Kann mir jemand da dringend Helfen?

9 Antworten

Du kannst entweder Arbeitslosengeld 1 und/oder 2 (aka Bürgergeld) beantragen.

Wenn Du die beschriebenen Verhältnisse nachweisen kannst, sollte keine Sperrzeit/Sanktion verhängt werden.

Persönlicher Tipp: lasse Dich krankschreiben, bis Dir gekündigt wird.

Normalerweise gebe ich solche Tipps nicht, aber Ausnahmen bestätigen manchmal die Regel :)

Einfach nicht hingehen und warten bis man gekündigt wird ist ja auch Blöd.

Da Du krank geschrieben bist, ist die ja wohl kein unentschuldigtes Fehlen. So einfach kann man einen Auszubildenden nicht kündigen. Dazu muss schon etwas gravierendes vorgefallen sein.

Du könntest Dich auch um einen anderen Ausbilder bemühen, solltest Du die Lehre doch beenden wollen.

Ansonsten kannst Du natürlich Deinerseits kündigen ( immer schriftlich) , dazu solltest Du natürlich deutlich die Gründe darlegen und Dir einen anderen Ausbildungsplatz suchen.

Wichtig dabei ist, dass Du Dich Ausbildungs- Arbeitssuchend meldest und zwar in dem Fall sofort.

siehe hier :

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730#:~:text=Nach%20der%20Probezeit%20kann%20das,nicht%20wirksam%20vertraglich%20vereinbart%20werden.

Wende Dich an AWO, Diakonie und/oder Caritas.

Die helfen Dir weiter.

Kontaktiere die Agentur für Arbeit und such auch selbst aktiv nach anderen Stellen. Wenn du auf die Schnelle nichts findest, dann such dir wenigstens einen Nebenjob. Aber such währenddessen weiter nach einer Ausbildung.

Eine Kündigung kannst du immer einreichen. Wenn du selbst kündigt, wirst du erstmal keine staatliche Unterstützung erhalten.

Wenn du selber kündigst, dann gibt es erstmal keine Unterstützung, dann wirst du gesperrt!

Vielleicht hilft es dir erstmal den Betrieb zu wechseln, du hast drei Monate Zeit, in der Zeit kannst du die Berufsschule trotzdem noch normal besuchen, auch wenn du keinen Betrieb hast, danach ist das auch vorbei.

Am besten suchst du erst einen neuen Betrieb und kündigst dann.

DerCaveman  02.01.2023, 05:30
Am besten suchst du erst einen neuen Betrieb und kündigst dann.

Das wird nicht funktionieren weil ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs kein zulaessiger Kuendigungsgrund ist. Das ginge nur mit einem Aufhebungsvertrag und der geht natuerlich nur, wenn der aktuelle Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist.

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Redekunst  02.01.2023, 05:32
@DerCaveman

Nette Geschichte leider frei Erfunden § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG kannst ja selbst nachlesen Man kann mit einer vier Wöchiger Frist kündigen

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