Krankengeld und dann kündigen?

1 Antwort

Wenn du im Krankengeldbezug bist, dann musst du die Krankenkasse nicht informieren, sie erfährt es durch die ASbmeldung des Arbeitgebers.

Arbeitssuchend musst du dich direkt jetzt melden, arbeitslos dann am 1. Tag, wenn du wieder gesund und arbeitslos bist. Nach deinen Angaben also am 03.04. da der 01.04. der Samstag ist.

Mach alles online, das geht prima und du versäumst nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition
peppapiggie 
Fragesteller
 26.02.2023, 18:21

Danke für deine hilfreiche Antwort🙏🏼 bekomme ich dann noch Krankengeld in den 4 Wochen und danach dann Arbeitslosengeld??

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sassenach4u  26.02.2023, 21:28
@peppapiggie

Ja, bekommst du, solange dein Arzt dich krankschreibt. Da du selbst gekündigt hast, kannst du ggf.eine Sperre bekommen.

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