Körperschaftssteuer trotz ausbleibendem Gewinn und Gewerbeabmeldung?

8 Antworten

Schick dem Finanzamt den Stand Deiner aktuellen Gewinnermittlung (BWA) und stell einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0. Gleiches würde ich für den Gewerbesteuermessbetrag beantragen, sonst kommt das gewerbeamt Deiner Stadt/Gemeinde als nächstes auf Dich zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – und vor allem Lebenserfahrung
EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 08:43

Das Gewerbeamt hat bereits die Vorauszahlungen auf Null gesetzt. Nur das Finanzamt scheint das Ganze nicht zu begreifen.

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KinderTassilos  11.08.2019, 08:59
@EwigesLeid

Wie gesagt. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub schriftlich stellen und mir harten Zahlen begründen.

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Üblicherweise bedarf es einer Steuererklärung und verschiedener anderer Mitteilungen an das Finanzamt NACH Auflösung eines Gewerbes.

Evtl. Hilfe beim StBer holen, wenn Du das nicht selbst tun kannst.

Was genau erforderlich ist, teilt Dir das Finanzamt auf Anfrage schriftlich mit.

Die Frage ist weiterhin, ob Dir der Vorauszahlungsbescheid vorliegt und wenn ja, ob Du gegen diesen Einspruch eingelegt hast. Wenn noch nicht, hoffe ich für Dich, das es nicht zu spät ist.

Also: Besser zum StBer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 08:10

Hallo,

mir liegt eine „Ankündigung der Vollstreckung“ vor. Ich sehe hier auch keinen Hinweis, dass man dagegen Einspruch legen kann.

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gromio  11.08.2019, 08:14
@EwigesLeid

Rechtsbehelfsbelehrungen wie Hinweise auf "Einspruchsmöglichkeiten" finden sich auf jedem BESCHEID und auch auf jeder Vollstreckungsankündigung.

Da Du Dich offensichtlich nicht auskennt, nimm sämtliche Papiere / Briefe vom Finanzamt und geh zu einem Steuerberater, aber schnell.

cheerio

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gromio  11.08.2019, 08:15
@ErsterSchnee

Nein, auch gegen eine Vollstreckungsankündigung kann man noch Rechtsmittel einsetzen. Es braucht jedoch den Ursprungsbescheid und berechtigte Gründe - Auflösung des Gewerbes wäre so ein Grund.

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Stoertebeker91  11.08.2019, 08:22
@gromio

ein Vorauszahlungsbescheid ist immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, ergo kann es hier nie zu spät sein ...

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gromio  11.08.2019, 08:28
@Stoertebeker91

Korrekt, aber er muß zugegangen sein, um rechtswirksam zu sein......

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Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Zunächst sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Rechtsform hast du für dein Unternehmen gewählt?
  • Als Existensgründer bist du zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
  • Hieraus hätte für das Finanzamt ersichtlich sein müssen, dass dein Betrieb keine Gewinne erwirtschaftet hat.

Wenn du nach der Forderung durch das Finanzamt dein Gewerbe abmeldest, ist die Forderung damit natürlich nicht vom Tisch.

Du hättest gegen die Forderung Widerspruch einlegen müssen, wenn du glaubst, dass diese nicht gerechtfertigt ist.

Vor der Vollstreckung gibt es erfahrungsgemäß zunächst eine Mahnung.

Ich denke, du solltest deine Frage etwas detaillierter formulieren.

Von welchen Summen sprechen wir hier überhaupt?

EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 08:20

Hallo,

ich habe jeden Monat die Umsatzsteuererklärung (Nullmeldung) abgegeben und verstand auch genau deshalb nicht, warum ich überhaupt zur Zahlung der Körperschaftssteuer aufgefordert wurde. Aus diesem Grund habe ich das Finanzamt angeschrieben, die Situation geschildert und um die Einstellung der Forderung gebeten. Doch das Amt reagierte nicht und sendete mir stattdessen einen Vollstreckungsbescheid zu.

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heurekaforyou  11.08.2019, 08:28
@EwigesLeid

Du hast meine Fragen leider nicht beantwortet!

Um welche Rechtsform handelt es sich, damit überhaupt Körperschafts- und Gewerbesteuer erhoben werden kann.

Wenn du sagst, nur Verluste erwirtschaftet zu haben, hast du diese in deiner Umsatzsteuervoranmeldung sicherlich auch angegeben, oder nicht?

Das Finanzamt hat dir in diesem Fall auch die Umsatzsteuer erstattet, bzw. gut geschrieben - oder nicht?

Wie begründet das Finanzamt seine Forderungen.

