigen dürfte ebenfalls nicht funktionieren. Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, dann käme jetzt demnächst ja Krankengeld. Das ist erstmal unabhängig von einem bestehenden Ausbildungsverhältnis. Parallel würde ich mir Gedanken machen, was die Alternative wäre. Es geht aufs neue Ausbildungsjahr zu, d.h. im optimalen Fall könntest du im Sommer wechseln.

Und dann entweder Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Da gibt es meiner Meinung nach nicht pauschal falsch oder richtig. Als ich selbst berufsunfähig in der Ausbildung geworden bin, habe ich z.B. mit dem Betrieb einen Aufhebungsvertrag zum letzten Tag im Ausbildungsjahr gemacht und dann einen Tag später die neue Ausbildung angefangen. So war ich offiziell nicht arbeitslos und war eh (noch) krank geschrieben.

Wenn Du die Ausbildung aufgeben willst oder eine andere Ausbildung beginnen möchtest, kannst Du nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz mit der Frist von vier Wochen zu jedem beliebigen Termin kündigen.

Ob Du kündigst oder nicht, ist Deine Entscheidung. Auf alle Fälle ist der AG nach sechs Wochen aus der Entgeltfortzahlung raus, dann gibt es Krankengeld.

Ein Aufhebungsvertrag macht nur Sinn, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst/willst und vom Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr bekommst. Da muss der AG allerdings zustimmen.

Unentschuldigt fehlen ist keine gute Idee, so schnell kann nach der Probzeit vom AG nicht mehr gekündigt werden. In der Ausbildung sind die Hürden für die Kündigung eines Azubis sehr hoch. Das kann Wochen/Monate dauern, bis ein AG kündigen kann.

Ich empfehle Dir, schau Dich nach einer anderen Ausbildung und einem entsprechenden Ausbildungsplatz um. Wenn Du den gefunden hast, kannst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten, bzw. fristgerecht kündigen.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist deutlich besser für deinen weiteren Laufbahn sprich einfach mit deinem Chef darüber, dass du es so nicht mehr mitmachen möchtest und dass ihr euch auf einen Aufhebungsvertrag einigte

Ich schlage dir vor mit deinem Chef darüber ganz ruhig und seriös zu reden. Dass es dir nicht gut geht, dass dir der Job nicht gefällt, zu schwer ist etc..

Das ist besser als krank machen.

peppapiggie 
Fragesteller
 17.02.2023, 09:04

Haben viele vor mir schon versucht und es folgt leider keine Einsicht/Verständnis

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JUVE98Florian  17.02.2023, 09:05
@peppapiggie

wenn du zu deinem Chef geht und ihm erklärst dass dir der job nicht gefällt, dann kann er dich nicht festhalten. Mir geht es darum, dass du ihm das erklärst ohne jetzt negativ dabei aufzufallen.

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