Ausbildung kündigen?

3 Antworten

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Die Kündigung musst du aussprechen im Rahmen deines Arbeitsvertrages, da findest du die Kündigungsfristen.

Wenn du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse, das musst du dort beantragen.

Wenn du wieder gesund bist, meldest du dich dann arbeitslos, vorher- wenn du die Kündigung eingereicht hast, meldest du dich schon einmal arbeitssuchend. Richte dir einen Account bei der Bundesagentur für Arbeit ein, da kannst du viel elektronisch erledigen- Unterlagen hochladen, wie dein Kündigungsschreiben, etc.

Eine Sperre wirst du wegen der Eigenkündigung bekommen, in der Zeit gibt es dann kein Arbeitslosengeld. Ggf. musst du für diese Zeit dann Bürgergeld beantragen, auch wenn du unter 25 bist, aber schon von zu Hause ausgezogen warst. Sonst gehörst du zur Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und bekommst ggf. kein Bürgergeld.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Diesen Krankenschein werde ich noch 3 Wochen verlängern.

Nicht Du, sondern die Ärzte.

Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit kannst Du Krankengeld beantragen.

Kündigen würde ich unter diesen Umständen zunächst gar nicht bzw. fristgemäß zum Antreten des neuen Jobs, wenn das überhaupt klappt.

Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, wird diese Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst. Genau ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte die Zahlung des Krankengeldes. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung.

Am besten dann frühzeitig kündigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung