Führerschein zurückzahlen in der Ausbildung?


26.03.2024, 12:02

Kurze Ergänzung, das steht in meinem Vertrag

3 Antworten

Es ist völlig legitim und allgemein üblich, daß ein Unternehmen, das einem Mitarbeiter eine teure Ausbildung bezahlt hat, die Kosten dafür zurück verlangt, wenn der Mtarbeiter innerhalb einer festgelegten Zeit das Unternehmen verläßt. Dazu ist es allerdings erforderlich, die Bedingungen dafür schriftlich im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bzw. in einer Zusatzvereinbarung dazu festzuhalten. Ein Schreiben, wie es Nelson 100 oben erwähnt, ist jedoch als eine solche Zusatzvereinbarung zu bewerten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es keine schriftlichen Unterlagen gibt, ist die Firma in der Beweispflicht.

Eine schriftliche Unterlage ist jedoch auch ein Schreiben an Dich, aus dem die Zusage für die Kostenübernahme und die Rückforderung im Falle der Kündigung durch Dich hervorgeht.

Eine solche Rückzahlungsvereinbarung müsste vereinbart sein. Ist es das nicht, musst du auch nichts zurückzahlen.