Vom Azubi zur Fachkraft - Wie mach ich meine Steuererklärung?

Hallo. Ich habe letztes Jahr am 8. Juli meine Ausbildung abgeschloßen. Somit war ich vom 9. Juli bis 31.12.2019 normale Fachkraft. Da ich jeden Tag knapp 40 km auf Arbeit fahre, will ich eine Steuererklärung machen. Über Elster hat das auch alles ganz gut funktioniert, nur kommen mir da noch ein paar Fragen (alles auf Elster.de bezogen) :

  1. Muss ich irgendwo bei Elster angeben, dass ich noch im Laufe des Jahres 2019 von Ausbildung zum normalen Angestelltenverhältnis gewechselt bin? Und wenn ich das angeben kann, wird dadurch für mich irgendwas berücksichtigt, was sich am Ende auf die Rückgaben auswirkt?
  2. Ich kann bei Elster nur Urlaubs- und Krankheitstage sowie getätigte Arbeitstage angeben. Muss ich irgendwo angeben wie oft ich auf Weiterbildung oder in der Berufsschule war? (Mir wurden in der Ausbildung alle kosten übernommen bis auf einen pauschalen Eigenanteil bei den Berufsschulfahrten) Oder geht es am Ende wirklich nur um die Tage die ich auf Arbeit war?
  3. Ich habe außerdem mitten im Jahr 2019 meine Religionszugehörigkeit gewechselt. Wie gebe ich dies bei Elster an? Denn wenn ich angebe, dass ich beispielsweise von Januar bis Juli evangelisch und von August bis Dezember konfessionslos war, wird mir bei der Vorrechnung am Ende angegeben, dass ich quasi knapp 180 Euro an Kirchensteuer zurückzahlen müsste. Also das würde mir bei den Rückgaben abgezogen werden, was totaler Quatsch ist, weil ich übers Jahr normal meine Kirchensteuer bis Juli gezahlt habe, welche aufgrund meines Azubigehalts jedoch natürlich fast 0 war.

Ich hoffe mir kann irgendjemand bei diesem ganzen Wirrwarr weiterhelfen, denn beim Finanzamt anzurufen hat auch absolut nicht geholfen. 😫

Vielen Dank im Voraus!

Steuern, Geld, Ausbildung, Steuererklärung, Kirchensteuer, steuerberatung, Steuerrecht, Elster online, ElsterFormular, finanzamt steuern, Ausbildung und Studium
Besteuerung GbR und Gesellschafter?

Hi, ich habe, glaube ich, ein Brett vorm Kopf.

Folgendes Szenario:

Es gibt eine GbR mit 2 Gesellschaftern (50/50 Beteiligung). Monatlich werden jedem Gesellschafter von der GbR 1.000 EUR auf das Privatkonto überwiesen als Entnahmen.

Am Jahresende hat die GbR laut EÜR einen Gewinn von 60.000 EUR erwirtschaftet. Abgesehen von der monatlichen Entnahme über 1.000 EUR, fließt kein Geld an die Gesellschafter.

Meine Frage ist nun: Wie wird vesteuert? Die GbR selber zahlt ja lediglich Gewerbesteuer.

Jeder Gesellschafter muss in seiner privaten Einkommenssteuererklärung im Folgejahr 50% des Gewinns (=30k EUR) angeben und zu seinem privaten Steuersatz versteuern, korrekt?

Was passiert mit den Entnahmen? Die 12k EUR Entnahmen muss jeder Gesellschafter ebenfalls in seiner privaten Steuererklärung angeben, aber wird das dann mit dem Gewinnanteil verrechnet? Oder muss jeder Gesellschafter Steuern auf 42k EUR zahlen?

In jedem Fall wäre es schön doof am Ende des Jahres mit 30k Gewinnanteil dazustehen, die versteuert werden . müssen, aber de facto nur 12k EUR ausgezahlt bekommen zu haben, richtig?

Andersrum: Die Gesellschafter bekommen ihre 12k EUR Entnahme p.a. und die GbR hat am Ende des Jahres einen Verlust von 60k vorzuweisen?

Was passiert hier?

Die Gesellschafter geben die entnommenen 12k EUR in ihrer Steuererklärung an und versteuern diese und weiter passiert nichts?

Liebe Grüße

Manu

Steuern, Wirtschaft, Recht, GbR, Steuerrecht, Unternehmertum, Wirtschaft und Finanzen
Kirchenaustritt weil es mir zu teuer wird?

