Dauerhafter Verlust aus Untervermietung steuerlich geltend machen?
Wenn bei Vermietung einer Eigentumswohnung ein Verlust entsteht, etwa weil die Wohnung verbilligt an Angehörige vermietet wird, darf dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden und somit mit den restlichen Einnahmen (z.B. aus nicht-selbständiger Tätigkeit) verrechnet werden. Die verlangte Miete muss allerdings mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen.
Gilt dies entsprechend auch für Verluste aus Untervermietung?
Ich plane, eine Wohnung inklusive dazugehöriges Nebengebäude anzumieten. Die monatliche Miete für das Nebengebäude beträgt 5900 EUR/Jahr. Das Nebengebäude würde ich an einen Freiberufler für 3600 EUR/Jahr vermieten. Somit entsteht ein Verlust von 2300 EUR/Jahr.
Nach meinem Verständnis und bisherigen Recherchen werden Mieteinnahmen (genauer Mietüberschüsse) aus Untervermietung steuerlich gleich behandelt wie Mieteinnahmen aus Vermietung von Eigentum.
Somit müsste sich mein zu versteuerndes Einkommen jährlich um 2300 EUR verringern. Andererseits bin ich bei meiner Recherche darauf gestoßen, dass das Finanzamt eine Tätigkeit als "Liebhaberei" einstuft, wenn es keine Absicht zur Gewinnerzielung vermutet.
Aus meiner Sicht träfe das jedoch in meinem Fall nicht zu, da (Unter-)vermietung keine selbstständige Tätigkeit bzw. Gewerbe ist.