Ausbildung kündigen, Betrieb wechseln?
Bin im zweiten Lehrjahr einer Ausbildung und möchte meinen Betrieb aus diversen Gründen wechseln, unter anderem weil ich keinen Ausbilder mehr habe. (Niemand hat da einen Ausbilderschein und keiner will mir und anderen Azubis etwas beibringen.)
Das ist jedoch nicht der einzige Grund. Also, dass ich gehen möchte steht aufjedenfall fest. Nur jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich wirklich einen Grund angeben muss in der schriftlichen Kündigung?
Und da ich ja nur den Betrieb wechseln will, kann der die Kündigung anfechten? Oder kann es sein, dass ich einen Aufhebungsvertrag bekomme oder sowas?
Ich möchte die Ausbildung ja schon zu Ende bringen jedoch nicht in dem Betrieb.
4 Antworten
Nach Ablauf der Probezeit kannst du den Ausbildungsbetrien nur wechseln, wenn der aktuelle Ausbildungsbetrieb einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Kuendigst du das Ausbildungsverhaeltnis jedoch, ist die Fortsetzung in einem anderen Betrieb nicht moeglich.
Mit Hilfe der zustaendigen Kammer geht es natuerlich. Nicht aber nach einer ordentlichen Kuendigung durch die/den Auszubildende(n).
Doch, in meiner Ausbildung war ich ebenso plötzlich ohne Ausbilder. Ich habe die IHK München kontaktiert und nie eine Antwort bekommen...
Wie organisiere ich das denn? Also muss ich trotzdem eine Kündigung schreiben um den Aufhebungsvertrag zu erhalten?
Kann der Chef sich weigern diesen zu unterschreiben und bin ich dann gezwungen in diesem Betrieb zu bleiben?
Wende. Dich. An. Die. IHK... Danach kannst du dich um eine Kündigung kümmern. Such dir bitte einen Ansprechpartner. An deine Berufsschule kannst du dich ebenfalls wenden. Die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen und WOLLEN ja das ihre Schüler eine vernünftige Ausbildung bekommen...
Ordentlich kuendigen kannst du nur, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Also nicht kuendigen!
Der Chef kann sich natuerlich auch weigern, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Dann gibt es keinen.
Wende dich an die zustaendige Kammer. Wenn eine anstaendige Ausbildung im aktuellen Betrieb tatsaechlich nicht mehr gewaehrleistet ist, hat die durchaus Moeglichkeiten. Ohne die geht dann aber gar nichts.
Das ist komplett falsch was du hier schreibst und zwar komplett, sorry. Informier dich besser einmal.
Er darf überhaupt nicht mehr beschäftigt werden ohne einen Ausbilder zu haben. Denk einmal nach für was die gut sind. Er muss auch überhaupt nicht die Probezeit abwarten. Er kann fristlos kündigen, eben weil er nicht richtig ausgebildet wird. Punkt.
Im übrigen habe ich den Ausbilderschein und bin auch Meister.
Nach einer berechtigten fristlosen Kuendigung geht das natuerlich. Darum schrieb ich ja auch ausdruecklich von einer ordentlichen Kuendigung. Nach der geht es nach Ablauf der Probezeit eben nicht. Das solltest du als Ausbilder aber eigentlich auch selbst wissen. Darum wundert es mich schon, dass du mir hier Ahnungslosigkeit vorwirfst.
Ob er aber ueberhaupt zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt ist, wissen wir nicht. Wir kennen die tatsaechlichen Umstaende nicht und koennen somit nicht sagen, ob diese ihn tatsaechlich zu einer fristlosen Kuendigung berechtigen oder ob dies nur seiner subjektiven Wahrnehmung entspricht.
Darum ja auch meine Empfehlung, sich an die zustaendige Kammer zu wenden. Es waere doch zu dumm, wenn er jetzt vorschnell kuendigen wuerde und dann im Nachhinein feststellen muesste, dass er gar nicht zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt war. Zu einer ordentlichen ist er es ja keinesfalls.
