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Meinung des Tages: Islamistische Demos in Hamburg - wie kann und soll der Rechtsstaat auf derartige Tendenzen reagieren?

Vor wenigen Wochen erst sorgte eine Demonstration von Islamisten in Hamburg für Aufregung. Auch an diesem Wochenende gingen in der Hansestadt wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie sich der Staat gegen derartige Bestrebungen zur Wehr setzen kann...

Islamistische Demonstrationen in Hamburg

Ca. 2.300 - zumeist männliche - Demonstranten sind am vergangenen Wochenende dem erneuten Aufruf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv" gefolgt und haben an einer Großdemonstration in Hamburg teilgenommen. Unter großer Polizeipräsenz versammelten sich die Teilnehmer in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Als Reaktion auf eine Demo vor wenigen Wochen galten für die Protestierenden dieses Mal strenge Auflagen: Die Kundgebung durfte ausschließlich stationär und nicht als Demonstrationszug stattfinden. Zudem war es - wie bereits Ende April - verboten, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen oder israelische Flaggen zu verbrennen. In Kontrast zur ersten Demo sollte es zwischen den Teilnehmern zudem keine Geschlechtertrennung geben.

Als gewichtigster Einschnitt dürfte allerdings das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Schrift oder Bild zu fordern, gewertet werden. Bei den Demos vom 27. April trugen zahlreiche Teilnehmer Plakete mit Schriftzügen wie "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur", was in ganz Deutschland und parteiübergreifend für großes Entsetzen gesorgt hat.

Die Demonstration am Wochenende verlief weitgehend friedlich. Die Organisatoren rieten den Teilnehmern, sich nicht mit Vertretern der Presse zu unterhalten. Auf jeglichen mitgebrachten Plakaten waren dieses Mal Schriftzüge wie "Censored" oder "Verboten" zu lesen.

Die Reaktion der Innenministerin

Unmittelbar nach der ersten Demo Ende April forderten zahlreiche Politiker das Verbot einer weiteren Kundgebung sowie das Verbot der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung "Muslim Interaktiv". Diese ist vor allem auf Social-Media aktiv und erreicht mit ihren Inhalten via Tik Tok, Instagram und Facebook eine große Menge an zumeist jungen Menschen.

Innenministerin Nancy Faeser drohte mit allen Mitteln des Rechsstaats und verwies darauf, dass Menschen, die "lieber in einem Kalifat und damit in der Steinzeit leben [wollen], [...] gegen alles [verstoßen], wofür Deutschland steht." Weiter erwähnte sie, dass wir "unsere Verfassung mit den Mitteln unserer Verfassung" gegen derartige Forderungen und Strömungen vehement verteidigen würden.

Die Suche nach dem adäquaten Umgang

Justizminister Marco Buschmann erachtet die Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland zwar als absurd, sieht darin jedoch nicht zwingend einen Fall für die Justiz. Laut Bundesverfassungsgericht muss eine absurde Meinung / Äußerung, die dem Grundgesetz sogar widerspricht, im Sinne des geistigen Meinungskampfes ertragen werden, sofern keine konkreten Anstalten zur Beseitigung der bestehenden Ordnung und Rechtsgüter vorliegen.

Ein Verbot von "Muslim Interaktiv" sei zudem nur zu bewerkstelligen, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzung vollends erfüllt sind. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß forderte ein schärferes Vorgehen gegen vergleichbare Gruppierungen und warf der Ampel-Regierung vor, den radikalen Islam tendenziell eher zu verharmlosen. Laut FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle müssten insbesondere Ausländer, deren Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde, konsequent ausgewiesen werden.

Eventuelle Abschiebungen täuschen allerdings über die Tatsache hinweg, dass ein Gros der Teilnehmer oder Redner wie der Lehramtsstudent Raheem Boateng deutsche Staatsbürger sind und demzufolge nicht ausgewiesen werden können. Vor allem die Gefahr von Social-Media für junge Muslime in Deutschland werde seitens der Politik darüber hinaus weiterhin nicht ernst genug genommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie sollte sich der Rechtsstaat gegen derartige Tendenzen zur Wehr setzen?
  • Wie erklärt Ihr Euch die Anfälligkeit mancher Deutscher mit Migrationshintergrund für derartige Strömungen?
  • Welche (Bildungs-)politischen Maßnahmen wünscht Ihr Euch, damit junge Muslime vor radikalen Positionen wie diesen geschützt werden?
  • Welche Reaktion der Abgrenzung / Kritik wünscht Ihr Euch von gemäßigten Muslimen in Deutschland?
  • Würdet Ihr die Forderung nach einem Kalifat bereits als konkrete Gefahr für die bestehende Ordnung werten?
  • Sollten religiöse Inhalte in Apps wie Tik Tok / Instagram komplett ausgeblendet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-hamburg-demo-102.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamisten-demo-in-hamburg-hunderte-teilnehmer-a-538f2507-314e-48e0-be75-2a93fb631b7e

https://www.sueddeutsche.de/politik/hamburg-demo-kalifat-islamisten-muslim-interaktiv-faeser-1.6705485

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/islamismus-tiktok-verfassungsschutz-radikalisierung-muslime-100.html

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Was sagt es über den Zustand unserer Gesellschaft aus, dass Fitzek Anhänger findet?

Peter Fitzek und das "Königreich Deutschland"

Peter Fitzek, ein ehemaliger Koch , hat sich selbst zum "König von Deutschland" ernannt und im Jahr 2012 das "Königreich Deutschland" (KRD) in Wittenberg gegründet. Fitzek bestreitet die Legitimität des deutschen Staates, insbesondere die der demokratischen Verfassung, und propagiert ein System, das demokratische Prinzipien ablehnt. Das KRD wird vom Verfassungsschutz als extremistische Gruppierung eingestuft.

