Wie soll ich während der Probezeit in meiner Ausbildung am besten kündigen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Email schreiben und schicken wäre einfach unnötig, weil Kündigungen offiziell schriftlich sein müssen. Falls du es deinen Ausbilder mitteilen wolltest will ich nur klarstellen wie unnötig es ist solche freundschaftlichen Gefühle für seinen Chef aufzubauen. Er ist nur dein Ausbilder und er hat schon viele Azubis gesehen und wird sie in der Zukunft weiterhin sehen, das ist ein Part in seinem Berufsleben. Ihn wird es nur interessieren falls du ihm wichtig warst als Arbeitskraft und mehr nicht. Also brauchst du ihm überhaubt nichts mitteilen was du nicht mitteilen musst. Am Montag könntest du dich einfach morgens krankmelden und eine Kündigung schreiben. Es kommt auch auf deinen Vertrag an, wie lange und ob du überhaubt noch arbeiten möchtest bis du nicht mehr kommst. In der Probezeit kannst du von einen Moment auf den anderen kündigen. Du könntest also am Montag eine Kündigung schreiben für Dienstag den 28.11.2023 wo du hinschreibst das du dein geschlossenes Ausbildungsverhältnis kündigst in der Probezeit nach dem §22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz zum 28.11.2023 und eben noch Freundlichen Gruß mit deinem Namen hinschreiben, eventuell auch einen Gruß am Anfang, aber das ist deine Entscheidung. Es wäre auch erwähnenswert das du dannach für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld beantragen kannst und das es schlau wäre so lange wie möglich zu bleiben durch deine Kündigungsfrist um noch etwas Geld zu bekommen welches nicht schaden kann. Guck auch wie weit die offizielle Adresse deines Ausbildungsbetriebs ist, das kann man zum Beispiel auf Google nachgucken über die Webseite deines Ausbildungsbetriebs, hole dir eine gescheite Briefmarke, schreib die richtige Adresse hin und schick den Brief am Montag morgens.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Josef77561 
Fragesteller
 26.11.2023, 11:31

Dankesehr, so mach ich es dann!

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PeroPerkovic  26.11.2023, 16:40
@Josef77561

Gut, wenn du wo anderes in der Vollzeit oder Teilzeit arbeitest und dich dort gut anstellst und es dir dort gut geht dann hast du dort eine hohe Chance eine Ausbildung zu kriegen.

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FrankaGirl  25.01.2024, 09:00

Arbeitslosengeld wird er eh nicht bekommen. Da muss man 3 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Bzw. 2,5 Jahre, wenn es sich um eine 2,5-jährige Ausbildung gehandelt hat.

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Eine Kündigung muss dem Unternehmen IMMER schriftlich zugehen!

Das heisst: Brief schreiben, in Umschlag stecken, in den Briefkasten der Firma einwerfen - Dnan niemmst Du jemanden mit, der bezeugen kann, dass und wann Du den Brief eingeworfen hast (wegen der Kündigungsfrist) - FERTIG!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viel zu viel erlebt und erfahren!

Einfach schriftlich kündigen