Kind, Sachbeschädigung, was kann ich tun?

14 Antworten

Hey, am besten mal direkt bei der Versicherung melden und den Vorfall schildern.
Da das Kind "erst" 10Jahre alt ist, kann es sein, dass die Haftpflicht-Versicherung trotzdem greift.


Marika370  15.05.2025, 13:01

Wieso war der Sohn mit seinem Freund an einem 1.Mai-Feiertag in der Schule?

MissGina97 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 16:13
@Marika370

Nicht in der Schule. Sie haben dort auf dem Schulhof gespielt.

Sollte die Privathaftpflicht der Eltern der Kinder zahlen

Mit 10 Jahren kann dein Kind durchaus als Deliktfähig eingestuft werden, konkret dein Kind darf selber zahlen. Da Schadensersatz erst nach 30 Jahren verjährt, ist es theoretisch nicht euer Problem .

Von daher bietet der Schule eine Ratenzahlung an um das Thema aus der Welt zu schaffen.


Asilida  15.05.2025, 11:17

Wenn kein Titel erwirkt wird, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatz drei Jahre, keine 30.

Ja, die Haftpflicht zahlt nur, wenn einem etwas herunterfällt, man stolpert oder so.

Außerdem hast du den Versicherungsschutz schon dadurch riskiert, dass du das nicht direkt gemeldet hast. Aber ist eh unwahrscheinlich, dass es etwas genutzt hätte. Manche Versicherungen zahlen für Keinkinder, obwohl diese nicht haftbar sind, aber da geht es natürlich auch nicht um vorsätzliche Schäden.

Zehnjährige können das durchaus einschätzen, dass es unerlaubt ist, Fenstergitter rauszupulen.

Es ist eine sehr unschöne Situation für euch. Aber rechtlich ist das korrekt, was die Schule tut und ihr müsst das zahlen.

Da musst du dich schlau machen über Kurzkredite oder andere Möglichkeiten bei finanziellen Problemen. Ggf. könnt ihr den Dispo nutzen, kostet natürlich ordentlich Zinsen. Sprich mit deiner Bank.


Christiangt  15.05.2025, 10:59

Der Sohn muss das Zahlen, da er es jetzt noch nicht kann müßte die Schule sich das Geld eben hohlen wenn er als Erwachsener Zahlungsfähig ist. Natürlich zahlen die meisten Eltern für Ihre Kinder , ist auch besser so da der Schadensbetrag durch Zinsen und Forderungstitulierung ja auch steigt.

Losona  15.05.2025, 11:01
@Christiangt

Ich bin ja kein Jurist. Aber Eltern und Kinder haben doch schon finanzielle Einstehpflichten füreinander. So muss man ja auch für die eigenen Eltern zahlen, wenn diese im Alter ihre Rechnungen nicht begleichen können z.B. für Miete, so mein Wissensstand. Es würde mich überraschen, wenn die Eltern hier rechtlich finanziell nicht herangezogen werden könnten.

Und wenn der Sohn zahlungspflichtig wäre: Müsste das dann gestundet und vom Taschengeld abgestottert werden? Was wäre, wenn er ein Sparbuch o.ä. als Eigentum hätte?

Christiangt  15.05.2025, 11:11

Wer hat denn da die Aufsichtspflicht verletzt? Du kannst doch froh sein, dass nichts Schlimmeres passiert ist!