Ist es möglich, dass man während der Probezeit grundlos gekündigt wird?

6 Antworten

Da eine Probezeit meist in die sechsmonatige Wartezeit des Kuendigungsschutzgesetzes faellt, ist das meist auch moeglich. Mit der Probezeit selbst hat das aber nichts zu tun.

emesvau  15.12.2023, 15:50

Krass, wusste ich gar nicht. Wieder etwas gelernt.

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In der Probezeit Ja. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dürfen "grundlos" und ohne Erklärungen das Arbeitsverhältnis beenden.

Familiengerd  15.12.2023, 17:16
In der Probezeit Ja.

Nicht nur in der Probezeit, sondern generell nicht in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, gleichgültig, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht. Und eine Begründung muss der Arbeitgeber sowieso nicht angeben.

Die Probezeit ist nur von Bedeutung wegen der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist - für sonst gar ncihts.

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Das kommt leider oft vor. Es gibt auch Branchen wie etwa Gastronomie wo fast nie jemand über die Probezeit hinaus beschäftigt wird damit die Arbeitgeber mehr Flexibilität haben. Die Gesetzgebung sollte überarbeitet werden.

wenn es aus der sicht des gekündigten keinen plausiblen grund gibt, sollte er nachfragen. zwar muss der arbeitgeber in der probezeit keinen grund nennen, aber fairerweise wäre das gerade für leute hilfreich, die unbewußt fehler begehen oder begangen haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  15.12.2023, 17:18
zwar muss der arbeitgeber in der probezeit keinen grund nennen

Nicht nur in der Probezeit, sondern bei einer ordentlichen Kündigung generell nicht in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses, gleichgültig, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht.

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Rotfuchs716  27.02.2024, 21:00
@Familiengerd

Dies ist sogar im deutschsprachigem Raum länderspezifisch unterschiedlich. In der Schweiz ist die Probezeit gesetzlich nicht mehr als 3 Monate. Kündigungsgründe müssen auf Anfrage mitgeteilt werden.

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Ist es möglich, dass man während der Probezeit grundlos gekündigt wird?

Kündigungen haben immer einen Grund.

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses allerdings nicht.