Ausbildung abbrechen?

Katzenfutter97  18.01.2023, 23:36

Wohnst du noch im Elternhaus ?

Bist du minderjährig ?

Bist du noch in der Probezeit ?

peppapiggie 
Fragesteller
 18.01.2023, 23:38

Ja wohne bei meinen Eltern, nein bin 20 und nein nicht mehr in der Probezeit

2 Antworten

Hallo, ich glaube wir benötigen da noch etwas mehr informationen, in welchem Jahr bist du denn? und hast du, dass nie angesprochen im Betrieb? Ich finds immer sehr heikel, klar kannst du dich mit Krankschießen etc davon drücken aber ist das dann auch fair gegen über deinem Betrieb? So wie ich es kenne ist man in der Pflege sehr fest angewiesen auf das Personal. Suche bitte das Gespräch mit deinem Chef / Chefin :)

Woher ich das weiß:Recherche
peppapiggie 
Fragesteller
 18.01.2023, 23:39

Im 2 Lehrjahr. Ja das Gespräch wurde schon mehrmals gesucht und ich habe für mich entschieden das ich diesen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann.

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Brichst du jetzt ab, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und, soweit ich weiß, auch nicht auf Bürgergeld für 3 Monate. Grund dafür liegt in der Kündigung deinerseits. Dasselbe hättest du auch bei einem Aufhebungsvertrag.

Kindergeld würde es bei Arbeitslosigkeit geben, bis du 21 bist und sofern du als Arbeitssuchend gelistet bist. Krankenversichert wärst du über deine Eltern.

Dass dein Arbeitgeber ein krankschreiben bis zum 1.8 akzeptiert, glaube ich nicht. Ggf. wirst du vorab gekündigt, wenn ersichtlich ist, dass du den Beruf nicht weiter machen willst (wobei ich mir den genauen Bestimmungen des BBiG unsicher bin). Das würde dir dann aber zumindest ALG I sichern.