Haftung – die besten Beiträge

Darf ein Hallenvermieter ein Auto einfach ins Freie stellen, wenn man mit Mietzahlungen im Verzug ist?

Ich möchte mit dieser Frage keine Rechtsberatung ersetzen, sondern lediglich das Umfeld sondieren. Wer kennt sich mit Jura aus?

Die Sachlage:

Ein Oldtimer-KFZ war jahrelang in einer Halle untergestellt und wurde dort wesentlich restauriert. Der Mietvertrag verlängerte sich automatisch halbjährig bei ausbleibender rechtzeitiger Kündigung. Dann erkrankte der Eigentümer, wurde wesentlich handlungsunfähig und geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Wesentlich durch die Krankheit versäumte er Mietzahlungen. Der Vermieter mahnte telefonisch offene Zahlungen an, nannte jedoch trotz Nachfrage keine konkreten Beträge. Über die Krankheit wurde informiert und zugesagt, der KFZ-Eigner wolle sich kümmern.

Der Eigentümer versuchte in seiner Krankheitsphase selbst nachzurechnen, was wohl noch offen sei, und überwies schließlich einen hohen Betrag, mit der Bitte, mitzuteilen, ob noch etwas offen sei. Mindestens 3/4 eventuell offener Posten wurde gezahlt. Das Ganze zog sich krankheitsbedingt über längere Zeit hin. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Hallenbesitzer das Fahrzeug offenbar bereits auf seinen Hof gestellt – unabgedeckt und offen unter einen Baum.

Irgendwann beauftragte der KFZ-Eigentümer eine Firma, um die Lage zu klären, und erfuhr so, dass das Auto tatsächlich im Freien stand. Den noch offenen Betrag nannte der Hallenbesitzer weiterhin nicht. Nach seiner Genesung machte sich der Eigentümer selbst ein Bild vor Ort.

Zu jedem Zahlungszeitpunkt überstieg der Wert des Fahrzeugs die möglichen offenen Beträge um ein Vielfaches – selbst bei einer ungünstigen Verwertung (z. B. Verkauf).

Ergebnis: Das KFZ hat erheblichen Schaden genommen: Teile sind verrostet, es ist voll Wasser gelaufen, frisch eingebaute Neuteile sind beschädigt, Schmutz und ein möglicher struktureller Schaden liegen vor. Der Schaden beträgt mindestens ein Drittel des ursprünglichen Wertes, wenn nicht sogar einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Nun will der KFZ-Eigentümer den Hallenbesitzer haftbar machen.

Annahme: Der Hallenbesitzer hatte zwar berechtigte Forderungen, durfte das Fahrzeug (sein „Pfand“) jedoch nicht einfach ins Verderben abschieben – und erst recht nicht ohne auch nur minimale Obhutspflichten (z. B. eine Abdeckung) einzuhalten. Statt Selbstjustiz hätte er den Fall sauber regeln müssen und hätte dadurch eine erweiterte Forderung gegenüber dem Eigentümer aufbauen können. Stattdessen hat er bewusst oder zumindest billigend in Kauf nehmend dem Fahrzeug Schaden zugefügt.

Seine wirtschaftlichen Interessen waren jederzeit gesichert, denn unbestritten ist, dass er ein Einbehaltungs- und Pfandrecht hatte, solange nicht alle berechtigten Forderungen befriedigt waren. Eine wirtschaftliche Dringlichkeit ist beim Halleneigner wohl kaum gegeben gewesen. Dies ist zwar recht nicht relevant, aber zeichnet ein Bild, dass kein wirklicher Druck bestand (ich brauche dringend den Hallenplatz, um wirtschaftlich klarzukommen). Ordentliche Mahnungen gab es nie. Den Rechtsweg hat er nie beschritten, um seine Forderungen durchzusetzen. Vielmehr hat er scheinbar nach dem Motto "Mein Grund und Boden, meine Gesetze - Ich werde nicht bezahlt, ich habe keine Pflichten." gehandelt. Es scheint so, dass für ihn ungewöhnlich war, dass ein KFZ lange in der alle steht und nur ab und an daran gearbeitet wird.

Der Hallenbesitzer sieht das freilich anders.

Frage: Wer hat recht? Ich sehe eine Mitschuld beim KFZ-Eigner, aber den wesentlichen Schuld- und Haftungsanteil beim Hallenbesitzer. Weil er nicht einfach ins Verderben abschieben darf und weil er selbst dann ganz offensichtliche Obhutspflichten hat (Abdeckung etc). Allein durch diese wäre der Schaden zu vermeiden gewesen. Der KFZ-Eigner musste davon ausgehen, dass der Halleneigner mindestens diesen nachkommt. Deshalb: Der Schaden wäre entsprechend aufzuteilen - aber Haupthaftung beim Hallenbesitzer, was zu beweisen wäre. Die Gefahr eines Schadens war für den Halleneigner klar absehbar und sogar zu beobachten, da das KFZ sogar in Sichtweite seines Wohngebäudes Stand. Die Schadensnahme durch Stand im Freibereich wäre aber ebenso schlüssig zu beweisen.

Mieter, Gesetz, Mietvertrag, Haftung

Was tun??

