Ausbildung nach der Probezeit kündigen wegen zu langem Arbeitsweg?

9 Antworten

Die Fahrzeit ist kein Grund zur Kündigung.

Der war auch während deiner Probezeit so, da hatb es ja geklappt-

Du kannst dir ja auch eine kleine Wohnung in der Nähe deiner Arbeit suchen und anschließend BAFÖG beantragen.


lisa123456209 
Fragesteller
 14.02.2021, 11:28

Ne ich kann leider nicht näher ran ziehen weil ich bei meinen eltern wohne und wohnen möchte und bin 18 

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Deepdiver  14.02.2021, 11:29
@lisa123456209

Dann mache einen Führerschein und fahre mit dem Auto, wenn du Hotel Mama vorziehst.

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lisa123456209 
Fragesteller
 14.02.2021, 11:30
@Deepdiver

ich bin gerade dabei ist aber gerade nicht möglich außerdem ist mir die arbeit auch körperlich anstrengend deswegen möchte ich auch kündigen

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Deepdiver  14.02.2021, 11:32
@lisa123456209

Du kannst jederzeit unter Beachtung der ges. Kündigungsfrist kündigen. Bedenke aber, das du bei selbständiger Kündigung eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst.

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lisa123456209 
Fragesteller
 14.02.2021, 11:34
@Deepdiver

ja das ist kein problem ich möchte ja kein geld vom amt aber was schreibe ich dann genau in die kündigung brauche ich keinen grund anzugeben?

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Deepdiver  14.02.2021, 11:35
@lisa123456209

Du brauchst keinen Grund angeben.

Einfach: Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis zum xx.xx.xxxx

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Familiengerd  14.02.2021, 13:23
@Deepdiver
Du brauchst keinen Grund angeben.

Das ist schlicht und einfach falsch.

Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.

Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.

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Eine Ausbildung ist sehr wichtig und wenn Du gekündigt hast, was machst Du dann? Eine neue Ausbildung? Das wird schwierig, weil eigentlich Niemand "Abbrecher" einstellen möchte oder wird!

Aber ansonsten kannst Du kündigen - natürlich! Einen Grund musst Du nicht angeben!

Geld bekommst Du dann natürlich auch nicht mehr! Auch nicht vom Arbeitsamt, etc.

Übrigens: Zu meiner Ausbildungsstelle habe ich über 2 Stunden gebraucht. War nie ein Problem! :-)


Familiengerd  14.02.2021, 13:20
Aber ansonsten kannst Du kündigen - natürlich! Einen Grund musst Du nicht angeben!

Das ist schlicht und einfach falsch.

Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.

Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.

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Desba  15.02.2021, 09:05
Das wird schwierig, weil eigentlich Niemand "Abbrecher" einstellen möchte oder wird!

Was für ein Blödsinn...

Aber ansonsten kannst Du kündigen - natürlich! Einen Grund musst Du nicht angeben!

Ebenfalls: Absoluter Blödsinn.

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Okay also der wahre Grund ist, dir ist die Ausbildung zu anstrengend. Kann man ja verstehen aber da musst du nicht irgendwas vorschieben. Denn den Arbeitsweg kannst du verkürzen in dem du näher an die Arbeitsstelle ran ziehst.

Kündigen kannst du immer auch ohne Angabe von Gründen aber wer selbst kündigt hat danach 3 Monate Sperre beim Amt.


lisa123456209 
Fragesteller
 14.02.2021, 11:26

Ne ich kann leider nicht näher ran ziehen weil ich bei meinen eltern wohne und wohnen möchte und bin 18 warum kriege ich den eine sperre beim amt was für eine sperre?

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yamat501  14.02.2021, 11:27
@lisa123456209

Das du bei deinen Eltern wohnen möchtest ist deine Entscheidung, dann darfst du dich aber nicht wegen langer Wege beschweren.

Sperre im Bezug auf Leistungen wie ALG1 und ALG2.

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lisa123456209 
Fragesteller
 14.02.2021, 11:29
@yamat501

ja das brauche ich ja sowieso nicht und will ich auch nicht beziehen ich suche mir ja danach eine neue ausbildung

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yamat501  14.02.2021, 11:30
@lisa123456209

und wovon willst du bis zur neuen Ausbildung leben? Deine Eltern sind dann nicht verpflichtet dich durchzufüttern

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lisa123456209 
Fragesteller
 14.02.2021, 11:31
@yamat501

na von meinen eltern und auserdem habe ich auch geld was ich angespart habe

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yamat501  14.02.2021, 11:32
@lisa123456209

wie gesagt deine Eltern müssen dich wenn du kündigst nicht durchfüttern. Wenn sie es machen schön doof aber sie müssen nicht. Im Gegenteil sie dürfen dich dann sogar vor die Tür setzen

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Familiengerd  14.02.2021, 13:17
Kündigen kannst du immer auch ohne Angabe von Gründen

Das ist falsch.

Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.

Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.

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Familiengerd  14.02.2021, 16:10
@yamat501

Die zusammenfassende Informationen (Punkt 8)nach diesem Link sind völlig unklar und nicht vollständig.

Für diese Frage gibt es ein Gesetz, das maßgeblich ist: das Berufsbildungsgesetz BBiG!

Dort heißt es in § 22 " Kündigung" Abs. 1 und 2:
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(Die Passagen zu Deiner hier diskutierten - falschen - Aussage habe ich durch Fettdruck hervorgehoben.)

Außerdem:

Man sollte, wenn man sich auf eine solche Seite beruft, nicht nur selektiv lesen und das "rausspicken", was einem passt; denn unter Punkt 5 nach Deinem Link heißt es auf dieser Seite:

Will der Auszubildende seine Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen [Anmerk.: diese Hervorhebung durch mich], braucht er keinen wichtigen Grund, sondern kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen. [...] Selbstverständlich gilt auch hier, dass die Kündigung schriftlich mit Angabe der Kündigungsgründe erfolgen muss [Anmerk.: diese Hervorhebung durch mich] .

Jetzt verstanden und klar?😜

Du siehst also, dass Deine Aussage "Kündigen kannst du immer auch ohne Angabe von Gründen" falsch ist und falsch bleibt!!

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Du als AN brauchst nicht mal nen Grund um zu kündigen wenn du die Ausbildung aufgeben willst.

Oder suchst du nach einem Grund den AG zu wechseln aber in der Ausbildung zu bleiben?

Wie weit die Arbeitsstelle weg ist wusstest du doch vorher.

Hast du mal überlegt:

  • Näher ran zu ziehen
  • Dir eine andere Transportmöglichkeit zu suchen die schneller geht (eigenes Auto, mitfahrgelegenheit,...)

Familiengerd  14.02.2021, 13:21
Du als AN brauchst nicht mal nen Grund um zu kündigen wenn du die Ausbildung aufgeben willst.

Das ist schlicht und einfach falsch.

Auszubildende können nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen (mit einer Frist von 4 Wochen), wenn sie sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen oder sie eine Ausbildung ganz aufgeben wollen.

Der Grund muss in der Kündigung mitgeteilt werden.

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dieLuka  14.02.2021, 13:33
@Familiengerd

Du hast mich anscheinend missverstanden.

Es ist ein Unterschied ob man einen Grund haben muss der angezweifelt werden kann und den man ggf belegen kann oder ob es reicht wenn ich irgendwas, hier eben "ich will was anderes lernen", in die Kündigung schreibe.

Soweit mir bekannt prüft auch bei Azubi niemand ob die wirklich was anderes lernen wollen oder ggf einfach nur liebr Faulenzen, ne Auslandsreise oder sonst was machen wollen. Folglich brauchen die keinen Grund und können eben einfach das in die Kündigung schreiben und damit ist das Thema durch.

Deswegen frage ich ja ob es ggf um einen AG wechsel geht denn da kann man ja eben nicht reinschreiben "ich will das nicht mehr lernen" sondern da braucht man triftige Gründe.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsberatung/Allgemeine-Informationen/Betriebswechsel/

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Familiengerd  14.02.2021, 16:42
@dieLuka

Sorry, jetzt muss ich um Entschuldigung bitten!

Du als AN brauchst nicht mal nen Grund um zu kündigen wenn du die Ausbildung aufgeben willst.

Da habe ich tatsächlich nicht richtig gelesen! Asche auf mein Haupt.

Es ist selbstverständlich richtig, dass ein Auszubildender, wenn er die Ausbildung aufgeben will, denn Grund für das Aufgeben nicht nennen muss.

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Familiengerd  14.02.2021, 17:28
@Familiengerd

Ergänzung:

Aber die Aufgabe der Berufsausbildung überhaupt (oder der Wechsel des Ausbildungsberufs) muss als Grund der ordentlichen Kündigung mitgeteilt werden.

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dieLuka  14.02.2021, 17:43
@Familiengerd

Wie gesagt dagegen spricht ja nichts. Hatte ich dir ja auf den ersten kommentar geschrieben.

Interesannt wäre es vom Fragesteller zu erfahren ob sie wirklich vor hat wg der entfernung den Beruf aufzugeben oder ob es um einen Arbeitgeber wechsel geht der angestrebt wird.

Dann könnte man da sicher besser drauf antworten.

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Klar kannst kündigen ist deine Sache.