Im Grundgesetz Artikel 16a steht:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Nur die Minderheit der aktuellen Flüchtlinge kommen auch aus unsicheren Ländern, bzw. aufgrund politischer Verfolgung, somit hat ein Großteil der Flüchtlinge kein Recht auf Asyl.
(2) Auf Absatz 1 kann sich NICHT berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Alle Flüchtlinge reisen durch EU-Länder wo die genannten Gesetze sichergestellt sind - also somit auch auch kein Asylrecht möglich. Zusätzlich gibt es ja noch das Dublin-Abkommen, welches besagt, dass alle Flüchtlinge im ersten Land in dem sie ankommen aufgenommen werden müssen - auch dieses wird gebrochen.
Warum wird das Grundgesetz von den Rot/Grünen also seit Jahren ignoriert?