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Merz lässt "nationale Notlage" bei Migration ausrufen

Friedrich Merz setzt sein Wahlkampfversprechen um und will die Grenzen dauerhaft kontrollieren!

Dafür ruft er nach WELT-Informationen eine „nationale Notlage“ aus. Botschafter der Nachbarstaaten werden im Innenministerium unterrichtet. Der Regierungssprecher dementiert.

Bundeskanzler Friedrich Merz ruft nach WELT-Informationen die „nationale Notlage“ bei der Migration aus. Die neue Bundesregierung will Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aktivieren.

Die Folge: Das Dublin-Abkommen würde nicht mehr gelten, mehr Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern wären die Folge.

Nach Informationen von WELT wurden die Botschafter der Nachbarstaaten bei einem Termin um 15 Uhr im Innenministerium unterrichtet. Die Einladung dazu erfolgte am späten Mittwochabend per Mail. Der Betreff: „Kurzfristige Besprechung im Bundesministerium des Innern am 08.05.2025“.

Bei dem Treffen heute wurde nach WELT-Recherchen folgendes gebrieft: „Deutschland plant eine Kombination von Art. 72 und Maßnahmen auf Grundlage nationaler Gesetzgebung.“

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits am Mittwoch die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen angeordnet und sich ebenfalls auf Artikel 72 berufen. Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedstaaten, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von einigen EU-Regelungen abzuweichen. Ob das in diesem Fall zulässig ist, war schon zwischen der Ampel-Koalition und der Union im vergangenen Jahr umstritten. Juristen mahnen, dass am Ende der Europäische Gerichtshof entscheiden könnte.

Regierungssprecher dementiert

Aus Unionskreisen hieß es gegenüber WELT, dass man sich zwar auf Artikel 72 berufe, eine „Notlage“ müsse dafür aber nicht ausgerufen werden und sie sei auch nicht ausgerufen worden. „Der Bundeskanzler setzt keinen nationalen Notstand in Kraft“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius zu „Bild“.

Allerdings hatte Merz im Sommer 2024 selbst von einer „nationalen Notlage“ gesprochen. Nach dem Attentat von Solingen forderte er in der Bundespressekonferenz, auch Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. Sollte dies nach aktuellem Europarecht nicht möglich sein, so habe Deutschland das Recht und auch die Pflicht, „eine nationale Notlage zu erklären im Hinblick auf die Flüchtlinge“. Merz bezog sich auf „Artikel 74 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, offensichtlich ein Versprecher.

Merz kündigte Migrationswende am ersten Tag im Amt an

Vor der Bundestagswahl hatte Merz angekündigt, als Kanzler am ersten Tag im Amt „per Richtlinienkompetenz“ das Innenministerium anzuweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle illegalen Einreisen zurückzuweisen. Das gelte auch für Menschen mit Schutzanspruch.

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Verfassungsschutz erklärt Verfassung für rechtsextrem?

Stellen Sie sich vor, ein Beamter liest Artikel 116 des Grundgesetzes, schlägt die Akte zu – und stuft das Gelesene als verfassungsfeindlich ein. Genau das geschieht derzeit in Deutschland. Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden – und wertet das als Beleg für rechtsextremes Gedankengut.

Dumm nur: Der „ethnische Volksbegriff“ steht im Grundgesetz. Genauer gesagt in Artikel 116 Absatz 1. Dort ist von „deutscher Volkszugehörigkeit“ die Rede – als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wer das für extremistisch hält, erklärt nicht nur die AfD zum Verdachtsfall. Er erklärt das Grundgesetz zur Gefahr.

Zur Erinnerung: Artikel 116 GG definiert, wer „Deutscher“ im Sinne des Grundgesetzes ist. Dort heißt es: „Deutscher ist (…) wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling (…) Aufnahme gefunden hat.“

Was damit gemeint ist, lässt sich kaum missverstehen: Es geht um Abstammung. Um ethnische Herkunft. Um Menschen, die formell keine Staatsbürger waren, aber als Deutsche galten – weil sie aus deutschen Familien stammen. Wer etwa 1950 als Kind eines Volksdeutschen aus Ungarn nach Bayern kam, wurde unter Berufung auf seine ethnische Zugehörigkeit eingebürgert.

Der Begriff ist nicht nur eindeutig ethnisch – er war sogar gewollt ethnisch. Und steht bis heute im Grundgesetz. Wer also den „ethnischen Volksbegriff“ pauschal als verfassungsfeindlich erklärt, müsste Artikel 116 für rechtsextrem halten. Genau das aber tut der Verfassungsschutz – implizit, aber folgenschwer.

Über tausend Seiten soll das Gutachten umfassen – doch veröffentlicht wird es nicht. Man beruft sich auf Geheimhaltung. Dabei stammen fast alle verwendeten Quellen aus öffentlich zugänglichem Material.

Er ist eine weisungsgebundene Behörde. Ihr Chef ist der Bundesinnenminister. Und genau das macht die Sache so brisant: Wo politische Interessen mit geheimdienstlichen Mitteln durchgesetzt werden, gerät das Gleichgewicht der Demokratie ins Wanken.

Das Grundgesetz kennt keine Pflicht zum postnationalen Weltbürgertum. Es schützt das Recht „des deutschen Volkes“ (sic!), sich über Einwanderung, Staatsbürgerschaft und nationale Identität eine eigene Meinung zu bilden. Auch dann, wenn sie dem politischen Mainstream widerspricht.

Die Bürger müssen über das Wer, Wie und Ob von Migration diskutieren dürfen – offen, kontrovers, angstfrei. Doch genau das wird nun kriminalisiert. Wer die Wortwahl des Grundgesetzes übernimmt und vom „deutschen Volk“ spricht, wird zum Verdachtsfall. Wer Artikel 116 ernst nimmt, wird unter Beobachtung gestellt. Wer das Grundgesetz beim Wort nimmt, steht plötzlich im Verdacht, es zu gefährden. Die Beweisführung des Verfassungsschutzes ist kein Beweis, sondern eine Konstruktion. Und die Konstruktion ist gefährlich – nicht nur für eine Partei, sondern für das ganze System.

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