WG Mitbewohner will das schwangere Freundin einzieht in 2 Zimmer WG, sollte ich ausziehen? Ist es ein Grund für das Job-Center ausziehen zu dürfen?

Isuzu189  24.11.2024, 18:02

Wer hat die Genehmigung erteilt für den Zuzug? Der Vermieter? Seid ihr beide Hauptmieter?

SantaMaria007 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 18:03

Der Vermieter und dieser hat die Person mit als Hauptmieter eingetragen, sprich mein Kollege und das Mädel stehen im Mietvertrag

Isuzu189  24.11.2024, 18:06

Und der Freund ist was? Nur Untermieter?

SantaMaria007 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 18:06

Hauptmieter und seine Mitbewohnerin auch

Isuzu189  24.11.2024, 18:08

Dann muss er ja damit einverstanden gewesen sein dass sie mit in den Mietvertrag kommt?

SantaMaria007 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 18:13

War er auch weil die Vermieterin das so wollte. Die wollten keinen Untermietvertrag.

1 Antwort

Es ist kein Grund dafür das das Jobcenter "deinem Freund" einen Umzug und eine neue Wohnung finanziert.

Wenn "dein Freund" arbeitsfähig ist, dann soll er sich eine Arbeit suchen und dann selber eine neue Wohnung finanzieren.


SantaMaria007 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 18:04

Er kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.

LouPing  27.04.2025, 10:14
@SantaMaria007

Wer dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann bekommt kein Bürgergeld. Eine Voraussetzung für Bürgergeld ist nämlich der und uneingeschränkte zum Arbeitsmarkt.
Hier passt also was nicht .

Vennesla  27.04.2025, 12:51
@LouPing

Leider ist es sehr schwierig die Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen und viele die nicht mehr arbeiten können, beziehen Bürgergeld, bis die Anträge und Untersuchungen durch sind. Und das kann manchmal Jahre dauern.

LouPing  27.04.2025, 13:24
@Vennesla

Einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben Menschen die bei der DRV eine gewisse Anwartschaft erfüllt haben, d.h. man muss ein Jahre aktiv in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Für gewisse Ausnahmen gelten strenge Regeln.

Wer die Bedingungen nicht erfüllt und aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann rutscht in die Grundsicherung. In dem Fall ist das Jobcenter nicht mehr zuständig.