Getrennt von Partner aber 2 kleine Kinder, keinen Kita Platz und in elternzeit, was steht mir zu?

7 Antworten

Hi, es gibt viele Sozialberatungstellen. Da unklar ist, ob Du in D lebst, kann an nur allgemeine Hinweise geben. Such mit einer Suchmaschine nach Sozialberatung, z.B. von Caritas und melde dich dort. So etwas gibt es vermutlich auch in CH und Östereich.

Da wirst Du wohl oder übel erst einmal Bürgergeld beim Jobcenter und Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen müssen und die Vaterschaft ggf.durch das Jugendamt bzw.dann Familiengericht über einen Vaterschaftstest klären lassen, zumindest was erst einmal den Ex - Partner betrifft.

Wenn er nicht der leibliche Vater ist, dann ist er den Kindern und ggf.dir mit Betreuungsunterhalt für Kinder unter 3 Jahren auch zu nichts verpflichtet, sollte nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als sein Selbstbehalt bleiben.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Bürgergeld, dein Elterngeld, Kindergeld und dann ggf. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf die Bedarf angerechnet.

Wenn Du 700 Euro Elterngeld bekommst, dann hast Du ja vorher entsprechend Erwerbseinkommen gehabt, wenn Du das Elterngeld auf 1 und nicht 2 Jahre beziehst, kannst Du als Freibetrag 300 Euro abziehen und vom Rest min.noch 30 Euro Versicherungspauschale.

Dann würden ggf.bei dir nur noch um die 370 Euro anrechenbares Elterngeld bleiben.

Das Kindergeld und ggf. Unterhaltsvorschuss wäre dann vorrangiges Einkommen des jeweiligen Kindes und auf dessen Bedarf angerechnet.

Für Kinder unter 6 Jahren läge dieser bei derzeit jeweils 187 Euro und das Kindergeld bei jeweils 250 Euro, zusammen dann jeweils 437 Euro.

Wenn die Wohnung 960 Euro kostet, dann ist das keine Warmmiete, sonst würde der Abschlag für Heizkosten schon darin enthalten sein, also ist das nur die sogenannte Bruttokaltmiete, darin sind dann nur die kalten Nebenkosten enthalten.

Der Abschlag für Heizkosten kommt da also noch dazu und der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Also einmal angenommen die Warmmiete läge dann bei 1200 Euro, die gingen dann durch 3 Personen, der jeweilige Kopfanteil würde dann 400 Euro betragen.

Bei den Kindern unter 6 Jahren liegt der Regelbedarf derzeit bei jeweils 318 Euro, erhöht sich dann ab 2024 um einige Euro und dazu käme dann angenommen min.noch der Kopfanteil der Warmmiete von 400 Euro.

Dann würde der Bedarf pro Kind bei angenommen min.um die 718 Euro liegen, zieht man die 437 Euro durch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ab, bliebe derzeit pro Kind ein ungedeckter Bedarf von min. 281 Euro pro Monat.

Bei 2 Kindern unter 6 Jahren also derzeit min. 562 Euro pro Monat.

Dein Regelbedarf liegt derzeit bei 502 Euro, dazu dann angenommen min.noch der Kopfanteil der Warmmiete von 400 Euro und dazu käme noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von 502 Euro bzw.dann ab 2024 von 563 Euro.

Also ab 2024 wären das um die 202 Euro und derzeit um die 180 Euro zusätzlich.

Da käme man bei dir derzeit angenommen auf um die 1080 Euro und ab 2024 auf um die 1165 Euro an Bedarf und anrechenbares Einkommen hättest Du angenommen nur um die 370 Euro, da käme dann der Differenzbetrag bis zu deinem Bedarf noch zu den ungedeckten bedarfen der Kinder dazu.

Derzeit wäre das eine monatliche Aufstockung von sicher um die 1270 Euro und ab 2024 dann entsprechend um einige Euro höher, wenn die Regelbedarfe angehoben werden.

In erster Linie ist erst mal der Vater deiner Kinder für deren Unterhalt zuständig - Stichwort: Kindesunterhalt

Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt und ehrlich gesagt weis ich auch gar nicht ob die beiden überhaupt seine Kinder sind…

Darum musst du dich jetzt halt kümmern. Bist du damit überfordert dann wende dich Hilfe suchend an das Jugendamt.

Als erstes solltest du erst mal herausfinden lassen ob die beiden Kinder den selben Vater haben. Wenn dein ex-Partner bereit ist eine DNA-Probe von sich, unter deiner Aufsicht abgenommen, zur Verfügung zu stellen kannst du ihn als möglichen Vater gleich mit testen lassen.

Mache den Test von deinem ex- aber nur außergerichtlich wenn du dir sicher sein kannst das die Probe von ihm ist. Lass dir keine Probe von nem Kumpel von ihm andrehen. Wenn er dir die einfach nur so geben will, ohne das du siehst wie sie genommen wurde kann das schnell passieren und dann suchst du lange nach dem richtigen Vater.

Dir steht Unterhalt von den biologischen Vätern der Kinder zu. Aber dazu musst du erstmal herausfinden, wer diese Väter sind. Ist der Vater unbekannt, kann man Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist aber deutlich weniger als das, was der Vater zahlen muss.

Du hast ein Recht auf einen Vaterschaftstest, falls er sich weigert. Läuft dann über das Familiengericht.

Möglicherweise hast du Anspruch auf Wohngeld. Nachfragen. Gleiches gilt für einen wohnberechtigungsschein, den braucht man für sozialwohnungen.