Hallo zusammen. Ich bin ein gläubiger Mensch der sicherlich seinen glauben eher individuell auslebt als jeden Sonntag um 8 oder 9 Uhr in der Kirche zu sein. Für mich hat es sich imemer "gehört" in der Kirche zu sein - ich habe getaufte Kinder (samt Taufpaten) und bin selbst Taufpate des Kindes meines besten Freundes. In meiner Zeit als Angestellter war die Kirchensteuer keine große Sache und fand keinerlei große Aufmerksamkeit. 2014 haben meine Frau und ich uns selbstständig gemacht. Kirchenaustritt war nie ein Thema. Im Jahre 2015 haben wir wegen des Bilanzverlustes sogar noch Unmengen an gezahlten Steuern des VOrjahres zurück erhalten.

2016 fing es dann mit ca. 2000 Euro Kirchen Steuer an - 2017 waren es knapp 10.000 Euro, 2018 werden es ca. 16000 Euro sein. Und wenn ich ehrlich bin läuft 2019 wunderbar und wird nochmal mehr sein.

Meine Frage ist nun: Wieso ist die Kirchensteuer nicht gedeckelt? Bei diesen Mengen an Geld denke ich wirklich darüber nach aus der Kirche auszutreten.

Versteht mich bitte nicht falsch - ich gebe gerne und ich gebe gerne etwas ab. Aber das erreicht Dimensionen die ich wirklich verrückt finde.

Wieso ist die KS in Deutschland - wie z.b. in Österreich und anderen EU Ländern - nicht gedeckelt?

Für Denkanreize wäre ich wirklich dankbar. Aber es läuft darauf hinaus dass ich austreten werde und gerne spende. Danke und lg. martin

Kirche, Kirchenaustritt, Steuerrecht
Steuerklasse II mit Untermieter?

Ich hatte vor Jahren die Steuerklasse II beantragt und die mir auch bewilligt wurde. Letztes Jahr gab ich auch wahrheitsgemäß eine weitere Person über 18 Jahre im Haushalt an. Ein Bekannter bezog Geld vom Job Center und wollte sich wegen finanzieller Einbußen nicht bei seiner Partnerin (hat Arbeit) und seinem Kind in der Wohnung anmelden. Er hatte mich darum gebeten sich bei mir anzumelden als Mitbewohner. Ich willigte ein. Im Job Center hatte er auch das Verhältnis einer WG angegeben und das war für das Amt auch völlig ok. Die Miete wurde vom Amt durch 3 Personen geteilt (mich,mein Kind und ihm). Sein Anteil wurde mir auf mein Konto überwiesen vom Job Center, weil ich per Dauerauftrag die Miete monatlich überweisen habe an den Vermieter und damit nicht 2 verschiedene Mieten für ei e Wohnung an den Vermieter geht. 

Das Finanzamt rief mich an und sagte, dass mir deswegen nicht mehr die Steuerklasse II zustehen würde. Ich hatte erklärt, dass sich mein Bekannter überhaupt nicht bei mir in der Wohnung aufhält und auch noch nie in meiner Wohnung anwesend war. Ich war nur seine Meldeadresse und somit haben wir auch nicht zusammen gewirtschaftet. Das wollte das Finanzamt aber überhaupt nicht wissen, denn für die stand fest er ist über 18 und könne sich um mein Kind kümmern. Dabei sei es egal, ob man eine WG ähnliche Situation hat wo jeder sein eigenes Ding macht, oder tatsächlich ein Paar wäre.

Ich musste alle Vergünstigungen zurück zahlen und mein Arbeitgeber rechnete auch die Monate finanziell zurück. Ist das wirklich so richtig? Würde eine größere WG mit einer Alleinerziehenden zusammen leben, kann man doch auch nicht einfach mal so unterstellen eine Gemeinschaftliche Haushaltsführung zu machen. Es zählt doch jeder seins und kümmert sich auch jeder um seins.

Mein Bekannter hatte ja nicht mal Betriebskosten verbraucht oder jemals hier bei mir in der Wohnung geschlafen.

Mein 1 Kind ist nicht von ihm und mein 2 Kind das in diesem Jahr geboren wurde auch nicht. Die Väter sind Sorgeberechtigt und haben die Vaterschaft anerkannt. Ist das nicht Beweis genug um die gemeinsame Haushaltsführung zu widerlegen?

Kann ich Rückwirkend für das Jahr 2018 damit noch einmal in Widerspruch gehen?

Recht, Steuerrecht
Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuerrecht