Führerschein zurückzahlen in der Ausbildung?
Ich habe mit Meinem Ausbildungsbetrieb beziehungsweise Ausbilder einfach zu viele Differenzen. Ich habe den lkw Führerschein vor 4 Monaten bestanden, und gestern sagte mein Ausbilder mir, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben werden, und wenn ich kündige den Führerschein zurück zahlen muss. Ich habe so ein Abkommen nie unterschrieben, wo ist sowas festgelegt, oder festgehalten ?
Kurze Ergänzung, das steht in meinem Vertrag
3 Antworten
Es ist völlig legitim und allgemein üblich, daß ein Unternehmen, das einem Mitarbeiter eine teure Ausbildung bezahlt hat, die Kosten dafür zurück verlangt, wenn der Mtarbeiter innerhalb einer festgelegten Zeit das Unternehmen verläßt. Dazu ist es allerdings erforderlich, die Bedingungen dafür schriftlich im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag bzw. in einer Zusatzvereinbarung dazu festzuhalten. Ein Schreiben, wie es Nelson 100 oben erwähnt, ist jedoch als eine solche Zusatzvereinbarung zu bewerten.
Wenn es keine schriftlichen Unterlagen gibt, ist die Firma in der Beweispflicht.
Eine schriftliche Unterlage ist jedoch auch ein Schreiben an Dich, aus dem die Zusage für die Kostenübernahme und die Rückforderung im Falle der Kündigung durch Dich hervorgeht.
Eine solche Rückzahlungsvereinbarung müsste vereinbart sein. Ist es das nicht, musst du auch nichts zurückzahlen.