Kündigung wegen Tattoo auf Finger?
Hallo,
ist eine Kündigung zulässig, wenn man sich etwas auf einen Finger tätowiert? Ich bin gerade in der Ausbildung, noch habe ich Probezeit, da dürfte man ja in jedem Fall kündigen.
Aber angenommen ich bin im 2. Lehrjahr, tätowiere mir dann etwas auf einen Finger und komme damit eben zur Arbeit (ich mach die Ausbildung im Büro), wäre das dann ein Kündigungsgrund? Weil es eben ein tattoo ist welches man nicht verdecken könnte und dazu noch an einer extrem auffälligen, immer sichtbaren stelle?
10 Antworten
Allein Deine Frage sollte Dir sagen:
MACH ES NICHT !!!
Jeder sieht es recht schnell, und mit Kundenkontakt hast Du da verloren, auch wenn es im Moment kein Kündigungsgrund ist.
Deshalb würde ich niemals auf den Fingern oder im Gesicht herummalen.
(Bei einigen Leuten vermute ich deshalb sogar, dass sie es extra machen....)
In der Probezeit muss dein Arbeitgeber überhaupt nicht begründen, warum er dir kündigt. Wenn ihm das Tattoo nicht passt, schickt er dich einfach nach Hause.
Nach der Probezeit machst du dich natürlich auch nicht beliebt, wenn du genau weißt, dass dein Chef das nicht will. (Und der hat auch andere Möglichkeiten, als dir zu kündigen)
Ob mein Chef das gefällt oder nicht, ist mir eigentlich egal
Du verkennst da einiges:
Ein Bankangestellter mit einem neuen Tatoo könnte z.B. ganz plötzlich irgendwo hinversetzt werden, wo er keinen Kundenverkehr mehr hat.
Aber das musst Du natürlich selbst wissen.
Nein, als offizieller Kündigungsgrund kann das nicht gelten. Allerdings sind Personaler durchaus kreativ darin, falls nötig, andere Gründe zu ,,finden''.
Sprech es im Zweifelsfall mit deinen Ausbildungsverantwortlichen ab.
Das kommt auf deine Firma und deinen Job an, in manchen Jobs sind solche Tattoos schlichtweg nicht erlaubt, ähnlich wie ein Desscode vorgegeben ist. Dies ist dann ein Kündigungsgrund. Wenn du aber z.B. im Lager arbeitest und keinen Kundenkontakt hast spielt es theoretisch keine Rolle was für Tattoos du hast, es könnte dir nur später bei einem Jobwechsel das Leben schwerer machen.
Ein Kündigungsgrund ist das definitiv nicht. Ganz davon abgesehen, dass Auszubildende, nach der Probezeit, einen besonderen Kündigungsschutz haben.
Ich bin selbst tätowiert und würde dir aber raten, grundsätzlich bei Tattoos zu beachten, welche Auswirkungen sie auf deine berufliche Zukunft haben könnten. In vielen Bereichen, ist tätowiertes Personal nicht gerne gesehen und eventuell, schränkt man in manchen Berufen, mit Tattoos an sichtbaren Stellen, seine beruflichen Möglichkeiten ein.
Ich bin in einem größeren Betrieb, den direkten Chef kenne ich gar nicht. Aber ich habe ja gefragt, ob man deswegen gekündigt werden kann. Ob mein Chef das gefällt oder nicht, ist mir eigentlich egal