Handelt es sich hier, wie ich vermute um eine Schätzung des Finanzamts?

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KinderTassilos  11.08.2019, 08:30
@EwigesLeid

Könnte an Deinen Angaben im "Gründungsfragebogen" liegen.
Jeden Monat Nullmeldung und nur Verluste? Was hast Du in der Zeit gemacht?

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EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 08:39
@heurekaforyou

Ja, ich denke die Rechnung des Amts basiert auf einer Schätzung. Die Verluste wurden angegeben und die Umsatzsteuer wurde ebenfalls erstattet.

Das Unternehmen ist (oder besser gesagt „war“) eine UG.

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EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 08:53
@KinderTassilos

Wie kann man diese Angaben nachträglich ändern?

Ich habe leider eine Branche betreten, in der große Konkurrenz herrscht. Erfolgreiche Konkurrenzunternehmen haben ein fünfstelliges monatliches Werbebudget. Da kann ich einfach nich mithalten, auch wenn die Qualität meines Angebots sehr gut ist.

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heurekaforyou  11.08.2019, 11:28
@EwigesLeid

So langsam kommt ein wenig Licht ins Dunkle.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH & UG?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH liegt bei der Einzahlung des Stammkapitals. Bei der UG (haftungsbeschränkt) darf das Mindeststammkapital von 25.000 € unterschritten werden. Die UG (haftungsbeschränkt) kann somit mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden.

Die UG ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft!

Bei einer Gründung kann man sich zwischen GmbH und UG entscheiden. ... Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Beide sind Kapitalgesellschaften.

Welche Steuern muss eine UG zahlen?

Körperschaftsteuer – die Einkommensteuer der GmbH

Wie jede natürliche Person, die ein Einkommen erzielt, Einkommensteuer zahlen muss, so zahlen auch die juristischen Personen, die Kapitalgesellschaften, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, eine Einkommensteuer – nämlich die Körperschaftsteuer.

Eine in Deutschland beheimatete GmbH zahlt auf erzielte Gewinne Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt hier 15%. Dazu kommen noch 5,5% Anteil der ermittelten Körperschaftsteuer als Solidaritätszuschlag. Zusammen ergibt dies eine steuerliche Belastung von 15,825%.

Nachgefragt:

Hast du bei der Gewerbeanmeldung Angaben über die zu erwartenden Umsätze gemacht?

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Mit der Körperschaftsteuer werden die Einkünfte der Körperschaft versteuert. Der Steuersatz beträgt deutschlandweit 15 Prozent, der auf die erzielten Gewinne angerechnet wird.

Gut zu wissen:

Seit 2008 ist die Gewerbesteuer selbst steuerrechtlich nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. ... Bei den Kapitalgesellschaften erfolgt keine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer, wie es ja bei den Einzelunternehmen oder Personengesellschaften auf die Einkommensteuer der Fall ist.

Wann wird die Körperschaftssteuer fällig?

Nach § 37 EStG hat der Steuerpflichtige am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zur entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) voraussichtlich schulden wird.

Nachgefragt:

Wenn du deine UG im Januar angemeldet hast, hättest du bereits im März Körperschaftsteuer zahlen müssen.

Kann es sein, dass auch im März nicht bezahlt wurde und das Finanzamt im Juni für beide Zeiträume Körperschaftsteuer verlangt hat?

Du rechtfertigst deinen wirtschaftlichen Misserfolg mit hohen Wettbewerb in deiner Branche.

Du argumentierst mit Werbe-Etat im 5-stelligen Bereich, den deine Mitbewerber mtl. ausgeben und das du dir das nicht leisten kannst.

Nachgefragt:

Du willst mir aber jetzt nicht erklären, dass du die Branche in der du einsteigen wolltest nicht gekannt hast - oder?

Du sagst in einem Kommentar, dass du dir nach 3 Monaten, aufgrund einbrechender Umsätze den Steuerberater nicht mehr leisten konntest.

Auf der anderen Seite erklärst du, dass deine Produkte von höchster Qualität waren.

Leider hast du Schwierigkeiten, einfach Tacheles zu reden.

Liege ich Richtig mit der Annahme, dass sich deine Branche im Bereich der Dienstleistungen bewegt?

Hast du mal ausgerechnet, wie hoch deine Gewinne hätten sein müssen, damit die Forderung des Finanzamts gerechtfertigt wären?

Tut mir leid, ich glaube, dass hinter der Geschichte mehr steckt, als du hier zugeben willst.

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EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 20:55
@heurekaforyou

ja, ich habe Dienstleistungen angeboten. Es waren Dienstleistungen, die ausschließlich über Goggle gefunden werden. Da ich einen Freund habe, der SEO-Experte ist, ging ich davon aus, dass meine Website innerhalb von wenigen Monaten Top-Rankings bei Google erreicht. Das war auch der Fall, aber das Ausmaß an Google-Werbung (Google-Ads) war in dieser Branche so groß, dass die organischen SEO-Ergebnisse, bis auf die ersten zwei, immer auf die zweite Seite gedrängt wurden. Da das Layout der organischen Ergebnisse mittlerweile dem der Google-Anzeigen sehr ähnelt, hatte ich eine sehr geringe Klickrate. Google hat die Layout-Umstellung sehr dezent und schrittweise eingeführt. Ich selbst habe die Anzeigen in den letzten Jahren nie als solche erkannt und hielt sie für organische Ergebnisse, deshalb nahm ich an, mit Suchmaschinenoptimierung, die für mich dank meinem Freund vollkommen kostenfrei war, erfolgreich zu werden. Auch als ich erfahren habe, dass Google mittlerweile zu einer Werbeplattform mutiert ist, habe ich nicht sofort aufgegeben. Ich habe weiter gekämpft, ich habe täglich zwei bis vier Blog-Artikel geschrieben. Doch wie gesagt blieb am Ende der Erfolg aus. Doch ich mache mir keine Vorwürfe deswegen. Ich arbeite jetzt wieder im Angestelltenverhältnis und mir geht es gut damit. Die Selbstständigkeit war eine lehrreiche Lebenserfahrung, auch wenn sie erfolglos war..

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heurekaforyou  12.08.2019, 02:14
@EwigesLeid
als ich erfahren habe, dass Google mittlerweile zu einer Werbeplattform mutiert ist...
Was hast du denn gedacht womit Google sein Geld verdient?
Du wolltest tatsächlich mit ein Blog Geld verdienen?
Über welches Thema hast du geschrieben?
Wodurch sind die hohen Verluste entstanden?
Was war mit der Köperschaftsteuer im März?
Hast du mehr als 1,- EUR in die UG eingezahlt?
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Jetzt erstmal zahlen und es mit der Steuererklärung nächstes Jahr zurück fordern.

EwigesLeid 
Fragesteller
 11.08.2019, 07:53

Danke für die Antwort! Das Finanzamt fordert eine hohe Summe, die ich leider nicht besitze. Muss ich jetzt unbedingt das Geld leihen und Zinsen bezahlen, um es später zurückzufordern? Da kann man es mir doch direkt erlassen, damit ich die Zinsen vermeiden kann.

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MAB82  11.08.2019, 08:07
@EwigesLeid
Da kann man es mir doch direkt erlassen, damit ich die Zinsen vermeiden kann.

Da hilft tatsächlich nur ein klärendes Gespräch.Gegen dein Einspruch bzw. dessen Ablehnung hätte es ja zumindest eine Begründung geben müssen, wo nach vielleich andere Handlungsoptionen entstanden wären.

Ich finde es sowieso schon merkwürdig wieso im ersten Jahr eine Vorrauszahlung geleistet werden soll, wo das FA doch garnicht den zu erwartenden Umsatz/Gewin kennen kann. Normalerweise beruhen Vorrauszahlungen auf den Steuerbescheiden der Vorjahre.

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Giwalato  11.08.2019, 08:14
@EwigesLeid

Hast Du wirklich ernsthaft damit gerechnet, bereits im ersten Jahr einen Gewinn zu erzielen?

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KinderTassilos  11.08.2019, 09:02

@MAB82 Dazu muss er erst eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung haben.
Und mit der Gewerbeanmeldung ist eine Kapitalgesellschaft (und damit die verpflichtung zur Abgabe von steuererklärungen) ja nicht beseitigt.
Dazu müsste sie im Handelsregister erst gelöscht werden (wegen Vermögenslosigkeit / Überschuldung oder durch Liquidation).

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ähm, die Abmeldung bei der Gemeinde nutzt GAR NICHTS!

da es sich um eine UG handelt, ist diese in Liquidation zu stellen (NOTAR!).

1 Jahr nach der Liquidationsanmeldung kann die UG dann gelöscht werden (wieder NOTAR).

Du hast sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt ignoriert und erwartest jetzt, dass das Finanzamt nach deiner Pfeife springt?

Es liegt ein Bescheid über Körperschaftsteuervorauszahlungen vor (sonst würde das Finanzamt keine Ankündigung der Vollstreckung schicken ....). solange diese Vorauszahlungen festgesetzt sind, wird vollstreckt.

Schalte einen Steuerberater ein, dann kommst du aus der Sache mit einem blauen Auge wieder heraus

Woher ich das weiß:Berufserfahrung