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Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?

Vor Kurzem wurde ich gemeinsam mit meinen Mann in Berlin während einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr(BVG) kontrolliert. Wir hatten beide gültige Tageskarten für den Berliner Nahverkehr dabei, jedoch wussten wir nicht, dass diese Tickets vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Da wir nicht häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und normalerweise in Bayern leben, wo ein anderes System für Fahrkarten gilt, ist uns dieser Schritt schlichtweg entgangen.

Unsere Reise begann in den frühen Morgenstunden und wir waren bereits unter erheblichem Stress, da wir geschäftlich unterwegs waren und ein kleines Kind im Tragetuch dabei hatten. Kurz nach dem Einstieg in die Bahn, etwa drei Minuten später, wurden wir von einem Kontrolleur überprüft. Er erklärte uns, dass wir keine Strafe erhalten würden, wenn wir den Sachverhalt online schildern und den Fehler aufklären.

Trotz dieser Aussage erhielten wir nun eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von jeweils 60 Euro, also insgesamt 120 Euro. Dies stellt für uns eine erhebliche Belastung dar, da wir beide die Tickets ordnungsgemäß gekauft hatten, und es sich lediglich um ein Missverständnis bezüglich der Entwertung handelte.

Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet, da wir mit den Regelungen des Berliner Nahverkehrs nicht vertraut waren.

Es handelte sich eindeutig um ein Missverständnis, das weder vorsätzlich noch aus Ignoranz entstanden ist.

Was können wir in unserem Fall tun?

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Zugbindung und geänderte Streckenführung?

Hallo Leute, die Frage klingt etwas merkwürdig, weil ich selber Zugbegleiter bin, aber bin mir dennoch unsicher und möchte euch fragen.

Ich möchte übermorgen (25.9.) von Koblenz nach Wien fahren. Nun ist ja absehbar, dass der Zug (ICE 27) nur bis Passau fahren wird. Laut RiS und DB Navigator fährt er zwar durch bis Wien, aber das wird ja wegen der Unwetterschäden nicht der Fall sein. Im ÖBB Scotty steht auch schon, dass der nur bis Passau fährt.

Nun ist es ein Super Sparpreis Europa Younger, sprich mit Zugbindung für den ICE 27. Aber daher, dass der nur bis Passau fährt gilt das doch als Ausfall und damit ist die Zugbindung aufgehoben, oder nicht?

Bei der Aufhebung der Zugbindung darf ich doch sowohl mit einem anderen (nicht Reservierungspflichtigen) Zug als auch auf einer anderen Strecke und theoretisch auch mit einem FRÜHEREN Zug fahren als ursprünglich gebucht, oder nicht?!

Kann ich dann also auch zum Beispiel einen ICE aus Koblenz nach Passau früher nehmen und dann mit der ÖBB nach Linz und von dort mit der Westbahn nach Wien weiter (gleiche Strecke) oder mit dem ICE (der auch früher als der gebuchte ICE fährt) von Koblenz nach München und dann von dort mit der Westbahn nach Wien fahren? Meines Erachtens nach ja, aber vielleicht seht ihr das anders oder habt mehr Ahnung.

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