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AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-und-afd-mitglied-geht-das-zusammen-5850718.html

Momentan gilt in Brandenburg die Stillhaltepflicht. Der Status der AfD steht zur Disposition. Es wird gerichtlich geprüft.

Polizisten in Brandenburg, die Mitglied der AfD sind, müssen nach der anstehenden endgültigen Einstufung der Partei in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die bloße Mitgliedschaft führt jedoch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. In Brandenburg können Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder eingeleitet werden, die im Extremfall bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, wenn die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Besonders problematisch wird es, wenn sich Beamte öffentlich für die Partei engagieren (Wahlamt) oder im Dienst verfassungsfeindlich äußern.

Darf ein Brandenburgischer Polizist anlassunabhängig (präventiv) auf AfD Likes auf Facebook überprüft werden, um schon jetzt (vor der endgültigen Entscheidung zum Status AfD) Polizeibeamte wegen öffentlicher Meinung zur AfD (Facebook) aus dem Dienst zu entfernen ?

  • Die Präsumtion der Unschuld (auch Unschuldsvermutung genannt) ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates
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Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Brandenburg, Gesellschaft, Justiz, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

Sollte die AfD wegen solcher Äußerungen ihres Spitzenpersonals verboten werden?

Ein typisches Zitat Weidels dem „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD:

»Herr Stamp steht auf verlorenem Posten in einer Regierung, die alles tut, um irreguläre Migration nach Deutschland und in die deutschen Sozialsysteme zu ermuntern und anzuheizen, die mit der Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft vollendete Tatsachen schafft und großzügig Aufenthaltstitel an Migranten verteilt, die von Rechts wegen längst hätten gehen müssen.[...] Trotz millionenfacher Netto-Einwanderung herrscht Arbeitskräftemangel, die mit nicht integrationsfähigen Migranten gefluteten Sozialsysteme stehen vor dem Kollaps, und die innere Sicherheit löst sich in einem Klima der alltäglichen Migrantengewalt und der Terrorisierung der Bevölkerung durch angebliche ‚Schutzsuchende‘ auf. Der Kipppunkt, hinter dem eine Korrektur dieser unhaltbaren Verhältnisse nicht mehr möglich ist, steht unmittelbar bevor.«

Die ohnehin öffentlich bekannten Zitate lassen sich im SPIEGEL bequem suchen und nachlesen. Man muss die Sichtweise Weidels und der AfDler nicht teilen. Aber es ist aus meiner Sicht Ausdruck des Rechts der Deutschen auf freie Wahlen, dass auch eine Partei wie die AfD wählbar ist. So wie auch die Linken usw. wählbar sein müssen. Im Zweifel muss die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen geschützt werden.

Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig und würde die Demokratie nicht stärken, sondern abschaffen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-ist-rechtsextrem-hier-sind-die-belege-des-verfassungsschutzes-a-b5fa40e4-a54e-410a-8cc7-ade35d09f77c

Nein 77%
Ja 23%
Gesetz, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Verfassung, Wahlen, AfD

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