Ich habe am 20.03.2024 einen Opel Crossland von einem Autohändler gebraucht gekauft. Die Reifen der Vorderachse haben die Bezeichnung 195/60R16 89H. Die Reifen der Hinterachse haben die Bezeichnung 195/60R16 93H. Der TÜV wurde mit diesen Reifen gemacht.
Im Kfz-Schei steht als zulässige Reifengröße 195/60R16 93H.
Nach Recherche im Internet ist die Reifengröße 195/60R16 89H aber sogar die Orginalreifengröße mit der die Neufahrzeuge verkauft werden.
Das Unterschreiten der eingetragenen Tragfähigkeitskennzahl führt aber laut Bußgeldkatalog zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, dem sofortigem Stilllegen des Fahrzeugs und zu 50 € Bußgeld.
Im Kfz-Schein steht noch folgende Erläuterung:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten ... ist hierfür nicht erforderlich."
Wie soll ich einem kontrollierendem Polizeibeamten nachweisen, dass diese Genehmigung vorliegt?