Ich möchte als Arbeitnehmer so einen Aufhebungsvertrag schreiben. Sollte da noch was geändert werden?

5 Antworten

Ich verstehe es nicht.

Wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass Du nicht länger im Betrieb arbeiten kannst, wird er Dich arbeitsunfähig schreiben.

Warum brauchst Du dann einen Aufhebungsvertrag "mit sofortiger Wirkung"?

Wenn Dein Arzt Dir attestiert, dass Du Deine Tätigkeit nicht länger ausüben kannst, gehst Du damit zur Arbeitsagentur. Dort lässt Du Dir (schriftlich) bestätigen, dass Du bei einer Eigenkündigung keine Sperre des ALG bekommst.

Dann kannst Du eine fristgerechte Kündigung einreichen, Dein Arzt wird Dich so lange arbeitsunfähig schreiben, Du bekommst bis zum Ende der Kündigungsfrist Entgeltfortzahlung, bzw. nach sechs Wochen Krankengeld und gut ist.

Willst Du unbedingt den Aufhebungsvertrag solltest Du Dir aber vorher auch die Zusage vom Amt holen, dass es keine Sperre des ALG gibt obwohl Du Deine Arbeitslosigkeit mit dem Aufhebungsvertrag selbst verursacht hast.

Was Dein Schreiben betrifft:

Entweder Kündigung oder die Bitte um einen Aufhebungsvertrag. Beides geht nicht.

Fristlose Kündigungen funktionieren nur mit entsprechender Begründung, ein Aufhebungsvertrag ist eine vollkommen andere Sache, und wer zu krank zum Arbeiten ist, sollte ein entsprechendes Attest einreichen und auf die Kündigung durch den Arbeitgeber warten.

Wenn du einfach nur keine Lust mehr hast, kündige regulär, der nächstmögliche Termin wäre (nach der Probezeit und ohne Sondervereinbarungen) der 15.8., Frist 4 Wochen.

Bei Gesundheit lässt dich einfach krank schreiben.

Und wenn die kein Arzt oder Psychiater einen Attest schreibt, kannst du das nicht fristlos machen.

kleinemaus9990 
Fragesteller
 13.07.2023, 13:53

Ich habe eine chronische Erkrankung die bei meiner jetzigen Erkankung immer schlimmer wurde

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Du kannst nicht fristlos kündigen und gleichzeitig um einen Aufhebungsvertrag bitten...

Laß Dich doch bitte vernünftig beraten, z.b. bei irgendeinem Behindertenverband, bei Eurer Personalvertretung oder bei einem Rechtsanwalt! Manchmal hilft es auch schon, wenn man mit seinem Chef oder dem Arbeitgeber vernünftig redet.

du kündigst ja nicht - du möchtest einen Aufhebungsvertrag . Besprich das am besten persönlich mit deinem Chef

kleinemaus9990 
Fragesteller
 13.07.2023, 13:55

Soll ich dann oben statt fristloser Kündigung Aufhebungsvertrag schreiben?

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Otilie1  13.07.2023, 13:56
@kleinemaus9990

ich bin damit erstmal direkt zu meiner Chefin gegangen und wir haben gemeinsam dann was aufgesetzt.

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Turbomann  19.09.2023, 09:30
@kleinemaus9990

Deine chronische Krankheit besteht dann doch nicht erst seit gestern und wenn sie schlimmer geworden ist, dann besorge dir ein Attsst, rede persönlich mit deinem Arbeitgeber (nimm evtl. einen Zeigen mit) und bitte um eine Auflösung.

Wäre aber dann blöd, wenn dein Arbeitgeber später merken würde, du arbeitest sofort nach der auflösung, dann kann deine cvhronische Krankheit nicht so schlimm sein.

Alles andere, da kannst du dich hier schlaulesen, wie man es richtig macht.

https://www.google.de/search?q=wann+ist+ein+aufl%C3%B6sungsvertrag+m%C3%B6glich&sca_esv=566478814&source=hp&ei=A00JZZ3iJ92B9u8PzaqZsAk&iflsig=AO6bgOgAAAAAZQlbE77xAs4yPpIV6toZxiNRAVbPbohR&oq=wann+geht+ein+aufl%C3%B6sungsvertrag&gs_lp=Egdnd3Mtd2l6IiB3YW5uIGdlaHQgZWluIGF1ZmzDtnN1bmdzdmVydHJhZyoCCAEyBRAAGKIEMgUQABiiBDIFEAAYogQyBRAAGKIEMgUQABiiBEi_kQJQ7wpYnvcBcAN4AJABAJgBpwGgAfcWqgEEMzAuNrgBAcgBAPgBAagCCsICEBAAGAMYjwEY5QIY6gIYjAPCAgsQABiABBixAxiDAcICCxAuGIoFGLEDGIMBwgIFEAAYgATCAgsQABiKBRixAxiDAcICBRAuGIAEwgIIEAAYgAQYsQPCAgQQABgDwgIKEAAYgAQYRhj-AcICBhAAGBYYHsICBRAhGKABwgIIECEYFhgeGB3CAgcQIRigARgKwgIEECEYCg&sclient=gws-wiz

Wenn man um eine Aufhebung bittet, muss man sich nicht für die Zusammenarbeit bedanken.

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