WG Mitbewohner will das schwangere Freundin einzieht in 2 Zimmer WG, sollte ich ausziehen? Ist es ein Grund für das Job-Center ausziehen zu dürfen?
Mitbewohner will mit Freundin in 2 Zimmer WG zusammen ziehen, da sie schwanger ist. Ist das ein Grund für das Job-Center eine neue, angemessene Wohnung zu gewähren? Kennt sich jemand damit aus?
Frage für einen Freund.
Wer hat die Genehmigung erteilt für den Zuzug? Der Vermieter? Seid ihr beide Hauptmieter?
Der Vermieter und dieser hat die Person mit als Hauptmieter eingetragen, sprich mein Kollege und das Mädel stehen im Mietvertrag
Und der Freund ist was? Nur Untermieter?
Hauptmieter und seine Mitbewohnerin auch
Dann muss er ja damit einverstanden gewesen sein dass sie mit in den Mietvertrag kommt?
War er auch weil die Vermieterin das so wollte. Die wollten keinen Untermietvertrag.
1 Antwort
Es ist kein Grund dafür das das Jobcenter "deinem Freund" einen Umzug und eine neue Wohnung finanziert.
Wenn "dein Freund" arbeitsfähig ist, dann soll er sich eine Arbeit suchen und dann selber eine neue Wohnung finanzieren.
Wer dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann bekommt kein Bürgergeld. Eine Voraussetzung für Bürgergeld ist nämlich der und uneingeschränkte zum Arbeitsmarkt.
Hier passt also was nicht .
Einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben Menschen die bei der DRV eine gewisse Anwartschaft erfüllt haben, d.h. man muss ein Jahre aktiv in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Für gewisse Ausnahmen gelten strenge Regeln.
Wer die Bedingungen nicht erfüllt und aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann rutscht in die Grundsicherung. In dem Fall ist das Jobcenter nicht mehr zuständig.
Er kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.