Niemand hat da einen Ausbilderschein
Dann darf dein Betrieb rechtlich gesehen nicht ausbilden. Auch nicht, wenn der Geschäftsführer einen Ausbilderschein hat.
Nur jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich wirklich einen Grund angeben muss in der schriftlichen Kündigung?
Ich würde mich an deiner Stelle erst einmal mit der IHK und deiner Berufsschule in Verbindung setzen und deine Bedenken äußern. Die können die Angaben dann ja überprüfen und dich zusätzlich auch schon an weitere Betriebe empfehlen.
Und da ich ja nur den Betrieb wechseln will, kann der die Kündigung anfechten?
Wenn er dich nicht ausbilden darf / kann, gibt es auch nichts zum Anfechten, da er den Arbeits- / Ausbildungsvertrag nicht einhalten kann.
Du kannst kündigen und trotzdem deine Ausbildungsvergütung für den Monat bekommen.
Er kann sogar fristlos kündigen und sollte es zu seinem Schutz sogar tun.
Hast Du denn schon einen neuen Ausbildungsplatz in Aussicht?
Du solltest mal einen Berufsschullehrer ins Vertrauen ziehen, denn die kennen sich am besten aus oder sagen Dir, wer sich besser auskennt. Aber wenn die Bedingungen im Betrieb nicht (mehr) so sind, wie sie zu Anfang waren (kein Ausbilder mehr), ist das sicherlich auch ein Grund, auch wenn der in Deiner Kopie nicht erscheint...
Im Bild sind halt die Bedingungen für eine Kündigung. Habe halt Angst, dass ich nicht einfach kündigen kann und die mich da behalten oder so.
Die angegebenen Gründe sind sicherlich nicht abschließend aufgezählt... Man kann auch kündigen, wenn es keinen Ausbilder mehr gibt...
Nein. Du kannst sogar fristlos kündigen und solltest es auch tun. Ich habe selbst einen Ausbilderschein und bin auch Meister. Wenn du nicht richtig ausgebildet wirst kannst du fristlos kündigen. Solltest du morgen eine Stelle haben kannst du die sofort antreten. Du kannst dich sogar freistellen lassen. D.h. dass du den Betrieb auch anschreiben kannst und darauf hinweisen kannst, dass niemand für dich zuständig ist und du keinen Ausbilder hast. Du wirst erst dann wieder zur Arbeit erscheinen wenn ein Ausbilder da ist. Du kannst hier z.B. eine Frist von 2 Wochen geben. Solange kannst du bei vollem Gehalt zuhause bleiben. Sollte dann immer noch kein Ausbilder da sein kannst du auch fristlos kündigen. Ich würde mich in den 2 Wochen nach einer anderen Ausbildungsstelle umsehen und auch mit der Berufsschule und Handwerkskammer sprechen.
Was lernst du für einen Beruf. Wenn du einen Handwerksberuf machst ist die Handwerkskammer zuständig, sonst die IHK.
Ohne Ausbilder darf der Betrieb gar nicht ausbilden, wende Dich an die IHK
Tatsächlich ist der oberste Chef selbst IHK Prüfer aber nicht für meinen Ausbildungsberuf. Aber ja könnte ich mal machen.
Wenn er nicht für deinen Ausbildungsberuf ist, ist er auch nicht zuständig. Der Ausbildereignungsschein gilt nur für einen bestimmten Beruf. Genauso der Meisterbrief.
Jein...
Der Betrieb kann sich auch genehmigen lassen, dass er ausbilden darf. Hat mein Sohn auch mal gemacht, obwohl er zu der Zeit keinen Ausbilderschein hatte. Ist sogar richtig gut gelaufen...
Wenn es tatsächlich stimmt, dass kein Geselle einen Ausbilderschein hat, erfüllt der Arbeitgeber seine Ausbildungspflicht nicht.
Wenn sich unter diesen Bedingungen die IHK einschaltet, kann die Ausbildung ohne Probleme in einem anderen Betrieb weitergeführt werden.
Man ist nicht in seinem Betrieb gefangen...