Steuerklasse II mit Untermieter?

3 Antworten

Letztes Jahr gab ich auch wahrheitsgemäß eine weitere Person über 18 Jahre im Haushalt an.
Ich hatte erklärt, dass sich mein Bekannter überhaupt nicht bei mir in der Wohnung aufhält und auch noch nie in meiner Wohnung anwesend war. Ich war nur seine Meldeadresse

Dass sich diese Aussagen widersprechen, ist dir anscheinend nicht aufgefallen.

Das Finanzamt geht offensichtlich davon aus, dass die erste Aussage stimmt und dir somit der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und damit Steuerklasse II nicht zustehen.

Also hast du vorm Finanzamt Meldebetrug und Beihilfe zur Erschleichung von Leistungen zugegeben. Das das Finanzamt dir dann die Steuerklasse ändert ist noch das harmloseste... Dir und deinem "Mitbewohner" blüht schlimmeres wenn das Jobcenter das rauskriegt.

Das spielt keine Rolle. Jemand der in deinem Haushalt wohnt bedeutet hilfe für das Kind.