Fitzeks Ideologie

Fitzeks Ideologie ist eine Mischung aus Esoterik, "Germanischer Neuen Medizin" und Verschwörungstheorien. Er lehnt die Bundesrepublik Deutschland als Staat ab und behauptet, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbesteht. Fitzek sieht sich als rechtmäßiger Herrscher dieses Reiches und verspricht seinen Anhängern ein Leben frei von Steuern und staatlicher Kontrolle. Er verbreitet zudem die Ideen der "Germanischen Neuen Medizin", einer pseudowissenschaftlichen Theorie, die die Existenz von Krankheiten leugnet.

Struktur des "Königreichs Deutschland"

Das "Königreich Deutschland" hat eigene Institutionen geschaffen, die die staatliche Ordnung imitieren sollen. Dazu gehören eine eigene Bank, eine Krankenkasse ("Gemeinwohlkasse") und eine eigene Währung. Fitzek behauptet, dass Unternehmen innerhalb des KRD steuer- und deklarationsfrei sind. Diese Behauptungen sind jedoch irreführend, da die Mitgliedschaft im KRD nicht von der Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland befreit. Das KRD verfügt über mehrere Immobilien in Sachsen-Anhalt und Sachsen, darunter zwei Schlösser, ein Landgut und eine Tischlerei.

Aktivitäten des KRD

Das KRD ist aktiv um Mitglieder bemüht und wirbt mit dem Versprechen einer "besseren und gerechteren Welt". Die "Staatszugehörigkeit" wird durch eine Erklärung erlangt, in der man die "Vision" des KRD teilt. Fitzek und seine Anhänger veranstalten Seminare und Messen, um ihre Ideologie zu verbreiten und neue Mitglieder zu gewinnen. Das KRD versucht, Immobilien zu erwerben, um sogenannte "Gemeinwohldörfer" zu errichten, in denen die Mitglieder autark leben sollen.

Finanzierung des KRD

Das KRD finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder, die ihr Geld und ihre Ersparnisse dem "Königreich" zur Verfügung stellen. Fitzek wirbt aktiv und aggressiv um diese Gelder, die er in verschiedene Projekte investiert, darunter den Erwerb von Immobilien und die Gründung von Unternehmen. Die "Gemeinwohlkasse" spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie als Finanzierungsinstrument für weitere Projekte dient.

Die deutschen Behörden gehen entschieden gegen die Aktivitäten des KRD vor. Fitzek wurde wegen verschiedener Delikte, darunter Fahren ohne Führerschein, unerlaubte Bankgeschäfte und Körperverletzung, mehrfach verurteilt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die "Gemeinwohlkasse" geschlossen und Razzien in KRD-Objekten durchgeführt. Trotz dieser Maßnahmen setzt Fitzek seine Aktivitäten fort und baut sein "Königreich" weiter aus. 

Obwohl Fitzek mehrfach verurteilt wurde und die Behörden gegen seine Aktivitäten vorgehen, scheint die Anziehungskraft des KRD ungebrochen. Die Expansion des KRD, insbesondere der Erwerb von Immobilien und die Gründung von "Gemeinwohldörfern", verstärkt die Besorgnis von Politik und Bevölkerung.

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Verfassungsrechtler sehen gute Chancen für AfD-Verbot. Ihr auch?

Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern ist sich einig: Ein AfD-Parteiverbotsverfahren hätte Aussicht auf Erfolg. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags, die dem SPIEGEL vorliegt.

Auch ohne Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei bereits »eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich«, schreiben die Rechtswissenschaftler in ihrem Gutachten. »Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen«:

  • Laut der Stellungnahme »offenbaren sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm«. Außerdem bestehe ein wichtiger Teil der Strategie der Partei daraus, politische Akteure sowie demokratische Prozesse zu delegitimieren. Durch eine Delegitimierung von Medien stärke die AfD »parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf«.
  • Die AfD habe sich zunehmend radikalisiert, heißt es in dem 31-seitigen Papier. Das konkrete Verhalten der Parteimitglieder über die vergangenen Jahre offenbarten »ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten«.
  • Das Argument, man müsse die AfD politisch stellen, überzeugt aus Sicht der Rechtswissenschaftler nicht. »Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten«, heißt es in dem Expertenschreiben. »Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber«.
  • Zwar würden rechtsextreme Ansichten in der Gesellschaft durch ein Verbot nicht beseitigt, heißt es weiter. Ein Parteiverbot verhindere jedoch »auf überaus wirksame Weise, die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist«.

Die Stellungnahme enthält eine Materialsammlung, die die verfassungsfeindliche Bestrebung der AfD untermauern soll. Darin finden sich Dutzende Social-Media-Beiträge, Aussagen aus Talkshows und von Parteitagen – abgesetzt oder getätigt von AfD-Politikern auf Landes- und auch Bundesebene.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verbotsverfahren-verfassungsrechtler-sehen-aussicht-auf-erfolg-a-c0a79e32-8f74-48e1-8f9b-2fd7d6a4286d?sara_ref=re-so-app-sh

  • Könnt ihr die Argumente der Juristen nachvollziehen?
  • Teilt Ihr deren Auffassung?
  • Haltet Ihr ein AfD-Verbot für wahrscheinlich?
AfD wird niemals verboten. 48%
AfD wird vielleicht verboten. 38%
AfD wird verboten. 13%
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