Kann ich sagen, dass ich aufgrund von Diskriminierung die Probezeit nicjt bestanden habe?

5 Antworten

Du kannst das zwar sagen, aber es kommt nie gut an, wenn man die Schuld nur auf andere schiebt und nicht bereit ist selbst Verantwortung zu übernehmen.Viele würden das nur als Ausrede betrachten und ob du dir damit wirklich einen Gefallen tust, wage ich zu bezweifeln.

Was ich nicht verstehe, wie passt denn die Probezeit zur nicht bestandenen Prüfung, das passt zeitlich nicht, da du dann niemals in der Probezeit gewesen sein kannst.Das ist für mich schon ein deutliches Indiz dafür, dass deine Geschichte nicht stimmen kann.

Können schon, ob es gut ankommt, ist eine andere Geschichte. Ich würde nie jemanden einstellen, der sagt, er hat wegen Diskeiminierung abgebrochen.

Derartig angriffslustige Formulierungen würde ich nur wählen, wenn du deine Vorwürfe auch beweisen kannst.

Du kannst erstmal sagen was du willst.

Ob das stimmt kann keiner bestätigen.

Und im schlimmsten Fall kann man dich wegen verleugnung belangen

Ob das etwas bringt, das weiss ich nicht. Das könnte dann ja jeder behaupten, dem gekündigt wurde. Probezeit und praktische Prüfung. Wie passt das zusammen? Die Probezeit ist im Regelfall 3 Monate. Die praktische Prüfung wesentlich später.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Muskel811 
Fragesteller
 08.03.2023, 20:19

Probezeit bei mir war 6 Monate und die Praktische Prüfung war nach 5 Monaten

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AlpaChinosXxx  08.03.2023, 20:21
@Muskel811

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (§ 20 BBiG) beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.

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AlpaChinosXxx  08.03.2023, 20:27
@Muskel811

Ok das mag sein, dennoch klingt das alles irgendwie merkwürdig.Vor allem nach 5 Monaten die praktische Prüfung zu absolvieren in einer mehrjährigen Ausbildung.Das habe ich noch nie gehört

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