Berufsschule fällt aus, was passiert wenn ich nicht in den betrieb gehe?

9 Antworten

Wenn ein Azubi nicht mehr in der Probezeit ist, wird es je nach AG eine "Ansage", Ermahnung oder Abmahnung geben. Außerdem muss der AG diesen Tag nicht bezahlen, da es sich hier um unentschuldigtes Fehlen handelt.

Kündigen kann der AG nicht, wenn es sich um das erste Fehlverhalten handelt. Man sollte aber solche Abmahnungen nicht sammeln, irgendwann kann der AG kündigen auch wenn der Gesetzgeber für Kündigungen eines Azubis nach der Probezeit im § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz hohe Hürden gesetzt hat.

Geh arbeiten Bruder. Lohnt sich nicht das Risiko einzugehen. Macht nur Unnötig Kopfschmerzen die du dir auch nicht gönnen möchtest. Sag das nur deinen Kollegen weiter. Falls du Leute in deiner Klasse nicht magst kannst du denen sagen das sie Arbeit schwänzen sollen HAHAHAH. Arme man

Wenn der Betrieb herausbekommt das keine Schule war ist es ein Fehltag. Und ein unentschuldigter Fehltag im Betrieb kann schon zu einer Abmahnung führen. Bist du noch in der Probezeit kann der Betrieb dich auch direkt rauswerfen.

In wie weit der Betrieb aber überprüft ob du Schule hast oder nicht und ob es ihn auch interessiert ist eine andere Sache.
Das musst du rausfinden manche Betriebe interessiert das überhaupt nicht ob der Azubi da ist oder nicht. (meistens größere Betriebe) Manche nervt es auch das der Azubi weg ist wegen Schule. (eher kleinere Handwerklichere Betriebe) Wenn du da rausfindest ob dein Betrieb einer der ersten Sorte ist dann kannst du eher zuhause bleiben. Wenn dein Betrieb einer der zweiten Sorte ist solltest du auf keinen Fall beim Schulausfall zuhause bleiben.
Unsicher ist es in jedem Fall wenn ihr natürlich mehrere Kollegen in einem Betrieb seid und der einer von euch geht hast du in jedem Fall verloren.

Eine Abmahnung wird es bestimmt geben, der Betrieb erfährt in der Regel davon wenn die Schule ausfällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da ist einiges möglich zwischen Abmahnung und fristloser Entlassung.

Familiengerd  11.02.2024, 17:10
fristloser Entlassung

Sicher nicht bei einem Auszubildenden nach der Probezeit, wenn es sich nicht um einen (gegebenenfalls mehrfachen) Wiederholungsfall handelt.

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