Ausbildungsbetrieb aufgrund von Umzug wechseln?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für dich wäre rechtsicherer der Aufhebungsvertrag mit dem jetzigen Ausbildenden. Eine Kündigung ist - soweit die Probezeit bereits abgelaufen ist - nur noch möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (der m. E. hier nicht greift, da dein Umzug nichts mit dem betrieblichen Interesse zu tun hat) oder wenn du die Ausbildung gänzlich aufgeben willst bzw. eine andere Ausbildung absolvieren möchtest (was du ja ebenfalls nicht möchtest). Somit schließt sich die Kündigung nach Paragraph 22 Abs. 2 BBiG aus. Ein Verstoß dagegen kann auch zur Weigerung der Kammer führen, dich für die Ausbildung erneut einschreiben zu lassen, also sollte kein Auflösungsvertrag zustande kommen, dies vorher mit der Kammer besprechen.

Ansonsten müsstest du dich bei anderen Betrieben bewerben, die es auch ermöglichen, dass du als "Wechsler" anfangen kannst. Der Rest läuft dann normal ab, der Betrieb meldet dich bei der Berufsschule (die dennoch die gleiche sein kann, die du bisher besucht hast) und bei der Kammer an.

Bei dem neuen Betrieb hast du dann auch wieder eine Probezeit, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Erkundige dich bitte bei deinen Fachlehrern für Sozialkunde und/oder der zuständigen Kammer.

Eigentlich kann eine Ausbildung nach der Probezeit nur gekündigt werden, wenn man die Ausbildung aufgeben bzw. einen anderen Beruf erlernen möchte. Ob es in diesem Fall eine Ausnahme gibt, musst du dort erfragen.

Katzenviertel 
Fragesteller
 18.04.2023, 08:48

Es geht, das weiß ich. wollte nur wissen wie das läuft

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ArniD  18.04.2023, 09:08
@Katzenviertel

Dann bitte deinen Ausbilder fragen, wenn es geht, wird er es dir sagen können.

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