Meine Freundin hatte letztes Jahr ihren Urlaub eingereicht, der wurde abgelehnt und behauptet ein Kollege hätte vor ihr das eingereicht, was aber nicht stimmt dieser Unterschied danach ein Anwalt gab ihm alle Informationen. Wart ihr noch telefonisch, sofort ein Gerichtsverfahren einzuführen der verspätete sich und verspätete sich immer private, ihm wieder um Gerichtsverfahren einzuführen. Das hat sie sogar schriftlich da tat er nichts und dann waren die gezwungen ne einstweilige Verfügung zu beantragen, die daraufhin abgelehnt wurde so das Problem ist sie hat einen wichtigen Termin im Ausland und es könnte möglich sein, wenn beispielsweise sie nicht diesen Termin, wenn Sie da nicht hingeht, dass sie bei ihrer nächsten Ankunft im Ausland da festgenommen werden könnte so sie hatte eine schriftliche Bestätigung vom Anwalt im Ausland, dass der Termin wichtig ist und ja, heute wurde bei einigen Verfügung, das abgelehnt, weil gesagt wurde warum haben Sie das nicht vorher eingereicht? Aber sie hat schon mit ihrem Anwalt versucht aber der hat’s halt nicht gemacht. Er hat wortwörtlich mal am Telefon gesagt es wäre ihm egal sie hatte davor schon Druck und Stress. Dadurch, dass diese Verfügung jetzt abgelehnt wurde, hat sie extrem Panikattacken. Sie hat Angst sie hat Angst wieder anal mit Land irgendwann gehen zu müssen weil weil ich muss es auch ihre Eltern leben und dass sie dann verhaftet wird, sie weint nur die ganze Zeit. Sie weiß nicht mehr, was sie machen soll. Und ich weiß nicht, wie ich ich ihr helfen soll. Was kann Sie machen?

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Kind, Sachbeschädigung, was kann ich tun?

Hallo ich bitte dringend um Rat. Text ist etwas lang, geht aber leider nicht anders. Ich hoffe es nimmt sich jemand ein paar Minuten Zeit, ich bin echt verzweifelt 🥺

Mein Sohn (10 Jahre alt) hat vor circa zwei Wochen mit einem Schulfreund (auch 10 Jahre alt) etwas kaputt gemacht. Die beiden haben überhaupt nicht nachgedacht und waren sich nicht bewusst was sie da anrichten (vorallem finanziell). 

Sie haben an ihrer eigenen Grundschule gespielt für ca. 2 Stunden und an einigen Fenstern Fliegengitter abgemacht. Es waren aber nicht nur so Netze, sondern so leichte Gitter in Rahmen. Mein Kind hat wohl 4 oder 5 rausgemacht und das andere Kind 5 oder 6. Sie waren sich nicht mehr so ganz sicher wer genau wieviele rausgemacht hat. Das war am Feiertag (1. Mai). Sie wurden auch erwischt dabei und die Polizei von einem Nachbarn gerufen. 

An dem darauffolgenden Montag (letzte Woche) sprach ich mit dem Hausmeister.

Er sagte wir könnten versuchen es zu reparieren und wenn es nicht klappt, kann man schauen ob man einfach einfache Fliegennetze kauft und diese an den Rahmen befestigt. Ich habe mich bedankt und gesagt, mein Partner schaut sich das mal an nach der Arbeit in den nächsten 3 Tagen und dann geben wir Bescheid, wann wir kommen, da er ja auch leider Vollzeit berufstätig ist.

Die Eltern des anderen Kindes wollten sich laut meinem Kind bei mir melden, taten es aber leider nicht. Ich hatte leider keine Kontaktsaten. Deswegen wollte ich noch das Wochenende abwarten. Es haben sich aber weder die Schule noch die Eltern gemeldet. 

Am Montag verletzte ich mir die Achillessehne und musste am Dienstag ins Krankenhaus zur Notaufnahme, das hatte mich etwas behindert. 

Also habe ich gestern entschieden mich beim Hausmeister zu melden, dass wir Freitag (morgen) hin wollen und versuchen wollen es zu reparieren. Gestern sah ich den Hausmeister leider nicht, dafür aber heute. 

Ich sagte ihm mein Vorhaben und bekam nur die Antwort: „Zu spät. Jetzt haben wir es schon der Firma übergeben und die waren auch schon da (gestern oder vorgestern) um die Rahmen auszubauen und die werden jetzt neu bespannt. Wegen der Rechnung melden wir uns, da kommt dann Post.“

Wir haben nicht viel Geld, mein Partner Zahl für ein weiteres Kind Unterhalt und wir sind gerade dabei, Jugendsünden meines Partners abzuzahlen und unser Auto ist kaputt und braucht tüv nächsten Monat. 

Ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll, denn laut Internet kostet es wohl mit Anfahrt, Arbeitszeit etc. 70-200€ pro Fenster. 

Wir haben eine Haftpflicht aber laut Internet zahlt diese nicht bei Vorsätzlicher Sachbeschädigung oder? 

Und weil ich ja dachte wir können es selbst beheben habe ich es auch noch nicht der Versicherung gemeldet.

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