Abschreibungen bei Abgemeldeten Fahrzeugen?
Hallo,
habe 2 gebrauchte Fahrzeuge die ich gerne ab nächstes Jahr in das Anlagevermögen des Betriebes aufnehmen würde. Im Falle dass so ein gebrauchtfahrzeug aufgrund was auch immer abgemeldet oder stillgelegt wird( nicht weiter verkauft) läuft da die Abschreibung für Abnutzung weiter oder muss das Fahrzeug angemeldet und tatsächlich zum Fahren eingesetzt werden damit die Abnutzung abgeschrieben wird?
Danke