Wohnungsrausschmiss durch Partner?


01.11.2022, 17:35

Ergänzung: wir sind nicht verheiratet. Wir haben beide das Sorgerecht für die Kinder

Stadewaeldchen  01.11.2022, 16:15

Auf wen läuft der Mietvertrag?

Lilly536748 
Fragesteller
 01.11.2022, 16:16

Es gibt keinen Mietvertrag. Das ist seine Wohnung die er gekauft hat. Ich bin mit den Kindern nur hier gemeldet

9 Antworten

Die erste - und unbeantwortete Frage - ist: Seid Ihr verheiratet? In diesem Fall könnte er Dich keinesfalls einfach so aus der Wohnung werfen.

Wenn Ihr nicht verheiratet seid, kommen Aspekte wie das Kindeswohl ins Spiel, da hätte ein Familiengericht wohl auch Einwände gegen einen sofortigen Rauswurf. Unabhängig davon solltest Du Dich aber im eigenen Interesse und dem der Kinder schnellstmöglich um eine andere Unterkunft bemühen, kontaktiere das Wohnungsamt und ggf. auch das Jugendamt.

Interesierter  01.11.2022, 17:04

Das Kindeswohl wird nur maßgeblich, wenn er ein Sorgerecht hat.

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Lilly536748 
Fragesteller
 01.11.2022, 17:36

Wir haben bei das Sorgerecht für die Kinder und sind nicht verheiratet.

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Wenn Du nicht Miteigentümerin bist, oder einen Mietvertrag mit ihm hast, kann er, auch wenn Du da gemeldet bist.

Dass das nicht nett ist ist klar, aber Du willst ja eh so schnell wie möglich da weg? Wenn Du niemanden kennst, bei dem Du unterkommen kannst (mit mehreren Kindern nicht so einfach), müsstest Du dann in ein Frauenhaus gehen. Das geht auch, wenn er Dich nicht weiter bedroht.

hilflos99  01.11.2022, 16:36

dadurch dass sie drin wohnt hat sie einen Mietvertrag, der muss nicht schriftlich sein

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Blindi56  01.11.2022, 16:40
@hilflos99

"Wie beim schriftlichen Vertrag müssen Sie auch beim Abschluss des mündlichen Mietvertrags einige Formalitäten beachten: Benennen Sie die Vertragspartner, das Mietobjekt, den Zeitpunkt des Einzugs, die Mietdauer und die Miethöhe genau.

Einen mündlichen Mietvertrag ohne Mietzahlung abzuschließen, ist nicht möglich. "

Quelle u.a.: umziehen.de

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Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Wenn nicht, kann er dich von jetzt auf sofort rauswerfen.

Gibt es ein gemeinsames Sorgerecht, kann er die Kinder nicht einfach rauswerfen. Dich hingegen schon.

hilflos99  01.11.2022, 16:40

der Schwachsinn nicht wird besser wenn man ihn wiederholt. Sie ist Mieterin und hat eine Kündigungszeit

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Blindi56  01.11.2022, 16:42
@hilflos99

Sie ist keine Mieterin, wenn es keinen Mietvertrag gibt und/oder sie nicht Miete zahlt. "der Schwachsinn nicht wird besser wenn man ihn wiederholt"

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Tand0r  01.11.2022, 16:44
@hilflos99

Sie ist nur dann Mieterin, wenn sie regelmäßig einen angemessenen Betrag an ihn überwiesen hat.

Oder wenn dies vertraglich festgehalten ist.

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Interesierter  01.11.2022, 16:45
@hilflos99

Das ist ein Irrtum!

Nur weil man irgendwo wohnen darf, ist man noch lange kein Mieter.

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Lilly536748 
Fragesteller
 01.11.2022, 17:40

Wir haben gemeinsames Sorgerecht

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Interesierter  01.11.2022, 17:47
@Lilly536748

Okay, dann kann er die Kinder nicht einfach rauswerfen.

Genausowenig wie du die Kinder einfach mitnehmen dürftest.

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Die Kommentare sind alle falsch , er kann dich und die Kinder nicht aus der Wohnung werfen.

Wenn er das versucht , hole die Polizei.

Gehe Morgen zu einem Anwalt für Familienrecht , der kann einen Eilantrag stellen beim Familiengericht Dich nicht der Wohnung zu verweisen , auch nicht ohne die Kinder .

Brauchst Du heute noch Info , kannst Du hier bei Frauen in Not anrufen oder im Chat fragen.

https://www.hilfetelefon.de/?etcc_med=SEA&etcc_par=Google&etcc_cmp=DE_Generic&etcc_grp=126497768573&etcc_bky=frauen%20in%20not&etcc_mty=e&etcc_plc=&etcc_ctv=543899473393&etcc_bde=m&etcc_var=CjwKCAjwh4ObBhAzEiwAHzZYU4ElCg_UV5B7tn8NSnftLsi45yjNeJCOMhR2K9yjZimr1rVycEiK5BoC0U0QAvD_BwE&mtm_campaign=Generic&mtm_kwd=Generic&mtm_source=googleads&mtm_medium=cpc&mtm_content=ad4&mtm_cid=04&gclid=CjwKCAjwh4ObBhAzEiwAHzZYU4ElCg_UV5B7tn8NSnftLsi45yjNeJCOMhR2K9yjZimr1rVycEiK5BoC0U0QAvD_BwE

Mugua  01.11.2022, 16:27

Wenigstens einer hier der Ahnung hat...

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Interesierter  01.11.2022, 16:39

Kannst du das auch irgendwie begründen?

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Mugua  01.11.2022, 16:43
@Interesierter

Ich weiß ja nicht, wo du lebst, aber in Deutschland ist es nicht erlaubt, seine minderjährigen Kinder von heut auf morgen vor die Tür zu setzen. Das muss man nicht begründen...

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Interesierter  01.11.2022, 16:48
@Mugua

Wenn es verboten ist, muss dieses Verbot sich ja auf irgendeine Grundlage berufen.

Diese kannst du doch sicher nennen.

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Interesierter  01.11.2022, 17:02
@Mugua

Das würde aber ein Sorgerecht seinerseits voraussetzen.

Ob dieses gegeben ist, wissen wir nicht.

Siehe meine Antwort auf die Eingangsfrage.

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Meines Erachtens liegt hier rechtlich „Leihe“ vor, wenn der Wohnraum unentgeltlich überlassen oder wenn gegenseitig keine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung vereinbart wird. Die Mieterschutzvorschriften des Wohnraummietrechts sind daher nicht anwendbar, der Wohnraum kann jederzeit zurückverlangt und es braucht auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Der Mitbewohner einer Wohnung, der selbst weder Mieter noch Untermieter ist, hat im Regelfall kein gesetzliches Bleiberecht. 

Moralisch ist der Rauswurf der eigenen Kinder jedoch ganz anders zu bewerten.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme