Was ist ein Aufhebungsvertrag?

2 Antworten

Das Ausbildungsverhälntis nach der Probezeit kann nicht so einfach durch eine Kündigung beendet werden.

Kündigungen nach der Probezeit durch den AG gehen nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz nur, wenn der Azubi sich sehr viel zuschulden hat kommen lassen, so dass dem AG nicht mehr zuzumuten ist, den Azubi weiter auszubilden. Da kann der AG fristlos kündigen.

Der Azubi kann auch nur aus "wichtigem" Grund kündigen, auch ihm muss dann eine Weiterarbeit nicht mehr zugemutet werden können (z.B. wegen sexueller Belästigung, Ausbildungsvergütung wird mehrmals nicht gezahlt, schwere Beleidigung durch den Ausbilder/AG.......). Auch hier wäre die Kündigung fristlos.

Fristgerecht mit der Frist von vier Wochen kann ein Azubi außerdem kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte.

Da der AG hier anscheindend keinen Kündigungsgrund hat, Dich aber nicht weiter ausbilden möchte, bietet man Dir einen Aufhebungsvertrag an. Das ist die einzige Möglichkeit die der AG momentan hat, Dich "loszuwerden".

Wenn Du nicht gehen willst und/oder noch keinen anderen Ausbildungsbetrieb gefunden hast, in dem Du die Ausbildung fortsetzen kannst, solltest Du diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

Nach der Unterschrift bist Du nämlich raus aus dem Betrieb, egal ob mit oder neuen AG.

franz188 
Fragesteller
 19.06.2023, 09:24

Danke für die antwort, und eine Frage hätte ich noch.

kann ich wenn ich diesen vertrag unterschreibe an einem anderen betrieb selber beruf und direkt im zweiten Lehrjahr anfangen oder müsste ich mir einen anderen beruf suchen? Vielen dank schonmal für deine Hilfe

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Hexle2  19.06.2023, 09:28
@franz188

Wenn Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst und noch keinen anderen Betrieb hast in dem Du die Ausbildung weitermachen kannst, bist Du raus.

Such Dir zuerst einen Betrieb in dem Du den jetzigen Beruf weiter erlernen kannst. Hast Du ihn gefunden und einen Ausbildungsvertrag bekommen, kannst Du den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Wende Dich an die zuständige Kammer (z.B. IHK) und auch an die zuständige Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist). Die können Dir bei der Suche nach einem anderen Betrieb helfen.

Bevor Du nichts hast und den Beruf weiter erlernen möchtest, unterschreib den Aufhebungsvertrag nicht. Da hat sonst nur der AG den Vorteil, dass er Dich "bequem" los wird

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franz188 
Fragesteller
 19.06.2023, 11:43
@Hexle2

Vielen dank, mein ausbilder erzählt mir die ganze zeit das mich keiner annehmen wird solange ich den aufhebungsvertrag nicht unterschreibe und macht mir jetzt druck das ich schnell entscheiden soll.

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Hexle2  19.06.2023, 12:37
@franz188

Dein Ausbilder lügt Dich an. Wenn Du mal unterschieben hast, kannst Du nicht zurück.

Hast Du dann keinen anderen Ausbildungsplatz war's das im Moment.

Lass ihn Druck machen wie er will, unterschreib aber auf keinen Fall.

Such Dir einen anderen Betrieb und wenn Du ihn gefunden hast, kannst Du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Vorher nicht.

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Familiengerd  20.06.2023, 10:41
@Hexle2

Möglich wäre ein Aufhebungsvertrag jetzt schon mit der Klausel, dass er erst dann wirksam wird, wenn der Auszubildende einen neuen Betrieb gefunden hat.

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Hexle2  20.06.2023, 10:48
@Familiengerd

Das stimmt.

Würde es fair zugehen, hätte der AG ihm das anbieten können

Allerdings hört es sich so an, als würde man den Noch-Azubi über den Tisch ziehen wollen, er wird bewußt belogen und gedrängt.

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Bei einem Aufhebungsvertrag trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gegenseitigem Einvernehmen.

So etwas solltest du nur unterschreiben, wenn du bereits eine neue Ausbildungsstelle hast. Vom Arbeitsamt wird das wie eine Kündigung vom Arbeitnehmer gewertet, das heißt, du bekommst eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Bei Problemen in der Ausbildung kann man sich an die IHK bzw. Handwerkskammer wenden. Die vermittelten zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb und helfen gegebenenfalls auch, eine neue Stelle zu finden